Das Inzestverbot für Geschwister im deutschen Strafrecht stellt keinen Verstoß gegen Grundrechte dar.
Mit diesem Urteil wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage eines Mannes aus Leipzig ab. Er war verurteilt worden, weil er eine Liebesbeziehung mit seiner Schwester hatte. Das Paar hat vier Kinder.
Kommentar hinterlassen