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Inviniti AG Freiburg kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut / keine Investmentbank

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Inviniti AG Freiburg kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Inviniti AG Freiburg, Freiburg im Breisgau, keine Erlaubnis gemäß
§ 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inviniti AG Freiburg bezeichnet sich auf ihrer Facebook-Seite unzut reffenderweise als Investmentbank.

Anmerkung der Redaktion:

Schaut man sich die Eigenwerbung auf verschiedenen Presseportalen an, dann hätten die Herren des Unternehmens doch eigentlich wissen müssen, dass die BaFin ihr Geschäftsmodell kritisch sehen kann und, wie man jetzt erkennen kann, wohl auch gesehen hat.

Amtsgericht Traunstein Aktenzeichen: HRB 22631 Bekannt gemacht am: 17.04.2013 12:00 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
12.04.2013
inviniti AG, Prien a. Chiemsee, Hochriesstr. 17, 83209 Prien a. Chiemsee. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.03.2013 mit Nachtrag vom 04.04.2013. Geschäftsanschrift: Hochriesstr. 17, 83209 Prien a. Chiemsee. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung von Finanz-, Versicherungs- und anderen Dienstleistungsverträgen wie insbesondere Immobilien, Beteiligungen, Finanzierungen und Direktinvestments, soweit dies keiner Genehmigungspflicht nach dem Kreditwesengesetz unterliegt, sowie Unternehmensberatung, der erlaubnisfreie Handel mit Gütern, insbesondere Containern und Produktionsanlagen, Durchführung von Coaching- und Seminarveranstaltungen, Vertriebsmanagement für Finanzdienstleistungsfirmen, Errichtung von Zweigstellen und damit verbundene Tätigkeiten.Sie kann die Ausübung der genannten Tätigkeiten auf einen Teilbereich beschränken. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Vorstand: Reif, Christian, Prien a. Chiemsee, *17.12.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Vorstand: Ober, Hubert, Prien a. Chiemsee, *30.01.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

inviniti AG

Kolbermoor

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 169.136,85 167.532,27
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 156.002,58 154.398,00
III. Finanzanlagen 13.133,27 13.133,27
B. Umlaufvermögen 419.371,25 292.300,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 419.019,64 265.800,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 18.109,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 351,61 26.499,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.468,65 4.375,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 596.976,75 464.208,50

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 67.954,84 52.400,35
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -25.000,00 -25.000,00
2. eingefordertes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 27.400,35 20.282,41
III. Jahresüberschuss 15.554,49 7.117,94
B. Rückstellungen 195.001,59 142.500,00
C. Verbindlichkeiten 334.020,32 269.308,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 596.976,75 464.208,50

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Kolbermoor und ist eingetragen in das Handelsregister Traunstein (HRB 22631).

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Ansonsten wurden die Erleichterungen für eine kleine Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256aHGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und §275 HGB Anwendung

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Anlagevermögen

Die Bewertung der Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs­kosten. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungspreis zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Anschaffungen bis EUR 250,00 werden in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Fremdwährungsumrechnung

Fremdwährungspositionen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Anlagevermögen

Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.

Forderungen

Die Restlaufzeiten der Forderungen bestehen ausschließlich bis zu einem Jahr.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel beinhalten Barmittel und Bankguthaben.

Verbindlichkeiten

Zur Zusammensetzung der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten und Besicherung wird auf den nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.

Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr bis 1 Jahr über 5 Jahre Gesicherte Art der
31.12.2018 Berichtsjahr Vorjahr Berichtsjahr Beträge Sicherheit
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten 334 169 103 0 0

Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 25 (i.Vj.: TEUR 20).

Haftungsverhältnisse

Weitere Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Geschäftsführung und Organe

Als Vorstand im Berichtsjahr waren Herr Christian Reif und Herr Hubert Ober bestellt.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss von EUR 15.554,49 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Kolbermoor, den 23. April 2019

Christian Reif, Vorstand

Hubert Ober, Vorstand

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2018 – 31.12.2018

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 24.930,12 EUR.

1.1.2017 – 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 20.013,15 EUR.

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2019 festgestellt.

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Die Redaktion -

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