Zur Schadenersatzfrage im Fall Ischgl hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben, mit dem das auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang gerichtete Klagebegehren eines deutschen Urlaubers abgewiesen worden war. Das Ersturteil war laut OLG mit Feststellungsmängeln behaftet.
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