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Irreführende Werbung für „Safrasan-Schlank-Methode“ wird fortgeführt

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Trotz der von Ihnen veranlassten Abmahnung taucht die irreführende Werbung für die Safrasan-Schlank-Methode wieder massiv in Fernsehzeitschriften auf. Wie ist das möglich?“

So und ähnlich lauten zurzeit zahlreiche Beschwerden an die Verbraucherzentrale Hessen. „Der Ärger der Verbraucher ist verständlich.Die häufig im Ausland ansässigen Anbieter von dubiosen Schlankheits- und Nahrungsergänzungsmitteln umgehen Abmahnungen mit faulen Tricks“, erklärt Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Die Firmen wechseln einfach Namen und Sitz oder auch die Produktnamen. Damit wird die zuvor eingegangene Verpflichtung, bestimmte irreführende Werbeversprechen für ein Produkt
zu unterlassen, wertlos. „Wir warnen daher generell davor, der Werbung für angebliche Wundermittel Glauben zu schenken“, so Schauff.

Die Werbeanzeigen für die Safrasan-Schlank-Methode suggerieren Abnehmwilligen, man könne bis zu drei Kilogramm pro Woche abnehmen und dabei wie gewohnt weiter essen. Durch die Umwandlung des Stoffwechsels würde die Gewichtsabnahme beibehalten, das Essverhalten normalisiert, der Gemütszustand und das Sättigungsgefühl verbessert. Um die vermeintlichen Abnehm- und Gesundheitswirkungen des Mittels glaubhaft zu machen, bedient sich der Schweizer Anbieter verschiedener „Erfolgsberichte ausgewählter Kunden“.

Die Verbraucherzentrale Hessen hatte Anfang 2010 den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. in Berlin zur Abmahnung der unhaltbaren Abnehm- und Gesundheitsversprechen für die „Safrasan-Schlank-Methode“ veranlasst.

Die Schweizer Lakeside Trading GmbH und die Redaktion des abdruckenden Fernsehmagazins rtv verpflichteten sich per Unterlassungserklärung, die irreführende Werbung für das Mittel einzustellen. Einige Monate später schaltete der Anbieter unter ‚HSW Direktmarketing AG’ eine fast identische Anzeige für das Produkt. Auch diese wurde im Oktober 2010 abgemahnt, taucht aber aktuell im rtv-Magazin 36/2011 auf. „Die grobe Verbrauchertäuschung des jetzt unter ‚Agentur AIV, Küsnacht (Schweiz)’ getarnten Anbieters
lassen wir erneut abmahnen“, so die Ernährungsexpertin.

Quelle:VBZ Hessen

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