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Ist diese Berichterstattung so korrekt? Kanzlei Bender Pfitzmann

qimono (CC0), Pixabay
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Natürlich müssen auch Rechtsanwälte ihr tägliches Brot verdienen – völlig in Ordnung. Aber was uns auffällt ist, dass so mancher Rechtsanwalt mit Formulierungen arbeitet, die wir als grenzwertig empfinden.

Zitat:

Die Genossenschaft CO.NET bietet interessierten Anlegern Geschäftsanteile an ihrem eigenen Unternehmen und Sparbriefe an. Dabei sollen die Mitglieder angeblich in den Genuss von Einkaufsvorteilen und Ausschüttungen von über 7 % im Jahr kommen. Im Januar 2020 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Vertrieb der Anteile untersagt. Auf ihrer Homepage wirbt die Genossenschaft mit Sitz in Drochtersen jedoch weiterhin für den Kauf von Geschäftsanteilen.

Zitat Ende.

Die Co.net Verbrauchergenossenschaft hat meines Wissens gegen die Verfügung der BaFin Widerspruch beim Verwaltungsgericht in Frankfurt eingelegt. Über diesen Widerspruch ist offensichtlich nach fast 3 Jahren immer noch keine Entscheidung getroffen worden, denn sonst würde man dazu sicherlich weitere Veröfefntlichungen auf der BaFin Seite auffinden können.

Ungewöhnlich ist deiser lange Zeitraum schon, aber unseren Recherchen nach, aber dann wohl Tatsache. Natürlich darf die Co.net weiterhin Verbrauchern die Möglichkeit geben, Mitglied der Genossenschaft zu werden, solange sie dies nicht über einen Vertrieb tut. Meinem Rechtsverständnis nach ist es völlig in Ordnung, auf der eigenen Webseite das Angebot zu machen. Ich gehe davon aus, dass, wenn man so im Fokus der BaFin steht, die Co.net Verbrauchergenossenschaft nichts tun würde, was die BaFin erneut auf den Plan rufen könnte.

Bei diesen Mandantenanwerbeversuchen darf man nicht vergessen, dass viele „Jäger des Hasen Tod“ sein können. Wie wir es aus ähnlichen Vorgängen der Vergangenheit kennen, haben auf Kosten der Anleger die Rechtsanwälte hier Geld verdient, wissend, dass eine Insolvenz bei vielen Klagen nicht ausgeschlossen sein kann und der Insolvenzverwalter möglicherweise die erstrittenen Beträge zurückfordern könnte. Gewonnen hätte dann nur der Anwalt. Aus meiner Sicht muss man hier nach Wegen suchen, erstens den wirtschaftlichen IST-Stand der Genossenschaft dokumentiert zu bekommen, und dann sollte man schauen, wie man die Genossenschaft erhalten kann, um damit auch die Gelder der Anleger zu schützen. Ob das möglich ist, wird man sehen müssen. Es dürfte aber der bessere Weg sein, als nur zu klagen, klagen, klagen.

Möglicherweise stellt ja ein Mitglied der Genossenschaft auf der nächsten Generalversammlung den Antrag, genau das zu tun. Es wäre auch interessant zu erfahren, wie der Vorgang mit der Herausgabeverfügung der Adressen an die genannte Kanzlei weitergegangen ist und ob auch weitere Rechtsanwälte mit dem gleichen Begehren an die Co.net herangetreten sind. Gute Fragen für die nächste Generalversammlung. Die Co.net hat sich in den letzten Jahren auf unsere Presseanfragen hin zu diesen Themen generell nicht geäußert.

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