Verklagt hatte die Kanzlei die ehemalige Inhaberin des Goldhauses Paßora, Angelika Nicole Paßora.
Natürlich freuen wir uns, wenn es einem Rechtsanwalt gelingt, Schadensersatz für seinen Mandanten zu erstreiten. Das wie hier auf den ersten Blick die Kanzlei https://www.sgp-recht.de/ mit Rechtsanwalt Schiller.
Natürlich haben wir auch die Werbeausführungen von Rechtsanwalt Schiller dazu auf anwalt.de zur Kenntnis genommen, und wie der Rechtsanwalt selber betont, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das hat uns auch der Rechtsanwalt der Beklagten bestätigt. Man wird in Revision gehen.
Zuständig in diesem Verfahren ist dann das OLG Dresden. Ob das am Ende genauso entscheiden wird wie das Landgericht Leipzig, das Herr Rechtsanwalt Schiller von der Kanzlei https://www.sgp-recht.de/ bleibt dann auch für Sie abzuwarten.
Zur vermeintlichen Mandantenwerbung eignet sich dieser Artikel dann im Moment eher wohl noch nicht, denn am Ende könnte dieser Etappensieg noch zu einer vollkommenen Niederlage führen.
Falsch an der werblichen Meldung der Anlegerkanzlei ist, dass unsere Mandantin die geforderten Beträge zahlen könne oder entsprechend solvent sei. Bereits vorgerichtlich wurden alle involvierten Kanzleien darauf hingewiesen, dass sie im Erfolgsfall Gefahr laufen, wirtschaftlich nichts für ihre Mandanten zu realisieren. Das interessiert in der Werbung aber nicht. Deswegen erfolgt hier nochmals der Hinweis. Und ja: Wir gehen in Berufung. Abgerechnet wird am Schluss.
Zu spät für Trittbrettfahrer: Sie wird den sechsstelligen Betrag nicht zahlen können, falls das Urteil rechtskräftig wird.
Endlich wurde der Frau Paßora ein Strich durch die Rechnung gemacht. Hat sie doch noch bis zum Schluss PIM Gold vermittelt – ohne Rücksicht auf Verluste. Jetzt wird sicherlich eine Klagewelle auf Frau Paßora zukommen – und das ist auch gut so. Bekannte von uns haben sich dort auch von Frau Paßora einwickeln lassen. Die wollen jetzt auch klagen.