Die BaFin hat am 29. Dezember 2021 das Rundschreiben 16/2021 veröffentlicht, das weitere Anforderungen an eigene Schätzungen zur Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default – LGD) im Rahmen des IRB-Ansatzes enthält. Beim IRB-Ansatz verwenden Institute interne Ratings (Internal Ratings Based Approach), um die Eigenmittelanforderungen für ihr Kreditrisiko zu ermitteln.
Das Rundschreiben betrifft die Institute, die mit Erlaubnis der BaFin den IRB-Ansatz verwenden. Die BaFin übernimmt damit erweiterte Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) an eigene LGD-Schätzungen in ihre Verwaltungspraxis. Konkret geht es um die Leitlinien für die einem Konjunkturabschwung angemessene LGD-Schätzung (Downturn-LGD-Schätzung, EBA/GL/2019/03 ) und die Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die den IRB-Ansatz einschließlich eigener LGD-Schätzungen anwenden (EBA/GL/2020/05 ).
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