Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 11. März 2021 gegen die ItN Nanovation AG Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 90.000 Euro festgesetzt.
Wie die BaFin bereits bekannt machte, hat die ItN Nanovation AG gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 Sätze 1 und 4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 12. Januar 2021 angeordnet. Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.
Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig
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