Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hat auf eine wegweisende Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) hingewiesen, die entschieden hatte, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
„Ich gehe davon aus, dass die anderen nationalen Behörden das ähnlich entscheiden werden“, so der Gründer der Datenschutz-Organisation noyb („none of your business“) heute.
Schon 2015 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) das erste Mal erklärt, dass man bei der Nutzung von amerikanischen Diensten davon ausgehen müsse, dass die Daten beim US-Geheimdienst NSA landen. 2020 habe der EuGH entschieden, dass die Nutzung von US-Anbietern gegen die DSGVO verstoße, da amerikanische Überwachungsgesetze US-Anbieter wie Google und Facebook dazu verpflichten, persönliche Daten an US-Behörden zu übermitteln.
Die Durchsetzung dieser EuGH-Entscheidung durch die nationalen Behörden sei aber „ein bisschen mau“ gewesen, „wir gehen aber jetzt davon aus, dass das die Behörden in Europa Stück für Stück entscheiden werden“.
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