Nein, denn es ist die Konsequemz, sehr geehrter Herr Dr. Thomas Pforr, aus den Handlungen die ja bereits vor einigen Monaten begonnen haben. Hir hat man 1.000ende Mahnbescheide versendet und die Rückzahlung von Ausschüttungen gefordert, nicht viele der Anleger sind dieser Aufforderung nachgekommen. Viele haben dann gegen den Mahnbescheid natürlich Widerspruch eingelegt. Klar das es dann zu den von ihnen benannten Klageverfahren kommen muss, wenn man den Weg dann auch konsequent zu Ende geht. Was dabei herauskommt bleibt abzuwarten.
Artikel von Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr
Die Beteiligungsgesellschaft des Fonds „Lombard Classic 3“ vertritt die höchst zweifelhaften Forderungen gegenüber den Anlegern mit Nachdruck und verklagt erste Fondsgesellschafter auf Rückzahlung bereits erhaltener vorab Ausschüttungen. Diese seien in der Vergangenheit mangels Gewinn keine Gewinnausschüttung gewesen und müssten daher zurückgezahlt werden. Während die Staatsanwaltschaft dem Verdacht des Kapitalanlagebetruges in Sachen „Lombardium“ nachgeht und sogar im Rahmen einer Groß-Razzia Beweismaterial sicherte, bleiben die Fondsgesellschaften dabei, dass sie noch Geld zu erhalten hätten, statt für angerichteten Schaden gerade stehen zu müssen.
Dr. Pforr, Rechtsanwalt aus Bad Salzungen und mit der „Causa Lombardium“ von Anfang an befasst: „Nicht nur, dass die Gesellschafter als Opfer von fehlerhaften Kapitalanlageberatung und an Betrug grenzendem Missmanagement heute das Tototalausfallrisiko fürchten – nun müssen sie bereits erhaltene Vorab-Ausschüttungen wieder zurückzahlen. Ich würde diese Forderung als grotesk bezeichnen!“
Nach schriftlicher Aufforderungen verschickte die Beteiligungsgesellschaft Mahnbescheide u.a. an die Mandanten der Anlegerschutzkanzlei Dr. Pforr in Bad Salzungen. „Natürlich haben wir unseren Mandanten empfohlen, auf das offizielle Schreiben des Amtsgerichtes fristgerecht zu reagieren, denn ein Mahnbescheid ist schon eine ernste Sache!“ Die Sachlage hat sich laut Dr. Pforr dadurch aber nicht verändert: „Ich sehe weiterhin erhebliche Bedenken gegen einen Rückerstattungsanspruch auf der Lombardium-Seite. Daher haben meine Mandanten der Forderung in Gänze widersprochen!“
Die Beteiligungsgesellschaft des „Lombard Classic 3“ geht den beschrittenen Weg allerdings konsequent weiter: Nach den der Kanzlei vorliegenden Unterlagen werden nun erste Anleger verklagt.
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