Startseite Allgemeines Investorenwarnung: ArbitraCoin
Allgemeines

Investorenwarnung: ArbitraCoin

Teilen

ArbitraCoin

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom xx. September 2018 teilt die FMA daher mit, dass der unbekannte Betreiber der Internetseite

ArbitraCoin

www.arbitracoin.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

ArbitraCoin

The Austrian Financial Market Authority (FMA) may inform the public in accordance with § 4 para. 7 1st sentence Banking Act (BWG) by publication on the Internet, reprint in the „Official Gazette of the Wiener Zeitung“ or in a newspaper with distribution throughout the Federal territory that a named natural person or legal entity (person) is not authorized to carry out certain banking transactions, provided that the person has given rise to it and information is required from the public and proportionate to possible disadvantages for the person concerned.

With notice in the official gazette „Wiener Zeitung vom xx. September 2018, the FMA therefore announces that the unknown operator of the website

ArbitraCoin

www.arbitracoin.com

is not entitled to perform banking transactions requiring a license in Austria. Therefore, the provider is not permitted to commercially accept third-party funds for administration or as a deposit (section 1 (1) no. 1 BWG).


Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mega-Millionen-Jackpot steigt auf geschätzte 1,15 Milliarden Dollar – Der Weihnachtswahnsinn ohne Gewinner

Es war eine stille Nacht, heilige Nacht – aber nicht für die...

Allgemeines

Kritischer Bericht zur Bilanz 2023 de Tafel Deutschland e.V. 2023 GF Andreas Steppuhn?

Unverzichtbare soziale Rolle Die Tafeln in Deutschland leisten eine essenzielle Arbeit für...

Allgemeines

Das gibt es auch in den USA-Kickback-Rocket Homes wegen illegaler Kickback-Methoden von US-Verbraucherschutzbehörde angeklagt

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat am Montag schwere...

Allgemeines

USA:E-Autos: Zuschlag oder Schlussverkauf? Warum Sie jetzt besser schnell handeln sollten

Also, Freunde der modernen Mobilität, es ist Zeit, sich warm anzuziehen –...