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Invest Energy Holding AG:Schweizer Finanzmarktaufsicht informiert über Insolvenzverfahren

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Auf der Seite der Schweizer Finanzmarktaufsicht haben wir nachfolgende Notiz gefunden:

1. Schuldnerin: Invest Energy Holding AG, Chollerstrasse 3, 6300 Zug
2. Konkurseröffnung: 4. Februar 2013, 08.00 Uhr
3. Verfahren: Bankenkonkursverfahren.
Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren.
4. Eingabefrist: 13. März 2013

Forderungseingaben haben beim Konkursliquidator zu erfolgen. 

Anzumelden sind Forderungen auch dann, wenn eine Verrechnung geltend gemacht wird.

5. Herausgabe- und Meldepflicht: Schuldner der Bank sowie Personen, welche Vermögenswerte der Bank als Pfandgläubiger oder Pfandgläubigerinnen oder aus andern Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt.
6. Herausgabeansprüche: Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Bank befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidator unter Vorlage der Beweismittel anzumelden.
7. Konkursliquidator[in]: Urs Lichtsteiner, Lichtsteiner Rechtsanwälte, Baarerstrasse 10, Postfach 4545, 6304 Zug
8. Konkursort: Zug
9. Hinweis: Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden.
10. Bemerkungen: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Konkursliquidator (Urs Lichtsteiner, Lichtsteiner Rechtsanwälte, Baarerstrasse 10, Postfach 4545, 6304 Zug, Tel. Nr. +41 (0)41 726 90 00) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Tel. Nr.+41 (0)31 327 91 00).
  Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

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