Im vergangenen März wurden neue Temperaturrekorde gesetzt, die auf die fortschreitende globale Erwärmung hinweisen. Laut dem EU-Klimadienst Copernicus erreichte die durchschnittliche globale Temperatur einen Spitzenwert von 14,1 Grad Celsius. Dieser Wert übertrifft den Durchschnitt des Monats März für den Zeitraum 1991 bis 2020 um etwa 0,7 Grad und markiert den zehnten aufeinanderfolgenden Monat, in dem ein neuer Temperaturrekord verzeichnet wurde. Besonders auffällig war der Temperaturanstieg in Mittel- und Osteuropa, wo die Temperaturen deutlich über dem langjährigen Durchschnitt lagen. Ebenfalls bemerkenswert ist die Rekordwärme der Weltmeere, die mit einer Durchschnittstemperatur von 21,07 Grad gemessen wurde.
Diese beunruhigenden Entwicklungen rücken die Dringlichkeit des Kampfes gegen den Klimawandel in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang steht eine bedeutende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg an. Der Gerichtshof wird in drei Verfahren urteilen, inwieweit Staaten Menschenrechtsverletzungen begehen, wenn sie nicht ausreichende Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen. Sollten die Kläger in diesen Fällen erfolgreich sein, könnte dies wegweisende Konsequenzen haben: Der Gerichtshof könnte dann von den Regierungen verlangen, ihre Klimaschutzziele zu verschärfen und wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu implementieren. Ein solches Urteil würde die rechtliche Verantwortung der Staaten im Hinblick auf den Klimaschutz stärken und könnte als Katalysator für ambitioniertere und verbindlichere Klimapolitik auf nationaler und internationaler Ebene dienen.
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