Ampega Investment GmbHKölnJahresbericht Ampega Real Estate Plusfür den Berichtszeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021(ISIN DE0009847483)TätigkeitsberichtAnlagezielDas Anlageziel des Sondervermögens Ampega Real Estate Plus ist darauf ausgerichtet, durch die aktive Auswahl von aussichtsreichen Investments bei vergleichsweise geringen Wertschwankungen eine langfristig attraktive Rendite zu erreichen. Zu diesem Zweck investiert der Fonds über Aktien, Renten und Zielfonds überwiegend in die Anlageklasse Immobilien. Direktinvestitionen in Immobilien werden nicht getätigt. Auch andere Anlageklassen können je nach Marktentwicklung erworben werden. Aufgrund der Anlagen in überwiegend immobilienthematische Investments eignet sich der Fonds als Basisinvestment in diesem Bereich. Es wird angestrebt, den Anteil der nicht immobilien-nahen Investments in Geldmarkt- bzw. geldmarktnahen Anlagen und Aktien- bzw. Rentenfonds zu investieren. Anlagestrategie und AnlageergebnisDer Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark. Der Anteil an Immobilienfonds, die sich in Liquidation oder ihrer Desinvestitionsphase befinden, lag per 30. September 2021 bei etwa 1 %. Auf diesen Teil des Portfolios musste der Fonds weiterhin Wertverluste auf den Net Asset Value (NAV) der investierten Zielfonds hinnehmen. Im Aktienbaustein entwickelten sich die börsennotierten Immobilienunternehmen bzw. REITs, in die in Form von Einzelaktien investiert wurde, im Aggregat positiv. Den einzigen negativen Wertbeitrag lieferte der deutsche im Portfolio allokierte Titel Vonovia SE. Die britischen Aktien mit einem Gewicht von rund 3 % konnten sich im Berichtszeitraum erholen und verzeichneten positive Wertbeiträge. Fondsstrategien mit Fokus auf Immobilien-Wandelanleihen, globalen Infrastrukturunternehmen und US-amerikansichen Immobilien zeigten während des Berichtszeitraums eine positive Performance. Bei den Zielfonds- und Einzeltitelinvestments des Rentensegments, das hauptsächlich die Renditeentwicklung von immobiliengedeckten Anleihen aus den USA bzw. der Eurozone widerspiegelt, lieferten im Aggregat einen neutralen Wertbeitrag. Im Vergleich zu den Aktienivestments sind die Portfoliorisiken aus Fremdwährungen als gering einzustufen. Fremdwährungsrisiken aus USD-Positionen wurden in der Regel über Investitionen in währungsgesicherte Fonds wie das Goldman Sachs US Real Estate Balanced Portfolio gering gehalten. Der Ampega Real Estate Plus erzielte im Berichtszeitraum eine Wertentwicklung von 5,93 %. Die Jahresvolatilität betrug 3,67 %. Durch die hohe Quote von immobilienthematischen Investments, die Anlage in Rententitel und Rentenfonds, Mischfonds sowie ausgesuchten Immobilienaktien, unterlag der Fonds Risiken, die im Folgenden näher erläutert werden. Wesentliche Risiken des Sondervermögens im BerichtszeitraumMarktpreisrisiken Aktienrisiken Das Sondervermögen ist über die Investition in Immobilienaktien (d.h. Aktien, die von einer Gesellschaft emittiert sind, die sich im Bereich der Immobilien- oder Bauwirtschaft betätigt) und Aktienfonds den allgemeinen und spezifischen Risiken der internationalen Aktien- und Immobilienmärkte ausgesetzt. Der Anteil von Einzel-Aktieninvestments lag zum Ende des Geschäftsjahres bei etwa 17% und wird abhängig von der fundamentalen bzw. makroökonomischen Einschätzung des Fondsmanagements erhöht oder vermindert. Zinsänderungsrisiken Das Sondervermögen ist über die Investition in Renten und Rentenfonds dem Risiko einer Veränderung des allgemeinen Marktzinsniveaus ausgesetzt. Darüber hinaus ist das Sondervermögen über Rentenfonds in Anleihen bonitätsrisikobehafteter Emittenten investiert. Daraus resultieren entsprechende Spreadrisiken. Die Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos erfolgt anhand der Duration der Zielfonds. Die Duration ist ein Maß für die mittlere Laufzeit der Zahlungen eines Zinstitels/Zinsportfolios und gleichzeitig ein Maß für die Reagibilität des Portfoliowertes auf Marktzinsänderungen. Je höher die Duration, umso stärker reagiert der Portfoliowert auf Änderungen der Marktzinssätze. Die Steuerung der Spreadrisiken erfolgt über die Auswahl von Renten bonitätsrisikobehafteter Emittenten auf Ebene der Zielfonds. Währungsrisiken Das Sondervermögen ist überwiegend in Euro denominierte Vermögensgegenstände investiert. Es wurden in geringem Umfang auch Investitionen in anderen Währungen getätigt. Darüber hinaus können Währungsrisiken dadurch entstehen, dass ausgewählte Investmentfonds als Teil ihrer Anlagestrategie in ausländische Vermögenswerte investieren, die wiederum Wechselkursrisiken ausgesetzt sind. Dadurch trägt der Investor in Teilen die Chancen und Risiken von Wechselkursentwicklungen der verschiedenen Währungsräume gegenüber dem Euro. Sonstige Marktpreisrisiken Der Ampega Real Estate Plus war im Berichtszeitraum zu gut 11 % in Immobilien-Sondervermögen investiert. Dadurch ist das Sondervermögen den spezifischen Risiken der Anlageklasse Immobilien ausgesetzt. Besondere Abwertungsrisiken bestehen bei den offenen Immobilienfonds, für die die Anteilscheinrücknahme ausgesetzt wurde und die sich in Liquidation befinden. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere Darstellungen zu Liquiditätsrisiken. Bonitäts- und Adressenausfallrisiken Adressenausfallrisiken entstehen im Wesentlichen aus den einzelnen Renteninvestments im Fondsbestand und in den erworbenen Zielfonds, bei denen es zu Ausfällen von Zins- und Tilgungszahlungen kommen kann. Das Risiko wird durch eine gezielte Fondsauswahl und breite Diversifikation auf verschiedene Fonds, unter anderem offene Immobilien-Sondervermögen, im Rahmen der Anlageentscheidung gesteuert. Des Weiteren wurde durch eine breite Streuung in Renten- und Absolute Return Fonds mit unterschiedlichen Anlagestrategien das Bonitäts- und Adressenausfallrisiko reduziert. Adressenausfallrisiken entstehen zudem durch die Anlage liquider Mittel bei Banken, die jedoch einem staatlich oder privatwirtschaftlich organisierten Einlagensicherungsmechanismus unterliegen. Liquiditätsrisiken Als Sondervermögen mit Anlageschwerpunkt Immobilien ist der Ampega Real Estate Plus den dieser Anlageklasse typischen Liquiditätsrisiken ausgesetzt und war in der Berichtsperiode dementsprechend von der Schließung einzelner offener Immobilienfonds betroffen. Im Berichtszeitraum hat sich der Anteil dieser Fonds am Fondsvermögen im Vergleich zum Vorjahr reduziert und beträgt etwa 1 %. Das allgemeine Umfeld für offene Immobilienfonds ist unverändert schwierig. Mit sukzessiver Veräußerung der Immobilienbestände sollen die Liquidationserlöse der Zielfonds in Form von regelmäßigen Ausschüttungen an die Anleger ausgekehrt werden. Die Liquiditätssituation des Sondervermögens wird vor diesem Hintergrund laufend überwacht und war im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gefährdet. Operationellen Risiken Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden und werden laufenden Kontrollprozessen unterzogen. Risiken infolge der Pandemie Durch das Sars-CoV-2-Virus, das sich weltweit ausgebreitet hat, sind stärkere negative Auswirkungen auf bestimmte Branchen nicht auszuschließen, die teilweise zu Ausfällen führen könnten (Kreditrisiko) und somit sowohl direkt als auch indirekt die Investments im Fonds betreffen könnten. Ergänzende Angaben nach ARUGIIDer Fonds hat zum Ziel, dem Anleger einen liquiden Zugang zu unterschiedlichen Anlagethemen mit Immobilienfokus zu bieten und eine Überrendite gegenüber einer breit diversifizierten Benchmark mit überwiegend Immobilienanlagethemen zu erwirtschaften. Um das zu erreichen, investiert der Fonds schwerpunktmäßig in die Assetklassen Immobilienaktien/REITs, Infrastrukturthemen oder festverzinsliche Wertpapiere, die überwiegend immobilienrechtlich besichert sind. Derivate werden zum Zwecke der Absicherung, zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Erträgen eingesetzt. Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften. Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren. Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten. Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten. Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine nachhaltige und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren. Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen. Wesentliche Grundlagen des realisierten ErgebnissesDie realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Struktur des SondervermögensDurch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Übersicht über die Wertentwicklung im Berichtszeitraum
* Die Wertentwicklung im Berichtszeitraum ist nach der BVI-Methode berechnet worden. Diese beruht auf der international anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Methode. Die Berechnungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des angelegten Vermögens zu Beginn und zum Ende eines Betrachtungszeitraumes. Ausschüttungen werden dabei rechnerisch in neue Fondsanteile investiert und somit wie Thesaurierungen behandelt. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt dabei auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Vermögensübersicht zum 30.09.2021
Vermögensaufstellung zum 30.09.2021
Devisenkurse (in Mengennotiz) per 29.09.2021
Wertpapierkurse bzw. MarktsätzeDie Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
Entwicklung des Sondervermögens
Verwendung der Erträge
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBVAngaben nach der Derivatenverordnung
Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO
Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurdeMulti-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden
Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO
Angaben zum im Geschäftsjahr erreichten Umfang des Leverage
Sonstige Angaben
Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum BewertungsverfahrenAlle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt. Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages. Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung. Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig. Zum Stichtag 30. September 2021 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 99,02 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0,98 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren. Das Sondervermögen ist zum Stichtag zu insgesamt 0,98 % in Offene Immobilienfonds investiert, für die die Liquidation angekündigt wurde und deren Rücknahme von Anteilen ausgesetzt ist. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2020 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen. Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist. Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind. Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt. Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft. Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind. Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt. Zusätzliche Angaben
Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 14. März 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eva Handrick
Wirtschaftsprüfer
Michael Kilbinger
Wirtschaftsprüfer
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