FMA untersagt das Geschäftsmodell im Zusammenhang mit dem Schürfen von Kryptowährungen der INVIA GmbH
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat das Geschäftsmodell der INVIA GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Graben 12, die Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Mining von Kryptowährungen anbietet, wegen Verdacht auf unerlaubte Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds (AIF) gemäß 60 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Z 2 AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) mit Verfahrensanordnung untersagt. Das Unternehmen wurde zur Beendigung des unerlaubten Geschäftsbetriebes aufgefordert. Das diesbezügliche Verfahren ist noch anhängig. Bei der INVIA GmbH handelt es sich um kein von der FMA konzessioniertes und beaufsichtigtes Unternehmen. Dies teilt die FMA aufgrund von zahlreichen Verbraucheranfragen mit.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher):
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516
So wirbt das Unternehmen aktuell noch auf seiner Homepage:
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Was ist Invia World
Invia World ist ein österreichisches Unternehmen mit Sitz in Wien und läuft auf den Namen Invia World Gmbh. Das Team der INVIA GmbH besteht aus einer Gruppe von internationalen Investoren, Technikern und Personen, die sich seit Jahren mit digitalen Währungen und dessen Herstellung, dem Kryptomining beschäftigen. Invia World bietet uns Kunden professionelles Kryptomining, mit allen notwendigen Produkten und IT – Servicedienstleistungen
Anmerkung der Redaktion:
Auch die BaFin prüft derzeit wohl diese Geschäftsmodelle. Möglich auch, das es andere bzw. weitere Anbieter in diesem Markt trifft. Möglicherweise hat die BaFin, und auch andere Aufsichtsbehörden, auch Unternehmen wie den BITCOIN CLUB BTC im Visier.
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