Justiz

Ja zur Unterstützung

GDJ (CC0), Pixabay
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Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) hat mehreren westlichen Ländern gestattet, die Ukraine in einem Verfahren gegen Moskau vor dem Gericht zu unterstützen. Das höchste UNO-Gericht erklärte heute, dass die von 32 Ländern eingereichten Interventionsanträge „zulässig“ seien. Dadurch wird es unter anderem Deutschland, Frankreich und Großbritannien ermöglicht, die Ukraine in ihrer Klage zu unterstützen. Der Antrag der USA wurde jedoch vom IGH abgelehnt.

Die Ukraine hatte unmittelbar nach dem russischen Einmarsch am 27. Februar 2022 einen Eilantrag gestellt, in dem sie forderte, dass der IGH während des Verfahrens einen sofortigen Stopp aller russischen Militäreinsätze in der Ukraine anordnet. Kiew argumentierte in dem Antrag, dass Russland seine Invasion mit der falschen Behauptung gerechtfertigt habe, in den ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk finde ein „Genozid“ statt. Daraufhin beantragten zahlreiche Verbündete der Ukraine, in den Fall „intervenieren“ zu dürfen.

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Die Urteile des Gerichts sind bindend. Allerdings verfügt der IGH nicht über starke Instrumente, um die Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Aus Sicht von Experten hätte ein Urteil des IGH zugunsten der Ukraine jedoch eine hohe symbolische Bedeutung für Kiew.

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