Startseite Allgemeines Jäderberg&Cie Sandelholzinvestment-. Das Finger weg Investment!!!
Allgemeines

Jäderberg&Cie Sandelholzinvestment-. Das Finger weg Investment!!!

Teilen

Jäderberg & Cie. GmbH Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 VermAnlG

Bereithaltung und Veröffentlichung des Nachtrags Nr. 1 der Jäderberg & Cie. GmbH nach § 11 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG vom 07.02.2018 zum bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekt vom 21.09.2017 zur Vermögensanlage „JC Sandalwood Album 9“ betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der JC Sandalwood Album 9 GmbH & Co. KG, Hamburg.

Der gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Vermögensanlagengesetz erstellte Nachtrag Nr. 1 vom 07.02.2018 wird zusammen mit dem Verkaufsprospekt vom 21.09.2017 unter www.jaederberg.de veröffentlicht sowie bei der Jäderberg & Cie. GmbH und der JC Sandalwood Album 9 GmbH & Co. KG, beide Van-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Hamburg, den 09.02.2018

Jäderberg & Cie. GmbH

Hier der aktuelle Text des Nachtrages. Richtigerweise wird hier auf das vorhandene Totalverlustrisiko hingewiesen, das bei diesem Investment sehr Realistisch werden könnte da der Asset Manager sich in einer Restrukturierungsphase befindet wo keiner weiß, welchen Beitrag möglicherweise die Anleger dazu beitragen müssen.

JC9 VIB Aktualisierung Nr 1 (Nachtrag Nr 1) vom 07.02.2018

Sind solche Kosten für Anleger noch Zeitgemäß bei so einem Investmentrisiko?

Die Anbieterin erhält für Vertrieb, Konzeption und Prospektierung der Vermögensanlage einmalige Vermittlungsprovisionen (inkl. Bestandsprovisionen) von 13,5% (inkl. USt) und Konzeptionsvergütungen von 2,5% (zzgl. USt) des eingezahlten Emissionskapitals. Die Summe dieser Provisionenund Vergütungen entspricht bei plangemäßer Platzierung eines Emissionskapitals von EUR 20 Mio. einem Gesamtbetrag von EUR
3.295.000 (inkl. USt), entsprechend 16,48% des eingezahlten Emissionskapitals.

Ferner erhält die Anbieterin für den Vertrieb der Vermögensanlage von der Emittentin eine vom Erfolg der Vermögensanlage des Anlegers
abhängige Erfolgsvergütung (JC-Erfolgsvergütung), wenn und sobald die Summe die von der Emittentin an einen Anleger insgesamt geleisteten
Auszahlungen erstmals den Betrag der von ihm geleisteten Pflichteinlage zuzüglich einer nach der Effektivzinsmethode (IRR) berechneten Verzinsung
in Höhe von 8% p.a. seit dem Zeitpunkt der Einzahlung der Pflichteinlage (Hurdle Rate) erreicht hat.

Die JC-Erfolgsvergütung entspricht 5% des Betrages aller weiteren Auszahlungen, die ohne Berücksichtigung der JC-Erfolgsvergütung und der Erfolgsbeteiligung der Gründungskommanditistin gemäß Ziffern 12.3, 14.6 des Gesellschaftsvertrages auf den Anleger entfallen. Auf der Grundlage der prognostizierten Auszahlungen an die Anleger ergibt sich eine prognostizierte JC-Erfolgsvergütung der Anbieterin in Höhe von insgesamt EUR 1.667.120, die prognosegemäßEnde 2033 anfällt.

Sonstige Kosten und Vergütungen (Verkaufsprospekt Seiten 66ff, 100f, Nachtrag Nr. 1 Seiten 15ff) Die über den gesamten Prognosezeitraum bis zum 31.12 2033 geplanten Kosten der Emittentin für die laufende Verwaltung (einschließlich der Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen der Komplementärin und der sonstigen Verwaltungskosten und -vergütungen, z.B. für Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung und -prüfung, sowie Anleger- und Investmentbetreuung) betragen EUR 8.449.679 (entsprechend 42,2% des geplanten Emissionskapitals).

Diese Kosten verstehen sich zzgl. etwaiger Umsatzsteuer. Dies entspricht durchschnittlichen jährlichen Kosten in Höhe von 0,66% der prognostizierten Gesamtrückflüsse an die Anleger (nach australischen Steuern).

Mögliche weitere Kosten beim Anleger (Verkaufsprospekt Seite 16)

Dem Anleger können ferner individuelle Kosten entstehen, z.B. Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs, Kosten der notariell beglaubigten
Handelsregistervollmacht, Gebühren bei der Übertragung der Vermögensanlage (EUR 200 zzgl. USt), Kosten des Nachweises der Erbfolge, Kosten
der Ermittlung des Abfindungsguthabens bei unterjährigem Ausscheiden oder Kosten bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage
sowie sonstige persönlich vom Anleger veranlasste Kosten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bankberater oder Zauberer? Wie man Geld verschwinden lässt, ohne mit der Wimper zu zucken

Ein Mann meldet sich anonym, und seine Geschichte könnte direkt aus einem...

Allgemeines

Der Heilige Abend: Bedeutung und Geschichte

Bedeutung des Heiligen Abends Der Heilige Abend, auch „Weihnachtsabend“ genannt, wird am...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...