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IPO.GO AG- Unternehmen soll aufgelöst werden

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IPO.GO AG/Allensbach/ ISIN DE000A0HMWA2 / WKN A0HMWA

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!

Hiermit laden wir Sie herzlich zu der außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 06. Dezember 2018, 10:00 Uhr in der Notarkanzlei Dr. Stutz & Dr. Sieß, Untere Laube 16, 78462 Konstanz, ein.

Tagesordnung

1.

Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2018 aufzulösen.

2.

Beschluss über die Bestellung des Abwicklers 


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bisherigen Vorstand Norbert Bozon, wohnhaft in 78476 Allensbach, zum Abwickler zu bestellen. Er vertritt die Gesellschaft alleine.

3.

Beschluss zum Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass das bisherige Geschäftsjahr, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, auch das Geschäftsjahr während der Abwicklung ist.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 15. November 2018 zu beziehen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 29. November 2018 zugehen, und zwar bei folgender, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle:

IPO.GO AG
c/o Quirin Privatbank AG
– Hauptversammlungen –
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 65 21 04-389
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

oder bei der auch für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen maßgeblichen unten angegebenen Adresse.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.

Hinweise zur Bevollmächtigung, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die IPO.GO AG, Im Bildösch 17, 78476 Allensbach zu richten. Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 22. November 2018 unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich unter der Internetadresse

www.ipogo.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.540.000,00 und ist eingeteilt in 1.540.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 1.540.000 Stimmrechte.

Allensbach, im Oktober 2018

IPO.GO AG

Der Vorstand

 

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