Investitionsschutzregeln, wie sie im Rahmen der Handelsabkommen TTIP und CETA vorgesehen waren, könnten nun für die EU selbst kommen. Das geht aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins „profil“ hervor, das sich auf ihm vorliegende Dokumente beruft.
Die EU-Kommission denke konkret über die Einführung eines Investitionsschutzsystems innerhalb der EU nach. So könnte sich etwa ein deutsches Unternehmen, das in Frankreich investiert, bei einem Konflikt mit dem Staat an einen „Investitionsgerichtshof auf EU-Ebene“ wenden, berichtet das Magazin „Spiegel“ – unabhängig von der nationalen Gerichtsbarkeit.
So stehe es in einem „Non-Paper“, einem inoffiziellen Diskussionspapier der EU-Kommission von Ende 2020. Bei diesem Gerichtshof könnten „Investoren ihre Ansprüche vorbringen und verbindliche Entscheidungen erlangen“, so der Entwurf.
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