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Ist Klaus Nieding wirklich der Richtige um die Anleger zu vertreten?

qimono (CC0), Pixabay
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Die Rolle von Klaus Nieding als Anlegervertreter im Zusammenhang mit der European Science Park Group (ESPG) bietet Anlass zu einer kritischen Betrachtung. Zunächst ist es positiv zu vermerken, dass ein Gegenantrag zu einem der Beschlussvorschläge der ESPG vorgebracht und von dieser befürwortet wurde, was auf eine gewisse Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die Wünsche der Anleihegläubiger hindeutet. Dies könnte darauf hinweisen, dass Nieding effektiv die Interessen der Anleger vertritt.

Allerdings sind mehrere kritische Punkte zu berücksichtigen. Zum einen ist die Ermächtigung und Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters, in diesem Fall RA Klaus Nieding, zur erneuten Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants bis zum 31. Dezember 2024 ein zweischneidiges Schwert. Einerseits könnte dies Flexibilität in schwierigen Zeiten ermöglichen, andererseits birgt es das Risiko, dass dies zu Lasten der Anleger geht, insbesondere wenn keine entsprechende Ermächtigung für den Berichtsstichtag 31. Dezember 2025 vorgesehen ist. Dies könnte bedeuten, dass langfristige Sicherheiten für die Anleger schwinden.

Die Zustimmung der ESPG zum Gegenantrag und die Rücknahme ihres eigenen Beschlussvorschlags könnten zwar als Zugeständnis an die Anleihegläubiger interpretiert werden, jedoch bleibt unklar, inwiefern diese Entscheidung tatsächlich im besten Interesse der Anleger ist, oder ob sie vielmehr den Interessen der ESPG dient. Es bedarf einer transparenten Kommunikation und Begründung, warum bestimmte Entscheidungen getroffen werden, um das Vertrauen der Anleger zu gewährleisten.

Zudem ist die Notwendigkeit, ein Quorum von 50 Prozent für die Abstimmung zu erreichen, eine hohe Hürde. Die dringliche Aufforderung der ESPG an alle Inhaber der Anleihe, sich für die Abstimmung anzumelden, wirft Fragen bezüglich der bisherigen Beteiligung und des Engagements der Anleger auf. Es könnte sein, dass es an ausreichender Motivation oder Vertrauen in die Vertretung durch Nieding mangelt.

 

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