Die Istanbul-Konvention, ein wegweisendes internationales Abkommen mit dem erklärten Ziel, Frauen und Mädchen effektiv vor Gewalt zu schützen, ist nun in der gesamten Europäischen Union rechtsgültig und bindend. Dies markiert einen entscheidenden Fortschritt im kollektiven Bemühen um den Schutz und die Sicherheit von Frauen und Mädchen in den Mitgliedstaaten der EU.
Die Europäische Kommission hatte bereits im Jahr 2016 die Initiative ergriffen und den Beitritt zu diesem essenziellen Abkommen vorgeschlagen. Doch trotz des dringlichen und unabdingbaren Charakters des Anliegens zögerten sechs östliche Länder – darunter Bulgarien, Ungarn und Lettland – die Konvention zu ratifizieren und ihre Verpflichtungen formal anzuerkennen. Diese Verzögerung stand im Wege einer vollständigen Umsetzung des Abkommens auf europäischer Ebene.
Deutschland hingegen hatte die Istanbul-Konvention proaktiv unterstützt und sie im Februar 2018 offiziell ratifiziert. Die Konvention stellt das erste Abkommen in der internationalen Rechtslandschaft dar, welches verbindlich und umfassend Frauen und Mädchen vor sämtlichen Ausprägungen und Formen von Gewalt schützen soll. Durch ihre Unterzeichnung verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, auf jeder Ebene des staatlichen Handelns konkrete und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen entschieden entgegenzutreten. Darüber hinaus soll Betroffenen nicht nur Schutz, sondern auch essenzielle Unterstützung in der Bewältigung der Folgen von Gewalterfahrungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Dringlichkeit dieses Abkommens unterstreichen erschütternde Statistiken, die von der EU-Kommission veröffentlicht wurden: Etwa jede dritte Frau ist ab ihrem 15. Lebensjahr Opfer physischer oder sexueller Gewalt geworden. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass jede Woche in der EU durchschnittlich 50 Frauen infolge häuslicher Gewalt ihr Leben verlieren. Dies unterstreicht die unmittelbare Notwendigkeit, entschiedene Schritte zu unternehmen, um Frauen und Mädchen zu schützen und gleichzeitig präventive Maßnahmen zu verstärken, um Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen.
Das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in der gesamten Europäischen Union ist somit ein bedeutsamer Meilenstein, der Hoffnung und Zuversicht gibt für den fortwährenden Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Es eröffnet den Weg für eine koordinierte und effektive Strategie, um sicherzustellen, dass kein Mitgliedstaat in seinen Bemühungen allein steht und dass Frauen und Mädchen in der EU ein Leben frei von Gewalt und Angst führen können.
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