Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die J.P. Morgan AG am vom 3. November 2014 ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängt. Das Institut hatte einer sofort vollziehbaren Anordnung der BaFin im Bereich des Risikomanagements zuwidergehandelt, indem es die angeordnete Mängelbeseitigung nicht hinreichend schnell durchführte. Grundlage für die Bußgeldentscheidung ist § 56 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f) KWG i.V.m. § 25 a Abs. 2 Satz 2 KWG. Die Veröffentlichung dieser Entscheidung ergeht aufgrund von § 60b KWG.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 21. November 2014 rechtskräftig.
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