Italien hat mit der seit Jahren ungelösten Müllkrise in der Region Neapel gegen das Grundrecht der betroffenen Bevölkerung auf Schutz ihres Privatlebens verstoßen.
Mit dieser Feststellung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute 18 Klägern Recht, die in der Gemeinde Somma Vesuviana leben oder arbeiten.In der fraglichen Region sei von Februar 1994 bis Ende 2009 der Notstand ausgerufen gewesen, weil die Behörden es nicht geschafft hätten, die Müllentsorgung sicherzustellen, heißt es in dem Urteil. Im Laufe der Jahre seien mehrfach strafrechtliche Ermittlungen gegen Betreiber von Müllhalden, Verbrennungsanlagen und Müllverwertungsgesellschaften vorgenommen worden – unter anderem wegen Zusammenschlusses zu kriminellen Vereinigungen, Betrugs und illegalen Handels mit Abfällen.
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