Nun, das ist wieder so eine „Dummenfang-Seite“ aus unserer Sicht, denn das, was man auf dieser Seite so zu lesen bekommt, ist irgendwie schon sehr merk-würdig im Sinne von des Merkens würdig.
Das Unternehmen hat nach Angaben dieser Webseite über 40 Millionen registrierte Nutzer, jeden Tag 1.800.000 Investoren, ein monatliches Investitionsvolumen von 380 Millionen Euro und zahlt angeblich 10 Millionen Euro an Anleger aus.
Gleichzeitig weist das Unternehmen aber dann in seinem Kleingedruckten daraufhin, dass die meisten Anleger wohl dann auch ihr Geld verlieren bei solchen CFD-Geschäften:
„CFDs sind komplexe Instrumente und beinhalten aufgrund der Hebel ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. 77% der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFDs über diesen Anbieter Geld.Sie sollten genau prüfen, ob Sie die Funktionsweise von CFDs verstanden haben und ob Sie in der Lage sind, das hohe Risiko des Verlust Ihres Geldes zu tragen.“
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Laut den AGB’s des Unternehmens gilt das Angebot auch für deutsche Kunden, ausgenommen sind in den Bedingungen nur Belgier. Hier wollen wir dann nochmals auf eine BaFin Veröffentlichung aus dem Mai diesen Jahres verweisen.
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BaFin beschränkt den CFD-Handel
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.
„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin.
Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko.
Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.
Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen.
Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.
CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein.
Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen.
Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.
Zitat Ende
Merkwürdig auch, im Sinne von des Merkens-würdig, ist, dass ein solches Unternehmen eine „deutsche Webseite“ in dieser Form betreibt.
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