Die BaFin hat am 12. Januar 2021 gegen die ItN Nanovation AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 90.000 Euro angedroht.
Die ItN Nanovation AG hat gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 Sätze 1 und 4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020 verstoßen.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
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