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InveStar GmbH – bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay
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Genau das kann man aus dieser Bilanz herauslesen, denn es gibt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Eine bilanzielle Überschuldung ist aber nicht mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung gleichzusetzen.

InveStar GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 179.582,77 179.582,77 161.226,77 161.226,77
– Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 130.000,00 (EUR 130.000,00) –
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 782,05 4.425,53
180.364,82 165.652,30
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 30.912,89 30.105,53
211.277,71 195.757,83

Passiva

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnete Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust -55.912,89 -55.105,53
– Davon Verlustvortrag EUR 55.105,53 (i. Vj.: EUR 64.102,27) –
III. Nicht gedeckter Fehlbetrag 30.912,89 30.105,53
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 6.100,00 6.100,00 9.900,00 9.900,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 115.763,68 103.115,80
2. Sonstige Verbindlichkeiten 89.414,03 205.177,71 82.742,03 185.857,83
– Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 125.177,71 (EUR 105.857,83) –
211.277,71 195.757,83

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

01.01.2021 – 31.12.2021 01.01.2020 – 31.12.2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 0,00 0,00
2. Gesamtleistung 0,00 0,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 18.586,00 18.648,50
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15.163,91 5.118,26
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.229,45 4.533,50
6. Ergebnis nach Steuern -807,36 8.996,74
7. Jahresüberschuss /​ Jahresfehlbetrag (-) -807,36 8.996,74
8. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 55.105,53 64.102,27
9. Bilanzverlust -55.912,89 -55.105,53

ANHANG für das Geschäftsjahr 2021

InveStar GmbH

Mainz

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: InveStar GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Mainz
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Mainz
Register-Nr.: HRB47594

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 130.000,00 EUR).

3.2 Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR.

3.3 Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 125.177,71 EUR (Vorjahr: 105.857,83 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 80.000,00 EUR (Vorjahr: 80.000,00 EUR).

4. Sonstige Angaben

4.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,0.

4.2 Honorar des Abschlussprüfers

Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von EUR 4.000,00 berechnet. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen EUR 4.000,00.

4.3 Namen der Geschäftsführer und deren Gesamtbezüge

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens – unverändert – geführt durch

Herrn Benjamin Saffran, Diplomverwaltungswirt

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

4.4 Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse mit besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage eingetreten.

4.5 Unterschrift der Geschäftsführung

 

Mainz, den 28. Juni 2022

InveStar GmbH

gez. Die Geschäftsführung

Benjamin Saffran

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

I. Grundlagen des Unternehmens

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf

3. Lage

III. Nachtragsbericht

IV. Prognosebericht

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht (branchenspezifische, ertragsorientierte und finanzwirtschaftliche Risiken)

2. Chancenbericht

VI. Erklärung der Geschäftsführung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

I. Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Investar GmbH hat bis zum Ablauf des 12-monatigen Billigungszeitraumes des Verkaufsprospektes vom 28.05.2018 bis 28.05.2019 Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen) mit der Emissionsbezeichnung „Investar GmbH-No. 1 (2 Jahre)“, Investar GmbH-No 1 (5 Jahre) Typ A und Investar GmbH-No 1 (5 Jahre) Typ T beim Publikum eingeworben und den Anlegern dadurch eine Beteiligung an den Ertragschancen aus der Investitionstätigkeit der Gesellschaft angeboten. Im zurückliegenden Geschäftsjahr (2021) wurden keine weiteren Nachrangdarlehen aufgenommen.

Vergütungen nach § 24 Abs. 1 VermAnlG

Vergütungen für Mitarbeiter oder Geschäftsführer gab es im Jahr 2021 nicht.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Laut dem Wirtschaftsbericht der EZB (02/​2021) verzeichnete die Weltwirtschaft im Jahr 2021 trotz des Gegenwinds, der vom Wiederanstieg des Infektionsgeschehens und den Lieferengpässen ausging, ein robustes Expansionstempo. Die Umfrageindikatoren deuten auf eine anhaltende Belebung der Wirtschaftstätigkeit im ersten Quartal 2022 hin.

Die Wirtschaft wuchs 2021 um 5,3 %, wobei das BIP bis zum Jahresende wieder auf sein Vorpandemieniveau zurückkehrte. Allerdings verlangsamte sich das Wachstum im Schlussquartal 2021 auf 0,3 % und dürfte auch im ersten Quartal des laufenden Jahres schwach bleiben. Die Wirtschaftsaussichten hängen vom Verlauf des Krieges zwischen Russland und der Ukraine und den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie anderer Maßnahmen ab.

2. Geschäftsverlauf

Im Jahr 2021 fanden keine neuen Reinvestitionen statt. Die gesamten eingesammelten Gelder sind unverändert gegen Grundbuchsicherheiten und einen erhöhten Zinssatz von 7-10% verliehen, um die regelmäßigen Zinszahlungen zu gewährleisten.

Aus diesem Grund wurde auch keine Verlängerung der Zulassung und Prospektzulassungsverlängerung beantragt.

3. Lage

Per 31.12.2021 betrugen die Verbindlichkeiten aus Nachrangdarlehen (inkl. thesaurierter Zinsansprüche) insgesamt 107.603,25 EUR.

Auf die eingezahlten Nachrangdarlehen wurden den Nachrangdarlehensgläubigern im Kalenderjahr 2021 – entsprechend der vertraglichen Bedingungen vergütet.

Im Jahr 2021 wurden keine Investitionen getätigt. Die Gelder wurden weiterhin über Darlehen gegen Grundbuchsicherheit vergeben. Diese liegt deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie.

Für das abgelaufene Jahr wurde ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet und der Bilanzverlust ist von 55.105,83 EUR auf 55.912,89 EUR gestiegen.

III. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

IV. Prognosebericht

Der Einmarsch Russlands in die Ukraine wird wesentliche Auswirkungen auf Konjunktur und Inflation haben: Er wird zu einer Verteuerung von Energie und Rohstoffen führen, den Welthandel stören und das Vertrauen schwächen. Das Ausmaß dieser Effekte wird von der weiteren Entwicklung des Konflikts, der Wirkung der verhängten Sanktionen sowie von etwaigen weiteren Maßnahmen abhängen. 1 Die Umfeld- und Branchenrisiken bestehen aus unserer Sicht in erster Linie aus einer möglichen Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Situation, welche die Investitionsbereitschaft nachhaltig tangieren könnte.

1 EZB, Wirtschaftsbericht, Ausgabe 2 /​ 2022 – Wirtschaftliche und monetäre Entwicklungen

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Branchenspezifische Risiken

Die jüngsten Geschehnisse im Russland-Ukraine-Konflikt beeinflussen die Geschäftslage indirekt. Aufgrund des steigenden Zinsniveaus wird eine Investition in Nachrangdarlehen weniger lukrativ, eine Abschätzung der Auswirkungen ist derzeit aufgrund der noch unklaren Lage jedoch nicht möglich. Grundsätzlich betroffen ist hiervon das Neukundengeschäft.

Ertragsorientierte Risiken

Hier wird eher von einem geringen Risiko ausgegangen vor, da beim Ausfall des Darlehensnehmers eine Grundschuld zur Verfügung steht, welche den Verkehrswert des beliehenen Objektes erheblich unterschreitet.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Da die Investments ausschließlich mit eingeworbenen Geldern stattfinden werden, sind finanzwirtschaftliche Risiken nicht erkennbar.

2. Chancenbericht

Die Gesellschaft sieht zunächst weitere Anfragen der Produkte, insbesondere in Folge eines nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs nach Erzielung einer hohen Impfquote gegen Covid-19 in der Breite. Dieser Effekt wird durch ein zunächst verbleibendes Niedrigzinsumfeld als Chance für weiteres Gewinnwachstum bestärkt. Dem gegenüber wird eine Zunahme der Volatilität an den Kapitalmärkten mit möglichen negativen Marktkorrekturen in den weiteren Folgejahren wahrscheinlicher, was eine passive Anlagenstrategie fördert. Es bleibt die finale Neubewertung seitens der Notenbanken abzuwarten. Kürzlich ist eine Leitzinsanhebung zu beobachten, insbesondere aus den US-Region.

VI. Erklärung der Geschäftsführung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Als gesetzlicher Vertreter der InveStar GmbH, erkläre ich, dass der Geschäftsverlauf im Lagebericht nach besten Wissen – einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft – so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.

 

Mainz, den 28. Juni 2022

InveStar GmbH

gez.

Die Geschäftsführung

Benjamin Saffran

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die InveStar GmbH, Mainz

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InveStar GmbH, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InveStar GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021;

ergaben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Einwände gegen die Ordnungsmäßigkeit der Kapitalkonten;

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der internationalen Prüfungsstandards (ISA) des IAASB ergänzt um das Fachgutachten 2018 von wp.net e.V. – Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung, München und dem Prüfungshinweis zum Lagebericht 2021 vorgenommen. Unsere Verantwortlichkeiten sind weiter ausgeführt im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts“. Wir sind unabhängig von der geprüften Gesellschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und wir haben unsere weiteren berufsethischen Verantwortlichkeiten als Voraussetzung zur Durchführung einer Abschlussprüfung erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und der für die Aufstellung und Überwachung der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Verantwortlichen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unter Berücksichtigung der Vorschriften des VermAnlG und in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter für notwendig erachten, um eine Aufstellung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern zutreffend, zur Angabe weiterer Sachverhalte zur Beurteilung der Fortführungsannahme sowie zur Aufstellung des Jahresabschlusses unter Annahme der Fortführung des Unternehmens, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen entweder die Auflösung der Gesellschaft oder die Einstellung der Geschäfte oder es besteht dazu keine realistische Alternative.

Die mit der Überwachung der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht betrauten Personen sind dafür verantwortlich, den gesamten Prozess der Abschlussaufstellung zu überwachen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung mit hinreichender Sicherheit ein Urteil zum Jahresabschluss und Lagebericht abzugeben, dass dieser Jahresabschluss und der Lagebericht frei ist von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen und einen Bestätigungsvermerk zu erstellen, der unser Prüfungsurteil enthält.

Hinreichende Sicherheit bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach internationalen Standards (ISA) immer alle wesentlichen falschen Darstellungen aufdeckt, sofern diese vorhanden sind. Falsche Darstellungen können bewusst oder durch Fehler entstehen und werden als wesentlich eingestuft, wenn diese allein oder im Ganzen wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten dieses Abschlusses beeinflussen könnten, die aufgrund dieses Abschlusses getätigt wurden. Der Lagebericht ist dahingehend zu beurteilen, dass er im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.

Als Teil unserer Prüfung in Übereinstimmung mit ISA üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Außerdem besteht unsere Prüfung darin:

Die Risiken wesentlicher unzutreffender Angaben zu identifizieren und einzuschätzen, seien sie durch Verstöße oder Unrichtigkeiten entstanden; Prüfungsverfahren zu entwerfen und durchzuführen, die auf solche Risiken ausgerichtet sind; Prüfungsnachweise zu erlangen, die eine ausreichende und angemessene Grundlage für mein Prüfungsurteil darstellen. Das Risiko, dass eine aus einem Verstoß resultierende unzutreffende Angabe nicht aufgedeckt wird, ist höher als bei einer unbeabsichtigten wesentlichen falschen Angabe, weil Verstöße mit betrügerischen Absprachen, Fälschungen, vorsätzlichen Auslassungen, Falschdarstellungen oder dem Umgehen von internen Kontrollen einhergehen können.

Ein Verständnis von den prüfungsrelevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zu erlangen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Urteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens zu fällen.

Die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten Schätzwerte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben zu beurteilen.

Eine Schlussfolgerung in Bezug auf die Angemessenheit der Anwendung der Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung durch die gesetzlichen Vertreter zu ziehen und, ausgehend von den erlangten Prüfungsnachweisen, eine Schlussfolgerung darüber zu ziehen, ob eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich Ereignissen und/​oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnte. Kommen wir zu der Schlussfolgerung, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die betreffenden Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, sofern diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweisen. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch bewirken, dass die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr gegeben ist.

Wir erörtern mit der den gesetzlichen Vertretern unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Abschlussprüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen und bedeutsame Mängel bei internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellten.

Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages

Gemäß § 25 Abs. 2 VermAnlG sind wir verpflichtet, im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung die Einhaltung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Treuhandverträge zu prüfen. Wir haben diese Prüfung als Systemprüfung mit Funktionstests durchgeführt. Verstöße haben wir nicht festgestellt. Wir bestätigen daher, dass die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages eingehalten wurden.

Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Nach § 25 Abs. 3 VermAnlG sind wir verpflichtet, die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu prüfen. Wir haben diese Prüfung als Systemprüfung mit Funktionstests durchgeführt. Verstöße haben wir nicht festgestellt. Wir bestätigen daher die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 321 HGB und dem wp.net-Fachgutachten „Grundsätze zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 ff. HGB auf Basis der ISA“.

 

Augsburg, den 30. Juni 2022

EVISTRA Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Joachim Sandtner, Wirtschaftsprüfer

gez. Jörg Rompf, Wirtschaftsprüfer

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