Green Finance GmbH
Hinsichtlich der Green Finance GmbH wurde am 02.09.2020 eine Kundmachung gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichts-gesetz 2018 (WAG 2018) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht.
Gemäß § 92 Abs. 11 vierter Satz WAG 2018 kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.
Die Green Finance GmbH hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 02.09.2020 gestellt.
Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 02.09.2020 überprüft.
Kommentar hinterlassen