BlackRock Asset Management Deutschland AG (KVG)MünchenJahresbericht zum 30.04.2022 für das Sondervermögen iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE)Tätigkeitsbericht des FondsmanagementsAnlageziele und Anlagepolitik Das Sondervermögen iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE) ist ein börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der möglichst genau die Wertentwicklung des STOXX® Europe Small 200 Index abbildet. Der Index bildet die 200 nach Marktkapitalisierung kleinsten Aktien des STOXX® Europe 600 Index ab. Dieser wiederum bildet Unternehmen mit großer, mittlerer und kleiner Marktkapitalisierung in 17 entwickelten Volkswirtschaften Europas ab. Die Marktkapitalisierung stellt das Produkt aus dem aktuellen Kurs der Aktie und der Gesamtzahl der Aktien eines Unternehmens dar. Zur Replizierung des Index investiert das Sondervermögen im Rahmen eines passiven Investmentansatzes direkt in die im Index enthaltenen Wertpapiere entsprechend ihrer Gewichtung im Index.
Struktur des Sondervermögens im Hinblick auf die Anlageziele sowie wesentliche Veränderungen während des Berichtszeitraums Der Duplizierungsgrad des Fonds verglichen mit dem Benchmarkindex lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 99,89%. Mittelzuflüsse während der Berichtsperiode wurden ebenfalls entsprechend der Gewichtung der Aktien im Index angelegt. Dividenden werden im Fonds angesammelt. Das Sondervermögen iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE) ist ein ausschüttender Fonds. Die Erträge werden nach Verrechnung mit den Aufwendungen im Rahmen von Zwischenausschüttungen bzw. sechs Wochen nach Geschäftsjahresende ausgeschüttet. Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus Transaktionen mit Aktien, die aufgrund von Indexveränderungen, Kapitalmaßnahmen und der Rücknahme von Anteilscheinen durchgeführt wurden.
Wesentliche Risiken und Ereignisse im Berichtszeitraum Auswirkungen der Corona Pandemie (COVID-19) Marktpreisrisiko Währungsrisiko Liquiditätsrisiko Operationelles Risiko Die operationellen Risiken der für das Sondervermögen relevanten Prozesse sind Gegenstand einer regelmäßigen Identifikation, Analyse und Überwachung. Dies wird unter anderem durch den Einsatz von Instrumenten wie dem Self-Assessment, Risikoindikatoren und einer Schadensfalldatenbank erreicht. Geschäftsbereiche bzw. -prozesse, die für dieses Sondervermögen maßgeblich sind und welche durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG ausgelagert wurden, unterliegen einem Outsourcing-Controlling Prozess. Im Berichtszeitraum entstand dem Sondervermögen kein Schaden aus operationellen Risiken. Als Reaktion auf die zunehmende Ausbreitung von COVID-19 hat die Gesellschaft ab Mitte März 2020 weiterreichende Notfallmaßnahmen in Kraft gesetzt. Diese werden unter Beachtung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegenmaßnahmen fortlaufend angepasst. Russland-Ukraine-Konflikt Vermögensübersicht zum 30.04.2022
Vermögensaufstellung zum 30.04.2022
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Verwendung der Erträge des Sondervermögens:
AnhangAngaben nach der Derivateverordnung: Angaben beim Einsatz von Derivaten gem. § 37 Abs. 1 DerivateV:
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gem. der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt. AnhangSonstige Angaben Anzahl umlaufende Anteile und Wert eines Anteils am Berichtsstichtag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV
Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Berichtszeitraumes sowie zum Berichtsstichtag grundsätzlich auf Basis handelbarer Börsenkurse. Die Bewertung von Derivaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, erfolgt zum Schlusskurs des jeweiligen Bewertungstages. Die Bewertung von Bankguthaben und bestehenden Forderungen erfolgt zum aktuellen Nennwert. Die bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.04.2022
Marktschlüssel a) Terminbörsen
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 KAGB: 0,20%. Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,19% p.a. auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwertes vereinbart. Mit dieser Pauschalgebühr sind die Leistungen der Gesellschaft, insbesondere die Kosten für die Tätigkeit der Verwahrstelle für die gesetzlich geforderten Drucke, Versendungen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen und für die Prüfung des Berichts, abgegolten. Davon entfallen bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert 0,0103% p.a. auf die Verwahrstelle und 0,0304% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige). Die Gesellschaft zahlt keine Vergütungen an Vermittler. In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten: a) Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten), b) Bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland sowie damit im Zusammenhang stehende Steuern, c) Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden Kontoführung entstehen, d) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens, e) Kosten für die Information der Anleger des Sondervermögens mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Kosten für Informationen bei Fondsverschmelzungen. Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt. Geleistete Vergütungen und erhaltene Rückvergütungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3c) KARBV Im Berichtszeitraum 01.05.2021 bis 30.04.2022 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG für das Sondervermögen iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE) keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen. Angaben zu den sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3e) KARBV Die sonstigen Erträge in Höhe von EUR 70.883,93 setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 146.671,35 setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben zu den Transaktionskosten gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3f) KARBV Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV beliefen sich auf EUR 702.291,98. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00%. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt EUR 0,00. Angaben für Indexfonds gem. § 16 Abs. 2 KARBV
Der STOXX® Europe Small 200 Performanceindex erzielte im Berichtszeitraum eine Wertentwicklung von -4,33%. Unter Berücksichtigung von Kosten, Ausschüttungen und Steuern erzielte der iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE) im selben Zeitraum eine Wertentwicklung von -4,35%. Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 4 KAGB Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Vergütungsrichtlinien der BlackRock-Gruppe („BlackRock“), wie sie für die BlackRock Asset Management Deutschland AG (die „Gesellschaft“ oder „KVG“) zur Anwendung kommen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, einschließlich der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 (die „Richtlinie“) und den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten „Guidelines on sound remuneration policies under the UCITS Directive and AIFMD“. Die OGAW-Vergütungsrichtlinie von BlackRock (die „OGAW-Vergütungsrichtlinie“) findet für solche EWR-Unternehmen der BlackRock-Gruppe Anwendung, die als Verwalter von OGAW-Fonds im Sinne der Richtlinie zugelassen sind, und stellt dadurch die Einhaltung der Anforderungen von Artikel 14b der Richtlinie sicher sowie für die britischen Unternehmen innerhalb der BlackRock-Gruppe, die von der FCA als Verwalter eines britischen OGAW-Fonds zugelassen sind. Die Gesellschaft hat die Anwendung der OGAW-Vergütungsrichtlinie beschlossen. Nachfolgend erfolgt eine Zusammenfassung der OGAW-Vergütungsrichtlinie. Es gab keine wesentlichen Änderungen an der festgelegten Vergütungspolitik im abgelaufenen Geschäftsjahr, zudem wurden im Rahmen der jährlichen Überprüfung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Vergütungs-Governance Die Vergütungs-Governance in der EMEA-Region wird bei BlackRock in einem mehrstufigen Aufsatz gesteuert; dieser umfasst: (a) das Management Development and Compensation Committee („MDCC“) (dies ist ein globaler, unabhängiger Vergütungsausschuss für die BlackRock, Inc. und alle ihre Tochterunternehmen, einschließlich der Gesellschaft); und (b) den Aufsichtsrat der Gesellschaft („Aufsichtsrat der Gesellschaft“). Diese Gremien sind für die Festlegung der Vergütungsrichtlinien von BlackRock zuständig. a) MDCC Die Aufgaben des MDCCs umfassen: • die Überwachung: Das MDCC arbeitet direkt mit dem unabhängigen Vergütungsberater Semler Brossy Consulting Group LLC zusammen, der in keiner Beziehung zu BlackRock, Inc. oder zum Verwaltungsrat der BlackRock, Inc. steht, welche seine unabhängige Beratung des MDCC in Vergütungsangelegenheiten beeinträchtigen würde. Aufgrund eigener Feststellungen des Verwaltungsrats der BlackRock, Inc., sind alle Mitglieder des MDCC „unabhängig“ im Sinne der Börsenzulassungsbestimmungen der New Yorker Börse („NYSE“). Gemäß diesen Bestimmungen müssen sie den Status eines „nicht angestellten Verwaltungsratmitgliedes“ haben. 2021 kam das MDCC zu 8 Sitzungen zusammen. Die Statuten des MDCC sind auf der Website der BlackRock, Inc. (www.blackrock.com) abrufbar. Im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfungen überzeugt sich das MDCC, dass die Vergütungsrichtlinie und der gewählte Ansatz fortlaufend angemessen sind. b) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft Der Aufsichtsrat der Gesellschaft überwacht und beaufsichtigt die Anwendung der OGAW-Vergütungsrichtlinie bei der Gesellschaft und bei Identifizierten Mitarbeitern (wie unten definiert). Entscheidungsprozess Die Entscheidungen über die Vergütung von Mitarbeitern werden einmal jährlich im Januar nach Abschluss des Leistungsjahres getroffen. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, damit das Geschäftsergebnis für das volle Jahr neben anderen nicht-finanziellen Unternehmenszielen berücksichtigt werden können. Der Rahmen für Vergütungsentscheidungen ist zwar an das Geschäftsergebnis gebunden, es besteht aber ein erheblicher Ermessensspielraum bei der Festlegung der individuellen Vergütung, für die das Erreichen strategischer und operativer Ergebnisse sowie andere Aspekte wie Management- und Führungsqualitäten maßgeblich sind. Für die Festlegung der jährlichen Boni werden keine Formeln und keine festen Benchmarks verwendet. In die Festlegung der individuellen Vergütung fließen verschiedene Faktoren ein, wie nicht-finanzielle und andere Unternehmensziele sowie das gesamte Geschäfts- und Anlageergebnis. Diese Ergebnisse werden in ihrer Gesamtheit ohne spezielle Gewichtung betrachtet und es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen einzelnen Leistungsbestandteilen und der Höhe des jährlichen Bonus. Die variable Vergütung, die einzelnen Mitarbeitern für ein bestimmtes Leistungsjahr zuerkannt wird, kann auch Null sein. Die jährlichen Boni werden aus einem Bonuspool gezahlt. Das Volumen des prognostizierten Bonuspools, der Bar- und Aktienkomponenten enthält, wird über das Jahr hinweg vom MDCC geprüft und die endgültige Höhe des Bonuspools nach Jahresende genehmigt. Für diese Prüfung werden dem MDCC während des Jahres aktuelle und prognostizierte Finanzinformationen sowie die endgültigen Jahresabschlussinformationen zur Verfügung gestellt. Zu den Finanzinformationen, die das MDCC erhält und berücksichtigt, zählen unter anderem die Prognose zur Ertrags- und Aufwandsrechnung für das laufende Jahr und andere Finanzkennzahlen, verglichen mit Vorjahresergebnissen und den Planzahlen für das laufende Jahr. Außerdem prüft das MDCC auch andere Finanzkennzahlen von BlackRock (z. B. Nettozufluss an verwaltetem Vermögen und Anlageerfolg) sowie Informationen zur Marktlage und zum Vergütungsniveau bei Konkurrenzunternehmen. Das MDCC befasst sich regelmäßig mit den Empfehlungen des Managements zum Anteil des Betriebsergebnisses vor Bonuszahlungen, der im Jahresverlauf zurückgestellt und als Vergütungsaufwand für die Barkomponente des gesamten jährlichen Bonuspools ausgewiesen wird (der „Rückstellungsbetrag“). Der Rückstellungsbetrag für die Barkomponente des gesamten jährlichen Bonuspools kann vom MDCC im Laufe des Jahres auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Prüfung der Finanzinformationen angepasst werden. Das MDCC wendet auf die Informationen, die es für die Festlegung des Umfangs des gesamten Bonuspools oder der Rückstellungen für die Barkomponente des gesamten Bonuspools berücksichtigt, keine besonderen Gewichtungen oder Formeln an. Nach Ablauf des Leistungsjahres genehmigt das MDCC die Höhe des endgültigen Bonuspools. Im Rahmen der Prüfungen zum Jahresende berichten die Abteilungen Enterprise Risk und Regulatory Compliance dem MDCC über alle bei Vergütungsentscheidungen zu berücksichtigenden Aktivitäten, Vorfälle oder Ereignisse. Einzelne Mitarbeiter werden bei der Festlegung ihrer eigenen Vergütung nicht einbezogen. Kontrollfunktionen Jede der Kontrollfunktionen (Enterprise Risk, Legal & Compliance und Internal Audit) hat ihre eigene von den Geschäftsbereichen unabhängige Organisationsstruktur. Der Leiter jeder Kontrollfunktion ist entweder Mitglied des Global Executive Committee („GEC”) oder des globalen Managementkomitees oder hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat der BlackRock Group Limited, der Muttergesellschaft der regulierten EMEA-Unternehmen von BlackRock, einschließlich der Gesellschaft. Bonuspools nach Funktionen werden unter Bezugnahme auf die Leistung jeder einzelnen Funktion festgelegt. Die Vergütung der leitenden Angestellten der Kontrollfunktionen wird direkt vom MDCC überwacht. Zusammenhang zwischen Vergütung und Leistung BlackRock verfolgt eine klar definierte Philosophie der leistungsorientierten Bezahlung, und die Vergütungsprogramme sind darauf ausgelegt, die folgenden Kernziele zu erfüllen: • das Geschäftsergebnis von BlackRock angemessen zwischen Aktionären und Mitarbeitern zu verteilen; Voraussetzung für die Förderung einer Leistungskultur ist die Fähigkeit, Leistung anhand von Zielen, Werten und Verhalten klar und durchgängig messen zu können. Die Führungskräfte verwenden für die umfassende Beurteilung der Mitarbeiterleistung eine 5-stufige Skala. Zudem führen die Mitarbeiter eine Selbstbewertung durch. Die endgültige Gesamtbeurteilung wird bei der Leistungsbeurteilung jedes Mitarbeiters abgestimmt. Bei den Mitarbeitern wird sowohl bewertet, wie sie ihre Leistung erreichen, als auch die absolute Leistung selbst. Entsprechend der Philosophie der leistungsorientierten Bezahlung werden die Beurteilungen verwendet, um individuelle Leistungen hervorzuheben und zu belohnen, aber nicht um die Vergütung im Voraus festzulegen. Die Vergütungsentscheidungen werden ermessensabhängig im Rahmen des Verfahrens zur Jahresvergütung getroffen. Bei der Festlegung der Vergütungsniveaus werden neben der individuellen Leistung auch andere Faktoren berücksichtigt, darunter möglicherweise: • die Leistung der KVG, der von der KVG verwalteten Fonds und/oder der betreffenden Funktion; Ein primärer Produktaspekt ist das Risikomanagement. So werden Mitarbeiter zwar für eine starke Performance bei der Verwaltung ihrer Kundenanlagen vergütet, müssen aber das Risiko innerhalb der für ihre Kunden angemessenen Risikoprofile steuern. Daher werden Mitarbeiter nicht für riskante Transaktionen außerhalb festgelegter Parameter belohnt. Die Vergütungspraktiken bieten keine unangemessenen Anreize zur kurzfristigen Planung oder für kurzfristige finanzielle Gewinne, sie belohnen keine unangemessenen Risiken und bieten ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den zahlreichen und erheblichen mit dem Geschäft der Anlageverwaltung, des Risikomanagements und der Beratung verbundenen Risiken. BlackRock wendet ein Gesamtvergütungsmodell an, das ein vertragliches Grundgehalt und ermessensabhängige Boni umfasst. BlackRock wendet ein System jährlicher ermessensabhängiger Bonuszahlungen an. Grundsätzlich kommen zwar alle Mitarbeiter für einen ermessensabhängigen Bonus infrage, es besteht jedoch keine vertragliche Verpflichtung, einem Mitarbeiter einen ermessensabhängigen Bonus nach diesem System zu gewähren. Bei der Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Gewährung eines ermessensabhängigen Bonus können die vorstehend (unter der Überschrift „Zusammenhang zwischen Bezahlung und Leistung“) aufgeführten Faktoren neben anderen Aspekten berücksichtigt werden, die bei der Ausübung von Ermessen im Laufe eines Performance-Jahres relevant werden können. Ermessensabhängige Bonuszahlungen für alle Mitarbeiter, einschließlich Führungskräften, unterliegen einer Richtlinie, welche die Bar- und die BlackRock-Aktienkomponente der Bonuszahlung bestimmt und darüber hinaus zusätzliche Erdienungs-/Rückforderungsbedingungen festlegt. Die Zuerkennung von Aktien erfolgt vorbehaltlich einer weiteren Beurteilung der Wertentwicklung aufgrund der Veränderung des Aktienkurses der BlackRock, Inc. im Erdienungszeitraum. Mit der jährlichen Gesamtvergütung steigt auch die Aktienkomponente. Das MDCC hat diesen Ansatz 2006 beschlossen, um die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden und das Vergütungspaket für entsprechende Mitarbeiter, wie Führungskräfte, stärker an den Interessen der Aktionäre auszurichten. Die Aktienkomponente wird in drei gleichmäßigen Raten über einen Zeitraum von drei Jahren nach Gewährung übertragen. Ergänzend zu den vorstehend beschriebenen jährlichen ermessensabhängigen Bonuszahlungen kann an ausgewählte Mitarbeiter eine Aktienkomponente geleistet werden, um die Vergütung stärker an künftige Geschäftsergebnisse zu koppeln. Diese langfristigen Leistungsanreize werden individuell bestimmt, um sinnvolle Anreize für eine kontinuierliche Leistung über mehrere Jahre zu bieten, bei der die Bedeutung der Rolle des betreffenden Mitarbeiters, seine fachliche Kompetenz und seine Führungsqualitäten berücksichtigt werden. Ausgewählte leitende Führungskräfte haben Anspruch auf leistungsorientierte, aktienbasierte Boni aus dem „BlackRock Performance Incentive Plan“ („BPIP“). Für die Boni aus dem BPIP gilt ein dreijähriger Performance-Zeitraum, der auf der Messung der bereinigten operativen Marge* und des organischen Umsatzwachstums** basiert. Die tatsächliche Höhe des Bonus wird basierend auf der Performance von BlackRock mit Blick auf die angestrebten Finanzergebnisse am Ende des Performance-Zeitraums bestimmt. Die Höchstzahl der Aktien, die eine Führungskraft erwerben kann, beläuft sich auf 165 % des Bonus, wenn beide Kennzahlen die zuvor festgelegten finanziellen Ziele erreichen. Wenn das finanzielle Ergebnis von BlackRock bei beiden vorstehend genannten Kennzahlen unterhalb einer zuvor definierten Performance-Grenze liegt, werden keine Aktien zugeteilt. Diese Kennzahlen wurden als Schlüsselkennzahlen für einen über Marktzyklen hinweg gültigen Shareholder Value ausgewählt. Eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern im Investmentbereich erhalten einen Teil des jährlichen ermessensabhängigen Bonus (wie vorstehend beschrieben) in Form einer aufgeschobenen Barzahlung, die eine Anlage in ausgewählte, von dem Mitarbeiter verwaltete Produkte nominell nachbildet. Hintergrund ist die Absicht, Mitarbeiter im Investmentbereich entsprechend dem Anlageertrag der von ihnen verwalteten Produkte zu vergüten, indem die Vergütung in diese Produkte umgewandelt wird. Kunden und externe Gutachter beurteilen diese Produkte zunehmend positiv, bei denen für wichtige Anleger aufgrund ihrer bedeutenden persönlichen Anlagen „viel auf dem Spiel steht“. Identifizierte Mitarbeiter Die OGAW-Vergütungsrichtlinie legt das Verfahren fest, das zur Identifizierung von Mitarbeitern, d.h. Kategorien von Mitarbeitern der KVG, verwendet wird, darunter Führungskräfte, Risikoträger, Kontrollfunktionen und andere Mitarbeiter, die sich aufgrund Ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleitung und Risikoträger und deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der KVG oder der von ihr verwalteten Fonds haben. Die Liste identifizierter Mitarbeiter wird regelmäßig überprüft, wobei eine formale Überprüfung unter anderem in folgenden Fällen erfolgt: • organisatorische Veränderungen; –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Die Gesellschaft ist gemäß der Richtlinie zu einer quantitativen (numerischen) Offenlegung der Vergütung verpflichtet. Diese Offenlegung erfolgt in Übereinstimmung mit BlackRocks Verständnis der gegenwärtig verfügbaren regulatorischen Leitlinien über die quantitative Offenlegung der Vergütung. Aufgrund von Entwicklungen der Markt- oder regulatorischen Praxis, behält sich BlackRock das Recht vor, entsprechende Änderungen an der Art und Weise vorzunehmen, in der die quantitative Offenlegung der Vergütung berechnet wird. Werden solche Änderungen vorgenommen, kann dies zu Unterschieden zwischen den Offenlegungen eines Fonds im Vergleich zwischen dem aktuellen und dem Vorjahr, oder im Vergleich zu Offenlegungen anderer BlackRock – Fonds im selben Jahr, führen. Offenlegungen werden vorgenommen in Bezug auf (a) die Mitarbeiter der Gesellschaft; (b) Mitglieder der Geschäftsleitung; und (c) Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Fonds haben, einschließlich Personen, die, wenn sie auch nicht direkt von der Gesellschaft beschäftigt sind, von ihrem Arbeitgeber damit beauftragt sind, Leistungen direkt für die Gesellschaft zu erbringen. Alle Personen, die in die offengelegten aggregierten Werte eingeschlossen sind, werden gemäß der Vergütungsrichtlinie von BlackRock für ihre Verantwortlichkeiten im relevanten Geschäftsbereich von BlackRock vergütet. Da alle Personen Verantwortlichkeiten in einer Reihe von Gebieten erfüllen, wird nur jener Anteil der Vergütung für solche Leistungen von Personen in die offengelegten aggregierten Werte eingeschlossen, der dem Fonds zuzuordnen ist. Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung der Gesellschaft erbringen üblicherweise sowohl OGAW-bezogene Leistungen als auch Leistungen ohne Bezug zu OGAW im Zusammenhang mit mehreren Fonds, Kunden und Funktionen der Gesellschaft und im Rahmen der breiteren BlackRock-Gruppe. Die offengelegten Zahlen bilden jedoch eine Summe jenes Teils der individuellen Vergütung des betreffenden Mitarbeiters, die nach einer objektiven Aufteilungsmethode, die das Multi-Service-Modell der Gesellschaft berücksichtigt, der Gesellschaft zuzurechnen ist. Dementsprechend sind die Zahlen nicht repräsentativ für eine tatsächliche Vergütung oder die Vergütungsstruktur des jeweiligen Mitarbeiters. Die Gesamtsumme der von der Gesellschaft an ihre Mitarbeiter für das OGAW-Geschäft der Gesellschaft in Bezug auf das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr betrug 4,22 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer festen Vergütung in Höhe von 3,20 Mio. EUR und der variablen Vergütung in Höhe 1,02 Mio. EUR. Diese Vergütung nach den oben beschriebenen Vorgaben erfolgte an insgesamt 22 Mitarbeiter. Die Gesamtsumme der Vergütung der höheren Führungsebene, die dem OGAW-bezogenen Geschäft der Gesellschaft dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr zugewiesen wurde, beläuft sich auf 1,10 Mio. EUR. Die Vergütung an solche Mitarbeiter, deren Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Fonds haben, betrug 0,62 Mio. EUR. Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben gem. § 7 Nr. 9 d) KARBV Erläuterung zur Berechnung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB 1) Wesentliche mittel- bis langfristigen Risiken: 2) Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten: 3) Die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: 4) Einsatz von Stimmrechtsberatern: 5) Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten: Aufnahme von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien („ESG-Kriterien“) Zusätzliche Anhangangaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.
München, den 24. August 2022 Peter Scharl Harald Klug VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München Prüfungsurteil Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE) – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Hinweis und Lizenzvermerk, die ergänzenden Angaben für Anleger in Österreich, den Bericht des Vorstands und die allgemeinen Informationen. Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab. Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht des Sondervermögens iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE) unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht Die gesetzlichen Vertreter der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, nicht fortgeführt wird. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 25. August 2022 Deloitte GmbH
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