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InvestEXP – angeblich Frankfurt am Main: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der Geschäfte an

00luvicecream (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. Februar 2021 gegenüber der InvestEXP, die unter investexp.de eine Handelsplattform für Forex, finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) und andere Finanzinstrumente betreibt, angeordnet, die von ihr unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und abzuwickeln sowie den Betrieb der Internetseite mit der Domain investexp.de sofort einzustellen.

Die InvestEXP betreibt die Anlagevermittlung, das Finanztransfergeschäft sowie das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Zuvor hatte das Unternehmen seine Handelsplattform unter der Domain www.beexp.de betrieben. Die BaFin hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Behauptung, es handele sich bei der Beexp um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut „IG Europe GmbH“, nicht der Wahrheit entspricht.

Aktuell versucht die InvestEXP, ihre Kunden mit einem angeblichen Schreiben der Bafin vom 10. März 2021 von ihrer Seriosität zu überzeugen. Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Fälschung.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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