Investitionsbank Berlin: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. Februar 2022 gegenüber der Investitionsbank Berlin angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Am 9. März 2022 hat die BaFin zudem zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 bei dem Institut sowie der Finanzholding-Gruppe angeordnet.
Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG sowie die Angemessenheit der Vorkehrungen bei Auslagerungen gemäß § 25b KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie des § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.
Die Bescheide sind bestandskräftig.
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