Investorenwarnung: FMA Österreich warnt vor Stockholms Berghantering AB: Illegale Festgeldangebote im Visier

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) warnt eindringlich vor den Angeboten der Stockholms Berghantering AB, die auf ihrer Webseite www.festgeldnavigator.com aktiv ist. Dieses Unternehmen verfügt über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten oder zu vermitteln. Insbesondere die Vermittlung von Einlagengeschäften, wie sie nach § 1 Abs 1 Z 18 lit a des Bankwesengesetzes geregelt ist, fällt in den Zuständigkeitsbereich der FMA und erfordert eine entsprechende Genehmigung – eine Genehmigung, die Stockholms Berghantering AB jedoch nicht besitzt.

Trotz ihrer professionell gestalteten Online-Präsenz und verlockender Festgeldangebote, rät die FMA potenziellen Anlegern dringend zur Vorsicht. Der Anbieter operiert außerhalb des gesetzlichen Rahmens und bietet damit keinerlei Sicherheit für Investoren, die möglicherweise ihr Geld in riskante oder unregulierte Geschäfte investieren könnten. Es besteht ein erhebliches Risiko, Kapital zu verlieren, da keine behördliche Aufsicht über die Geschäfte des Unternehmens besteht.

Die FMA betont, dass Bankgeschäfte nur von lizenzierten und beaufsichtigten Instituten durchgeführt werden dürfen, um die Sicherheit und den Schutz der Anleger zu gewährleisten. Verbraucher sollten daher sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, bevor sie eine Investition tätigen.

Diese Warnung basiert auf § 4 Abs 7 des Bankwesengesetzes und ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen der FMA, den österreichischen Finanzmarkt vor illegalen Anbietern zu schützen. Anleger werden aufgefordert, bei Unsicherheiten stets auf die offizielle FMA-Datenbank zurückzugreifen und sich im Zweifelsfall direkt an die Behörde zu wenden.

Originalwarnung der FMA Österreich:
BEKANNTMACHUNG

Die FMA warnt vor Angeboten der:
Stockholms Berghantering AB

Web: www.festgeldnavigator.com

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Vermittlung von Einlagengeschäften nach § 1 Abs 1 Z 18 lit a Bankwesengesetz nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

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