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ISARIA Wohnbau mit Michael Haupt an der Unternehmensspitze vor der Übernahme

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LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Deutschland, (die „Bieterin“), hat am 28. Juli 2016 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Abfindungsangebot in Form eines Barangebots nach dem WpÜG und zugleich eines Abfindungsangebots nach dem Börsengesetz (zusammen das „Angebot“) an die Aktionäre der ISARIA Wohnbau AG, München, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG (ISIN: DE000A1E8H38 und DE000A2BPRY4) (die „ISARIA-Aktien“) gegen Zahlung eines Geldbetrags von EUR 4,50 je zur Annahme eingereichter ISARIA-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 25. August 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), soweit sie nicht nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verlängert wird.

1.

Bis zum 11. August 2016, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) (der „Stichtag“), wurde das Angebot für insgesamt 1.181.123 (in Worten: eine Million einhunderteinundachtzigtausend einhundertdreiundzwanzig) ISARIA-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 4,97 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG.

2.

Die Bieterin selbst hält zum Stichtag insgesamt 6.622.817 (in Worten: sechs Millionen sechshundertzweiundzwanzigtausend achthundertsiebzehn) ISARIA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 27,87 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG.

3.

Weder die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen noch deren Tochterunternehmen i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1 und S. 3 WpÜG halten zum Stichtag unmittelbar ISARIA-Aktien.

4.

Die Bieterin selbst hält zum Stichtag Instrumente i. S. d. §§ 25, 25a WpHG betreffend ISARIA-Aktien, die zum Erwerb von insgesamt 11.232.679 (in Worten: elf Millionen zweihundertzweiunddreißigtausend sechshundertneunundsiebzig) ISARIA-Aktien führen könnten. Dies entspricht einem Anteil von ca. 47,27 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG. Die Reduzierung der Zahl der zum Stichtag gehaltenen Instrumente – im Vergleich zur Vorwoche – ist die Folge davon, dass Gegenparteien dieser Instrumente (Irrevocable Tender Commitments) in Absprache mit der Bieterin die von ihnen gehaltenen ISARIA-Aktien bereits jetzt und nicht, wie ursprünglich vereinbart, innerhalb der letzten fünf Werktage vor Ablauf der weiteren Annahmefrist eingereicht haben.

5.

Die ISARIA Wohnbau AG hat beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht in Höhe von EUR 11.882.000,00 vorzunehmen, deren Bezugsfrist vom 4. August bis 17. August 2016 läuft. Die Bieterin hat in Bezug auf Bezugsrechte aus dieser Kapitalerhöhung mit der ISARIA Wohnbau AG und Aktionären der ISARIA Wohnbau AG Vereinbarungen abgeschlossen, und ihr stehen aus bereits gehaltenen ISARIA-Aktien Bezugsrechte zu, aufgrund derer sie insgesamt die Übereignung von 9.296.983 (in Worten: neun Millionen zweihundertsechsundneunzigtausend neunhundertdreiundachtzig) neuen ISARIA-Aktien im Sinne von § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG verlangen kann und die keine Instrumente i. S. d. §§ 25, 25a WpHG sind. Dies entspricht einem Anteil von ca. 39,12 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG.

6.

Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1 und S. 3 WpÜG zum Stichtag mittelbar oder unmittelbar Aktien der ISARIA Wohnbau AG noch werden diesen weitere Stimmrechte aus ISARIA-Aktien gemäß § 30 WpÜG zugerechnet. Auch halten zum Stichtag weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1 und S. 3 WpÜG darüber hinaus unmittelbar oder mittelbar Instrumente i. S. d. §§ 25, 25a WpHG betreffend ISARIA-Aktien, die zum Erwerb von ISARIA-Aktien führen könnten, oder nach §§ 25, 25a WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf ISARIA Wohnbau AG.

Die Gesamtzahl der ISARIA-Aktien und der Stimmrechte der Bieterin aus ISARIA-Aktien, für die das Angebot bis zum Stichtag angenommen wurde, zuzüglich der ISARIA-Aktien, die bereits von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, zuzüglich der ISARIA-Aktien, zu deren Erwerb die gehaltenen Instrumente führen könnten, zuzüglich der neuen ISARIA-Aktien, deren Übereignung die Bieterin verlangen kann, beläuft sich auf 19.036.619 zum Stichtag bereits bestehende und 9.296.983 im Fall der Durchführung der Kapitalerhöhung entstehende ISARIA-Aktien, insgesamt also auf 28.333.602 (in Worten: achtundzwanzig Millionen dreihundertdreiunddreißigtausend sechshundertzwei) ISARIA-Aktien. Dies entspricht, ohne Berücksichtigung von Bezugsrechten auf aus der Kapitalerhöhung entstehenden Aktien, einem Anteil von ca. 80,11 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG und, unter Berücksichtigung von Bezugsrechten auf aus der Kapitalerhöhung entstehende ISARIA-Aktien, einem Anteil von ca. 79,49 % des für den Fall der vollständigen Durchführung der in Ziffer 5 beschriebenen Kapitalerhöhung bestehenden Grundkapitals und der für diesen Fall bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG.

Frankfurt am Main, den 11. August 2016

LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung der LSREF4 ARIA Verwaltungs GmbH

als Komplementärin der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der ISARIA Wohnbau AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von ISARIA Wohnbau AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), der WpÜG-Angebotsverordnung und des Börsengesetzes (BörsG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von ISARIA Wohnbau AG-Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG oder für sie tätige Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar ISARIA Wohnbau AG-Wertpapiere erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf ISARIA Wohnbau AG-Wertpapiere gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.lsref4aria.de
im Internet am: 11.08.2016.

 

Frankfurt am Main, den 11. August 2016

LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG

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