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IWG Medical Real Estate AG das merkwürdige Bezugsangebot an die Aktionäre

qimono (CC0), Pixabay
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IWG Medical Real Estate AG

Gießen

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Der Vorstand der IWG Medical Real Estate AG hat am 26.07.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27.07.2023 aufgrund der Ermächtigung aus der Satzung vom 28.06.2021, das Grundkapital für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung in das Handelsregister an, mithin bis zum 11.11.2025 einmal oder mehrmals um bis zu 39.490,00 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlage und einmal oder mehrmals um bis zu € 169.750,00 durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien gegen Bareinlage zu erhöhen („genehmigtes Kapital 2020/​I“), von dieser Ermächtigung in vollem Umfang Gebrauch gemacht und beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 690.760,00 um bis zu € 209.240,00 auf bis zu € 900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.949 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien im Nennbetrag von jeweils € 10,00 sowie durch Ausgabe von bis zu 16.975 neuen, auf den Namen lautenden Vorzugsaktien mit Stimmrecht im Nennbetrag von jeweils € 10,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Die neuen Stammaktien sind ab dem 01.01.2023 gewinnberechtigt und die neuen Vorzugsaktien mit Stimmrecht sind ab dem 01.01.2023 gewinn- und vorzugsberechtigt.

Die neuen Stammaktien werden den bisherigen Stammaktionären im Verhältnis 11,6614:1 zum Preis von € 48,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils 11,6614 alte Stammaktien kann also jeder Aktionär eine neue Nennbetragsaktie im Nennbetrag von € 10,00 zum Bezugspreis von € 48,00 zeichnen und beziehen.

3.949 der neuen Vorzugsaktien mit Stimmrecht werden den bisherigen Vorzugsaktionären im Verhältnis 5,8306:1 zum Preis von € 48,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils 5,8306 alte Vorzugsaktien kann also jeder Vorzugsaktionär eine neue Nennbetragsaktie im Nennbetrag von € 10,00 zum Bezugspreis von € 48,00 zeichnen und beziehen.

13.026 der neuen Vorzugsaktien mit Stimmrecht werden allen bisherigen Aktionären im Verhältnis 5,3030:1 zum Preis von € 48,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils 5,3030 alte Aktien, unabhängig von deren Gattung (Stamm- oder Vorzugsaktie) kann also jeder Aktionär eine neue Nennbetragsaktie im Nennbetrag von € 10,00 zum Bezugspreis von € 48,00 zeichnen und beziehen.

Der Bezugspreis ist spätestens am 04.10.2023 zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto DE31 5155 0035 0002 1137 85 der IWG Medical Real Estate bei der Sparkasse Wetzlar.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit

vom 20.09.2023
bis zum 04.10.2023

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugsrechtserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermögliche nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gem. § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von € 48,00 je neuer Bezugsanmeldung spätestens bis zum 04.10.2023 auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten nach den oben genannten Bedingungen angeboten.

Nun sei dann bitet die Frage gestattet, ob dort dann wirklich jetzt vor der Insolvenz noch verkauft wurden, denn es ist für uns schwer vorstellbar, das man zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung die schwierige Situtaion des Unternehmens möglicherweise nicht gekannt haben könnte. Spannend.

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