Möglicherweise wird nun das auf den Gesetzgeber zukommen, meint auch Rechtsanwalt Daniel Blazek aus Bielefeld, Fachanwalt für Handels- und Gewerberecht.
Blazek: Die stümperhaft umgesetzte Gasumlage führt dazu, dass Unternehmen Milliarden bekommen, obwohl viele davon auch derzeit kräftige Gewinne machen. Verbraucher werden kaum profitieren. Im Gegenteil Verbraucher und Betriebe müssen die Rechnung bezahlen. Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung wird möglicherweise nun zu einer Klagewelle führen. Das auch von Unternehmensseite. Es handele sich um eine ungerechte Mehrbelastung.
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Auch wir in der Redaktion sagen, die Gasumalge ist nicht geeignet, von Insolvenzen verursachte Preissteigerungen von Importeuren wie Uniper abzuwenden. Vielmehr führt die Maßnahme möglicherweise sogar dazu, dass die Preise auf dem Gasmarkt noch weiter in die Höhe treiben. Außerdem sind wir der Meinung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unverhältnismäßig hoch durch die Gasumlage belastet werden.
Eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei ist der Meinung, dass hier ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt. Laut Gesetz ist der Staat grundsätzlich dazu verpflichtet, jeden gleichzubehandeln. Eine Ungleichbehandlung ist demnach nur möglich, wenn sie verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Hierfür gelten jedoch strenge Anforderungen. Die liegen hier nicht vor nach Meinung der Kanzlei.
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