Startseite Allgemeines ISC Financial Group – Anleger wohl geschädigt! Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige!
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ISC Financial Group – Anleger wohl geschädigt! Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige!

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Bereits im Mai 2013 geriet die, aus der Actio-Invest AG INC hervorgegangene und ebenfalls von den beiden deutschen Gesellschaftern Benjamin R. und Marcin Z. initiierte, ISC Financial Group Limited (Auckland, New Zealand) erstmals in das Visier der BaFIN, betrieb diese doch offenkundig Geschäfte, für die eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG erforderlich ist. Die ISC Financial Group Limited wandte sich über die deutschsprachige Internetseite www.isc-financialgroup.com/de als Gesellschaft, die seit 2004 als „Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Finanzdienstleistungen“ erfolgreich am internationalen Markt.platziert wäre, an in Deutschland ansässige Privat- und Geschäftskunden. Unter dem Stichwort „Profession für ihr Vermögen“ wurden als Leistungen für die Kunden explizit aufgeführt: Einlagengeschäfte und Kreditvergabe, Girokonten, Sparkonten, Termingeld, Banküberweisungen, Zahlungsabwicklung und Fondsmanagement. ISC-Investment Kunden würden – der Seite zufolge – durchweg überdurchschnittliche Renditen erwirtschaften. Nutzer des Online-Bankings könnten ihre Geldgeschäfte rund um die Uhr in verschiedenen Sprachen erledigen.

Bemerkenswerterweise wurde die neusseländische ISC Financial Group Limited jedoch schon am 17. Januar 2013 aus dem Register gelöscht. Unter http://www.isc-financialgroup.com/en/impressum.html findet man nuemerh ein englische Limited.

So nimmt es auch nicht Wunder, dass die Kunden zwar weiter unter Gewinnerwartungen von 250 % in Depots mit Verrechnungskonten einzahlen durften, mit Auszahlungen, wie bereits in der Actio-Invest-Anlage, jedoch immer wieder vertröstet wurden und mit ihren Online-Banking-Accounts und Kreditkarten keine Transaktionen durchführen konnten.

Mit Schreiben der ISC vom 8. März 2013, welches sich an „alle ISC Kunden und Actio-Invest Kunden in der Übergangsphase“ wandte, teilte die Gesellschaft mit, dass durch eine Meldepflicht unter anderem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) und aufgrund einer Beschwerde eines ungarischen Kunden Transaktionen und Depots durch die Aufsichtsbehörden blockiert wären, „Neuanlagen aber außerhalb der Zuständigkeit der BaFIN angenommen und wie gewohnt bearbeitet“ würden. Im Mai und August 2013 folgten ähnliche Schreiben. Die Gelder, die von den Kunden auf Konten in Ungarn, England und Schweden eingezahlt wurden, sollen da bereits auf Privatkonten im Ausland umgebucht gewesen sein.

Für die tapferen Banker – von wessen Gnaden auch immer – und Vermittler gab es angesichts der Erfolge in der Vermittlung also keinen Grund, die Geschäfte einzustellen. Noch am 12.12.2013, mithin über 8 Monate nach der Löschung der Gesellschaft und über ein halbes Jahr nach Kenntnis der Unzulässigkeit der avisierten Tätigkeiten wurden durch den österreichischen Vermittler, Manfred W., offenbar noch Verträge mit Neukunden abgeschlossen.

Mittlerweile kam es zwischen den einstmaligen Gesellschaftern Marcin Z. und Benjamin Z. zum Bruch. Gegenseitig wirft man sich nun vor, die Gelder veruntreut zu haben. Am 29. März 2014 fand in der Kanzlei von Rechtsanwalt Christoph Hempel (BOISSIER legal) eine Informationsveranstaltung für die geschädigten Anleger statt. Herr Rechtsanwalt Hempel klärte im Beisein des aussagebereiten Kronzeugen Marcin Z. über den Sachverhalt auf, und wurde auf und nach der Veranstaltung von zahlreichen Anlegern der Wahrnehmung ihrer Interessen in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht beauftragt. Am 4. April 2014 wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Würzburg gestellt.

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