Sollten die Anleger diesem Ansinnen zustimmen? Nun diese Frage werden sich derzeit viele Aktionäre stellen, haben solche „Übernahmen“ doch manchmal auch ein „Geschmäckle“. Das Unternehmen IQ Power zumindest hat bisher die Aktionäre nicht überzeugt, der Name dürfte „durch sein“. Ob das mit ein Grudn für dieses Ansinnen ist?
iQ Power AG
Zug
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Wir freuen uns, Sie zur ausserordentlichen Generalversammlung der iQ Power AG einzuladen.
Datum und Zeit
27. Januar 2015 um 10:00 Uhr
Türöffnung um 09:30 Uhr
Ort
Migros Klubschule, Metalli-Gebäude, Industriestrasse 15, Zug
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
1. |
Verrechnung von Kapitaleinlagereserven mit Verlustvorträgen Antrag des Verwaltungsrates: Verrechnung von Kapitaleinlagereserven im Umfange von CHF 14’575’665.57 mit Verlustvorträgen, gemäss dem geprüften Zwischenabschluss der Gesellschaft per 15. Oktober 2014. |
2. |
Beschlussfassung über die Durchführung der Fusion mit der iQ Power Licensing AG Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, dass der vom Verwaltungsrat abgeschlossene Fusionsvertrag zwischen der iQ Power Licensing AG (als übernehmende Gesellschaft) und der iQ Power AG (als übertragende Gesellschaft) genehmigt und somit der Fusion zugestimmt wird. |
Einsicht in die Fusionsunterlagen
Folgende Unterlagen können spätestens ab dem 24. Dezember 2014 am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden:
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Fusionsvertrag gemäss Art. 12 und 13 FusG mit der iQ Power Licensing AG, Zug sowie die geprüfte Fusionsbilanz der übertragenden Gesellschaft vom 15. Oktober 2014. |
• |
Fusionsbericht gemäss Art. 14 FusG, der vom Verwaltungsrat beider beteiligten Gesellschaften gemeinsam verfasst worden ist. |
• |
Prüfungsbericht gemäss Art. 15 FusG der von beiden Gesellschaften gemeinsam bestimmten zugelassenen Revisionsexpertin, BDO AG, Baden (CHE-229.255.214). |
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Jahresrechnungen und Jahresberichte der letzten drei Geschäftsjahre sowie der geprüfte Zwischenabschluss per 15. Oktober 2014. |
Zudem können diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.iqpower.com) heruntergeladen oder dessen Zustellung verlangt werden.
Zutrittskarten
Wenn Sie an der Generalversammlung persönlich teilnehmen möchten, bitten wir Sie um Bestellung einer Zutrittskarte mit dem beiliegenden Antwortformular.
Vollmachterteilung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen werden, können sich durch eine Drittperson oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter i.S. von Art. 689c OR und Art. 8 VegüV amtet Rechtsanwalt Chasper Kamer, LL.M., Ruoss Vögele Partner, Kreuzstrasse 54, CH-8032 Zürich.
Für die Vollmachterteilung an Dritte sind die Zutrittskarten zu unterzeichnen und dem Bevollmächtigten zu übergeben.
Für die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist keine Zutrittskarte zu bestellen, sondern die Vollmacht und Weisungen sind von den Aktionären ausgefüllt und unterzeichnet direkt an die Adresse gemäss dem Anmeldeformular zuzustellen. Werden keine Weisungen erteilt, wird sich der unabhängige Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.
Stimmberechtigung
In der Zeit vom 19. Januar 2015 bis am 27. Januar 2015 werden keine Eintragungen von Namenaktien im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen, welche zur Ausübung des Stimmrechts an der Generalversammlung vom 27. Januar 2015 berechtigen. Im Falle eines Verkaufes aus dem auf der Zutrittskarte aufgeführten Bestand ist der Aktionär für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Die ihm zugestellte Zutrittskarte ist deshalb vor Beginn der Generalversammlung am Schalter des Aktienbüros berichtigen zu lassen.
Rücksendung des Antwortformulars
Wir ersuchen Sie, uns Ihr Antwortformular ausgefüllt und unterzeichnet möglichst sofort, spätestens aber bis 19. Januar 2015 zurückzusenden.
Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung
Zur korrekten Präsenzermittlung ist bei vorzeitigem Verlassen der Generalversammlung das nicht benutzte Stimmmaterial beim Ausgang abzugeben.
Organisatorisches
Die vorliegende Einladung in deutscher Sprache stellt den Originaltext dar. Bei Abweichungen geht der deutsche Text der englischen Übersetzung vor. Alle in dieser Einladung verwendeten Begriffe wie „Aktionär“ etc. gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.
Kontaktadresse
iQ Power AG
Aktienbüro
Metallstrasse 6
CH-6304 Zug
Telefon: +41-(0)41-768-03-63
E-Mail: info@iqpower.com
Mit freundlichen Grüssen
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