Nun, auch diese Frage wird man derzeit nicht abschließend beantworten können, wenn man sich den Haftungsvorgang „Goldhaus Paßora“ anschaut. Derzeit hat die Kanzlei SGP einen Etappensieg vor dem Landgericht Leipzig in Sachen persönlicher Haftung der Inhaberin erreicht, aber wie wir dann vom Prozessgegner erfahren haben, geht das Verfahren in die nächste Runde vor das OLG Dresden.
Ob das Urteil hier Bestand haben wird, bleibt abzuwarten, aber selbst wenn, dürfte das dann sicherlich an die wirtschaftliche Leistungskraft der Beklagten gehen. Das zumindest hat Rechtsanwalt Daniel Blazek der Kanzlei SGP bereits vor Wochen schriftlich mitgeteilt.
Die Konsequenz daraus dürfte dann sein, dass der nächste Geschädigte zwar auch erfolgreich gegen Frau Paßora klagen kann, aber außer einem Titel nichts bekommen könnte. Der Rechtsanwalt wird seine Gebühren trotzdem in Rechnung stellen und dann auch bekommen, denn dem Anwalt ist es egal, ob er gewinnt oder verliert vor Gericht, er gewinnt immer. Das zumindest aus finanzieller Sicht.
Sollte es aber genau zu solch einem Fall kommen, dann könnten sie als Anleger die Bezahlung des Rechtsanwaltes in Frage stellen und prüfen lassen, ob der Prozess nicht ein Sinnlosprozess war. Dann könnte Rechtsanwalt Sascha Schiller auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Gleiches gilt natürlich auch für andere Fälle, wo der Rechtsanwalt weiß, dass die Klage möglicherweise erfolgreich sein könnte, aber kein Vermögen vorhanden ist, um den erwirkten Titel auch zu vollstrecken.
Ungemütlich könnte es aber für die Kanzlei SGP in anderer Hinsicht werden, denn wie wir erfahren haben, will die Inhaberin des Goldhauses Leipzig, Frau Streller, nun möglicherweise gegen die Kanzlei SGP vorgehen in Sachen „der Andeutung im Artikel der Kanzlei SGP, dass sie möglicherweise nur eine Strohfrau sei“. Nun, auch das wird sich sicherlich klären lassen. Wir wissen allerdings, dass es einige Interessenten gab, die das Geschäft übernehmen wollten.
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