IRRE oder?

Published On: Sonntag, 06.08.2023By Tags:

Die Landesregierung von Sachsen geht gerichtlich gegen ihre eigene Datenschutzbeauftragte vor. Der Grund: Die Datenschützerin untersagte den Gebrauch von Facebook durch Behörden, da sie der Ansicht ist, dass die Facebook-Fanpages von Behörden nicht den Datenschutzrichtlinien entsprechen.

Staatssekretär Professor Thomas Popp betont die Relevanz sozialer Medien, um mit den Bürgern in Kontakt zu bleiben. „Mit über 421.000 Followern sind die Facebook-Seiten der Landesregierung eine wichtige Kommunikationsbrücke. Trotz intensiven Gesprächen wurden unsere Standpunkte von den Datenschützern nicht anerkannt. Die einzige Option, die uns bleibt, ist die gerichtliche Auseinandersetzung, ansonsten wären wir gezwungen, alle unsere Facebook-Seiten zu deaktivieren.“

Die Staatskanzlei gibt an, dass als Alternativlösung vorgeschlagen wurde, eine eigenständige Online-Plattform zu erstellen. Popp äußert jedoch Bedenken und meint, dies könne rechtlich problematisch sein, da es sich um ein Staatsmedium handeln würde.

Es herrscht zusätzliche Frustration darüber, dass Sachsen das einzige Bundesland ist, in dem Maßnahmen gegen die Nutzung von Facebook-Fanpages ergriffen werden. Dabei befindet sich aktuell ein beispielhaftes Verfahren auf Bundesebene vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Popp äußerte, es wäre sinnvoll gewesen, das Ergebnis dieses Verfahrens abzuwarten.

Laut Staatskanzlei wird kritisiert, dass sie als Adressat ausgewählt wurden, da sie lediglich die Plattform nutzen und keinen Einfluss auf die Datenschutzpraktiken von Facebook haben.

Während das Verfahren anhängig ist, bleiben die Facebook-Seiten der Landesregierung weiterhin aktiv.

Manchmal kann man nur den Kopf schütteln, was dann so alles in Deutschland möglich ist.

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