Die Frage ist nach einem Studium der aktuellen im Bundesanzieger hinterlegten Bilanz der Gesellschaft sicherlich erlaubt. Natürlich müssen sich die Kommanditisten auch einmal die Frage stellen, wie lange man dieses Trauerspiel noch mitmachen will? Dass ihr Kapital, welches dort investiert wurde, zu einem Totalverlust wird, damit dürften sich die meisten der Kommanditisten schon abgefunden haben.Zitat aus der aktuellen Bilanz:
„Aufgrund niedriger Erlöse aus der Beschäftigung des Schiffes ist die Liquiditäts- und Finanzlage der Gesellschaft angespannt, insbesondere konnte in der Vergangenheit der Kapitaldienst nicht vollständig erbracht werden. Zudem werden zumindest die kurz- und mittelfristig am Chartermarkt voraussichtlich erzielbaren Charterraten nicht auskömmlich sein, um den Schiffsbetrieb und den vollständigen Kapitaldienst zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere nach Ablauf der aktuellen Charter ab Mai 2019. Zudem werden die in den Darlehensverträgen vereinbarten Beleihungsgrenzen nicht eingehalten.
Die Nord LB hat geäußert, die Gesellschaft nicht mehr langfristig begleiten zu wollen. Gemäß eines Gesellschafterbeschlusses aus dem Oktober 2018 ist die Geschäftsführung ermächtigt, dass Schiff zu verkaufen. Gemäß Gesellschaftsvertrag tritt die Gesellschaft mit dem Verkauf des Schiffes in die Liquidation. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte daher unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Gesellschaft.
Bis zu einem möglichen Verkauf des Schiffes ist die Gesellschaft auf die Unterstützung der NORD/LB angewiesen. Der Bestand bis zum Verkauf ist davon abhängig, dass die NORD/LB zumindest Tilgungsleistungen stundet sowie die kurzfristige Finanzierung aufrechterhält und ggfs. weitere finanzielle Mittel bereitstellt. Nach dem Schiffsverkauf sind zusätzlich Darlehensverzichte bzw. Rangrücktritte bzgl. etwaiger nicht durch den Verkaufspreis gedeckter Bankverbindlichkeiten erforderlich.“
Das sind tolle Aussichten für die Anleger, die dann sicherlich noch mit erheblichen Rückforderungen des Liquidators zu rechnen haben werden, sofern sie Ausschüttungen aus der Gesellschaft erhalten haben. Ratensparer dürfte es bei dieser Gesellschaft unserer Kenntnis nach nicht geben. Bei Ratensparern könnte der Liquidator die „Restraten“ dann sofort „fällig stellen“ bei einer Liquidation der Gesellschaft. Gleiches gilt aber auch für einen möglichen Insolvenzverwalter.
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