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IT-Sicherheit – die häufigsten Gefahren in sozialen Medien

geralt (CC0), Pixabay
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Ziel ist es über eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung in den sozialen Medien aufzuklären. Das Bundeskriminalamt warnt vor den Gefahren und gibt Tipps für ein sicheres Verhalten im Netz.

Veröffentlichen und Verschicken von Fotos oder Videos
Stellen Sie keine Fotos, Videos oder Texte ins Netz, die einem selbst oder anderen unangenehm sein könnten. Wenn Inhalte einmal im Internet sind, ist es fast unmöglich, sie wieder zu entfernen. Das Veröffentlichen oder Verschicken von Fotos oder Videos, die anderen Personen schaden, ist gesetzlich nicht erlaubt. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Zur Sicherheit vor dem Posten das Einverständnis der abgebildeten Personen einholen.

Was tun, wenn ein nachteiliges Foto oder Video online ist?
Stellen Sie zuerst fest, auf welchen Plattformen und Internetseiten sich das Foto oder Video befindet. Kontaktieren Sie die Person, die die Aufnahme veröffentlicht hat oder bitten Sie den Seitenbetreiber um Löschung. Wird es nicht entfernt, können Stellen wie www.ombudsmann.at weiterhelfen.

Urheberrechtsverletzung
Fotos, Videos, Musikstücke etc. sind im Internet frei abrufbar. Das bedeutet aber nicht, dass man diese beliebig verwenden kann: Jede Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberechtsverletzung. Darunter fallen das Hochladen auf frei zugänglichen Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, das Hochladen in sozialen Netzwerken.

Vor einiger Zeit ist in den sozialen Medien ein Kettenbrief mit folgender Aufforderung verschickt worden: „Ersetze dein Profilbild durch einen Comic-Helden/Heldin aus deiner Kindheit. Lass uns alle für eine Woche in Kindheitserinnerungen schwelgen und lade auch deine Freunde dazu ein.“ Viele haben dann im Internet ein Bild gesucht und für eine Woche als neues Profilbild in Facebook hochgeladen. Nur leider hat man damit eine Urheberrechtsverletzung begangen, die sehr teuer werden kann.

Verbreitung von strafrechtlichen Videos
Die Verbreitung von pornografischen Darstellungen Minderjähriger ist strafrechtlich verboten und zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Darunter fallen auch wirklichkeitsnahe Abbildungen von geschlechtlichen Handlungen an einer anderen Person oder an einem Tier. Sollten Sie Nachrichten erhalten, die diese oder ähnliche Inhalte in Bild oder Videoformat zeigen, dann löschen Sie diese sofort. Deren Herstellung, Besitz und die Weitergabe ist strafbar. Auch jede Weiterleitung in sozialen Medien ist strafbar.

Weitere strafbare Gefahren im Netz:

•Wird online mit Gewalt oder damit gedroht, dass Nacktfotos oder-videos an einen Dritten weitergeleitet werden, liegt eine Gefährliche Drohung vor.

•Wenn durch eine Drohung oder mit Gewalt zu einer Handlung gedrängt wird, wie beispielsweise zum Verschicken von Nacktfotos oder Aufnahmen anderen geschlechtlichen Handlungen, spricht man von einer schweren oder geschlechtlichen Nötigung .

•Eine über längere Zeit andauernde Belästigung über digitale Medien, kann als Beharrliche Verfolgung (allgemein bekannt als „Stalking“), strafbar sein.

•Von Cyber-Mobbing spricht man, wenn jemand online über eine längere Zeit vor vielen Menschen beleidigt, beschimpft, belästigt oder bloßgestellt wird. Dies ist ebenso strafbar.

•Hasspostings in denen Gruppen von Menschen aufgrund ihrer Religion, Herkunft, sexuellen Orientierung etc. angegriffen werden oder direkt zur Gewalt gegen eine solche Gruppe aufgerufen wird, sind als Verhetzung strafbar.

 

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