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Startseite Vorsicht Ist das Halten von Raubtieren auch Privatpersonen gestattet – Rechtsanwalt Jens Reime
Vorsicht

Ist das Halten von Raubtieren auch Privatpersonen gestattet – Rechtsanwalt Jens Reime

qimono (CC0), Pixabay
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Das Thema „freilaufende Löwin in Berlin“ wirft natürlich auch eine interessante Frage auf: Ist das Halten von Raubtieren auch Privatpersonen gestattet?

In Deutschland ist das Halten von Raubtieren durch Privatpersonen in der Regel nicht gestattet. Der Umgang mit Raubtieren wie Löwen, Tiger, Bären, und anderen gefährlichen Wildtieren wird in Deutschland streng reguliert, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und den Tierschutz zu gewährleisten.

Für das Halten von Raubtieren ist eine artenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, die von den zuständigen Behörden erteilt wird. Diese Genehmigungen werden nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen erteilt. Die Voraussetzungen dafür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Raubtiere in der Obhut von Privatpersonen ein erhebliches Risiko darstellen können, sowohl für die Halter selbst als auch für die Allgemeinheit und die Tiere selbst. Wildtiere haben spezifische Bedürfnisse, die in privater Haltung oft nicht angemessen erfüllt werden können. Daher ist es in der Regel nicht empfehlenswert, Raubtiere privat zu halten, und es ist gesetzlich geregelt, um mögliche Gefahren zu minimieren und den Tierschutz zu gewährleisten.

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