Die BaFin hat am 25. Oktober 2021 den Entwurf eines Rundschreibens zur Konsultation gestellt, der weitere Anforderungen an eigene Schätzungen zur Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default – LGD) im Rahmen des IRB-Ansatzes enthält. Beim IRB-Ansatz verwenden Institute interne Einstufungen (Internal Ratings Based Approach), um die Eigenmittelanforderungen für ihr Kreditrisiko zu ermitteln.
Mit dem Rundschreiben übernimmt die BaFin erweiterte Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) an eigene LGD-Schätzungen in ihre Verwaltungspraxis. Konkret geht es um die Leitlinien für die einem Konjunkturabschwung angemessene LGD-Schätzung („Downturn-LGD-Schätzung“) (EBA/GL/2019/03) und die Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden (EBA/GL/2020/05).
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 19. November 2021 unter der E-Mail-Adresse „Konsultation-20-21@bafin.de“ entgegen.
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