Startseite Vorsicht Anlegerschutz Inyova Impact Investing GmbH – Vorsicht?
Anlegerschutz

Inyova Impact Investing GmbH – Vorsicht?

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Gibt es neue Angebote im Finanzmarkt, dann bekommen wir natürlich auch sehr häufig Anfragen zu diesem Investmentangebot und ja viele Investments kann man zu Beginn gar nicht beurteilen, da man deren geschäftliche Entwicklung nicht vorhersehen kann.

Man kann nur, wie auch in diesem Fall, immer den Hinweis geben, mit jedem Investment, das man tätigt, VORSICHTIG zu sein, denn der der Ihnen das Investment anbietet will damit Geld verdienen, sie wollen das es sicher angelegt ist und sich vermehrt. Da haben wir dann möglicherweise schon divergierende Interessen, denn es ist doch klar wer hier wen bezahlen muss.

Ein toller bzw. anspruchsvoller Name besagt noch nichts zum möglichen Erfolg, oder auch Misserfolg eines Unternehmens. Das Klappern natürlich auch bei diesem Unternehmen zum Geschäft gehört, dass muss man sicherlich nicht erwähnen.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 124618 Bekannt gemacht am: 21.09.2021 22:00 Uhr
Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
21.09.2021
HRB 124618: Inyova Impact Investing GmbH, Frankfurt am Main, c/o WeWork, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2020, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, bisher: Yova Impact Investing GmbH) und § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 219103 B) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o WeWork, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Form der Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), der Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) und der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) sowie der Finanzportofolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) unter Ausschluss der Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden sowie der Erlaubnis, Finanzinstrumente auf eigene Rechnung anzuschaffen oder zu veräußern. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Lang, Tillmann Ulrich, Zürich / Schweiz, *11.04.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...