iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG-Insolvenz Infos

Published On: Sonntag, 27.10.2024By

Bericht über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Verfahren 99 IN 229/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, mit Sitz in der Königswinterer Straße 29, 53227 Bonn, wurde am 24. Oktober 2024 um 14:21 Uhr durch das Amtsgericht Bonn die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 8816 eingetragen. Zuvor war sie unter dem Namen MN Sicherheit UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bekannt und hatte frühere Anschriften in der Berghovener Straße 13a und im Pfaffenweg 15, jeweils in 53227 Bonn. Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MN Sicherheit Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Neifer, wohnhaft in der Ernststraße 34, 53227 Bonn.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Obermüller aus Bonn, mit Kanzleisitz in der Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, bestellt.

Gemäß der Anordnung nach §§ 21, 22 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Weiterhin ist es den Drittschuldnern der Schuldnerin untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sind aufgefordert, nur unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zusätzlich wurde angeordnet, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung – untersagt sind, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Aktenzeichen: 99 IN 229/24
Datum der Anordnung: 24.10.2024
Amtsgericht Bonn

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