Jetzt ist es raus was Finanzminister Schäuble plant, bezogen auf die Immobilienfonds. Bedeutet diese Regulierung den Tod des Immobilienfonds? Liest man, was Schäuble plant, muss man sagen JA.
Das neue Anlegerschutzgesetz wird nach der Sommerpause auf den Weg gebracht. Plan ist, offene Immobilienfonds härter anzupacken. Auf Anleger und Anbieter kommen einige Änderungen zu.
Die Mindesthaltedauer soll dann 2 Jahre betragen, bevor man eingezahltes Kapital wieder entnehmen kann. Dies gilt ab einer Einlageentnahme ab einer Höhe von 5.000 Euro
Ein Problem der Immobilienfonds war in der Vergangenheit auch die Bewertung der Immobilienbestände. Nun ist angedacht, dass die Immobilienfonds ihre Immobilienbestände weitaus häufiger bewerten müssen, als wie bisher mit ein Mal im Jahr. Das bedeutet zukünftig für den Anbieter,will er seinen Fonds täglich liquide halten, müsste er die Objekte jeden Monat neu bewerten lassen. Das ist natürlich mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, die letztlich wiederum die Kosten des Fonds erhöhen werden.
Entscheidet sich ein Anbieter dafür, die Objekte nur viermal im Jahr in die Bewertung zu geben, dürfte er auch nur viermal im Jahr Anteile zurücknehmen. Zudem sollen auch die Bedingungen für eingefrorene Fonds genauer geregelt werden. Nach Informationen der Zeitschrift Capital dürfen die Fonds Immobilien billiger verkaufen als bisher, um wieder an freie Mittel zu kommen. Fehlende Liquidität ist ja etwas, was viele Immobilienfonds in
den letzten 2 Jahren zu beklagen hatten.
Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen den heutigen Artikel in
der ftd.
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