Ampega Investment GmbHKölnJahresbericht Equity Risk Control AMIfür den Berichtszeitraum vom 01.12.2020 bis 30.11.2021(ISIN DE000A2N65V8)TätigkeitsberichtAnlagezielDer Equity Risk Control AMI verfolgt eine Aktienstrategie, mit der eine Outperformance eines weltweiten Aktienindex in EUR durch die Verringerung von Kursrückschlägen erzielt werden soll. Anlagestrategie und AnlageergebnisDer Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark. Der Equity Risk Control AMI partizipiert an der Wertentwicklung großer, internationaler Aktiengesellschaften mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont. Aktive Entscheidungen erfolgen im Hinblick auf den Investitionsgrad mit einem systematischen und regelbasierten Ansatz, um bei Gefahr eines Bärenmarkts die Rückschläge zu minimieren. Die Wertentwicklung des Equity Risk Control AMI lag innerhalb des Berichtszeitraums bei 29,09 % in der Anteilklasse I (a). Die Volatilität lag bei 10,12 %. Positiv auf die Wertentwicklung im Berichtszeitraum wirkten sich insbesondere die Titel Nvidia Corp., Tesla Inc., Hermes International, Conocophillips und ASML Holding NV aus. Einen negativen Beitrag zur Performance lieferten die Short-Allokationen der MSCI World Futures Kontrakte September & Dezember 2021. Negativ auf Einzeltitelebene wirkte die Kursperformance vonNintendo Co. Ltd., Softbank Group Corp. und Takeda Pharmaceutical Co. Ltd. Auf Länderallokationebene investierte der Fonds überwiegend in US-amerikanische Titel. Zum Ende des Berichtszeitraums lag die Quote an US-Aktien bei etwa63 %. Wesentliche Risiken des Sondervermögens im BerichtszeitraumMarktpreisrisiken Aktienrisiken Der Fonds war entsprechend seinem Anlageziel global in Aktien von unterschiedlichen Unternehmen aus verschiedenen Sektoren und globalen Aktienmarktindex-Futures investiert und somit diversifiziert. Damit war das Sondervermögen den allgemeinen Risiken der jeweiligen Aktienmärkte und spezifischen Einzelwertrisiken ausgesetzt. Derivative Finanzinstrumente wurden zu Zwecken der Risikosteuerung durch den Verkauf globaler Aktienmarktindex-Futures eingesetzt. Zudem erfolgt die Begrenzung der spezifischen Aktienrisiken über eine breite Diversifikation innerhalb der Assetklasse Aktien. Währungsrisiken Der Schwerpunkt der Fondsinvestitionen lag im US-Dollar. Zudem waren im Berichtszeitraum Aktien in diversen sonstigen Fremdwährungen im Portfolio. Dadurch trägt der Investor die Chancen und das Risiko der Währungsentwicklungen der verschiedenen Währungsräume – insbesondere des US Dollars – relativ zum Euro. Zinsänderungsrisiken Als Aktienfonds war das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Anleihen investiert und somit nur geringen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Adressenausfallrisiken Adressenausfallrisiken entstehen aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungsleistungen der Einzelinvestments in Renten. Bei Aktienfonds spielen diese nur eine untergeordnete Rolle. Zusätzliche Adressenausfallrisiken entstehen durch die Anlage liquider Mittel bei Banken, die jedoch einem staatlich oder privatwirtschaftlich organisierten Einlagensicherungsmechanismus unterliegen. Liquiditätsrisiken Das Sondervermögen ist breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass jederzeit ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können. Operationelle Risiken Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden. Risiken infolge der Pandemie Durch das Sars-CoV-2-Virus, das sich weltweit ausgebreitet hat, sind stärkere negative Auswirkungen auf bestimmte Branchen nicht auszuschließen, die teilweise zu Ausfällen führen könnten (Kreditrisiko) und somit sowohl direkt als auch indirekt die Investments im Fonds betreffen könnten. Ergänzende Angaben nach ARUGIIDas Anlageziel des Fonds ist die Outperformance eines weltweiten Aktienindex in EUR durch die Verringerung von Kursrückschlägen. Der Fonds partizipiert dabei an der Wertentwicklung großer, internationaler Aktiengesellschaften mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont. Aktive Entscheidungen erfolgen im Hinblick auf den Investitionsgrad mit einem systematischen und regelbasierten Ansatz, um bei Gefahr eines Bärenmarkts die Rückschläge zu minimieren. Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften. Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren. Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten. Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten. Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine nachhaltige und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren. Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen. Wesentliche Grundlagen des realisierten ErgebnisseDie realisierten Gewinne stammen im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien. Verluste wurden im Wesentlichen bei Geschäften mit Finanzterminkontrakten realisiert. Struktur des SondervermögensDurch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Vermögensübersicht zum 30.11.2021
Vermögensaufstellung zum 30.11.2021
Devisenkurse (in Mengennotiz) per 29.11.2021
Wertpapierkurse bzw. MarktsätzeDie Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
Entwicklung des Sondervermögens
Verwendung der Erträge
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBVAngaben nach der Derivatenverordnung
Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO
Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurdeMulti-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden
Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage
Sonstige Angaben
Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum BewertungsverfahrenAlle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt. Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages. Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung. Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig. Zum Stichtag 30. November 2021 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2020 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen. Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist. Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind. Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt. Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft. Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind. Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt. Zusätzliche AngabenAngaben zu Transparenz gemäß Verordnung (EU) 2020/852 Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Köln, den 14. März 2022 Ampega Investment GmbH Die Geschäftsführung Dr. Thomas Mann Jürgen Meyer Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ampega Investment GmbH, Köln Prüfungsurteil Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Equity Risk Control AMI – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Dezember 2020 bis zum 30. November 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. November 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Dezember 2020 bis zum 30. November 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 14. März 2022 PricewaterhouseCoopers GmbH Eva Handrick Michael Kilbinger |
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