www.ortnermarcus.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 4. Jänner 2019 teilt die FMA daher mit, dass die unbekannten Betreiber der Webseite
www.ortnermarcus.com
mit angeblichem Sitz in
Fleischmarkt Business Centre
Fleischmarkt 1/9/12
1010 Wien
sowie
Tower 42
25 Broad Street
London EC2N 1HN
Vereinigtes Königreich
sowie
Rue Du Congres 35
1000 Bruxelles
Belgien
Tel: +44 20 3150 4089
info@ortnermarcus.com
www.ortnermarcus.com
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanz-instrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Kommentar hinterlassen