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Jahresbericht zum 30.09.2021 REALISINVEST EUROPA

ColiN00B (CC0), Pixabay
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Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement

München

REALISINVEST EUROPA

Jahresbericht zum 30.09.2021

Inhalt

1.

Kennzahlen im Überblick: Stichtag 30. September 2021

Veränderungen im Berichtszeitraum (01.10.2020 – 30.09.2021)

2.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Euroraum

3.

Tätigkeitsbericht

Anlageziele und Anlagepolitik

Anlagegeschäfte

Wertentwicklung

Portfoliostruktur

Bericht zur Umsetzung der ESG Strategie

Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen

Währungspositionen

Risikoprofil

Wesentliche Anlagerisiken

Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Fondsverlauf

Wesentliche Änderungen gem. Art. 105 Abs. 1c EU VO Nr. 231/​2013 im Berichtszeitraum

Fazit und Ausblick

Entwicklungskennzahlen

4.

Vermögensübersicht zum 30. September 2021

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021 Teil I: Immobilienverzeichnis

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021 Teil I: Gesellschaftsübersicht

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021 Teil II: Liquiditätsübersicht

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021 Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

5.

Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021

6.

Verwendungsrechnung zum 30. September 2021

Ausschüttung

7.

Entwicklung des Fondsvermögens vom 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021

Übersicht zu Renditen, Bewertung und Vermietung nach Ländern

Renditekennzahlen

Kapitalinformationen

Informationen zu Wertänderungen

8.

Vermietungsinformationen

Mieten nach Nutzungsarten

Leerstandsinformationen nach Nutzungsarten

Restlaufzeiten der Mietverträge

Anhang

Angaben zur ESG-Strategie

Angaben nach Derivateverordnung

Anteilwert und Anteilumlauf

Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Angaben zu wesentlichen Aufwendungen des BayernInvest REAL I.S. 3-Fonds

Angaben zu wesentlichen sonstigen Aufwendungen

Angaben zu wesentlichen sonstigen Erträgen

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Angaben zum Risikomanagementsystem

Angaben zum Leverage-Umfang

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Steuerrechnung

Gremien

Externe Bewerter für Immobilien

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

das offene Publikumssondervermögen REALISINVEST EUROPA hat sein zweites Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen. Der Anlageerfolg unseres Fonds mit Investitionsschwerpunkt auf Immobilien in Europa betrug zum 30. September 2021 rd. 2,5 % BVI-Rendite (Berechnungsverfahren des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., bezogen auf das Fondsgeschäftsjahr) und erwirtschaftete eine Ausschüttung von insgesamt 2,31 % (im Vorjahr 2,18%).

Das Marktumfeld war – wie bereits im ersten Jahr des Fonds – geprägt von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Weiterhin fordert die Sondersituation an den Immobilienmärkten – in besonderem Maße an den Teilmärkten Einzelhandel/​Gastronomie – unsere ganze Aufmerksamkeit als Fonds- und Immobilien-Assetmanager. Durch den geringen Prozentsatz von rd. 5% an von der Pandemie stark betroffenen Branchen Einzelhandel und Gastronomie im Portfolio, ist der Fonds nur geringfügig betroffen. Nach wie vor setzen wir vor allem auf einen engen und partnerschaftlichen Kontakt zu unseren Mietern, um mit ihnen gemeinschaftlich Lösungen zu finden, welche die Interessen beider Seiten bestmöglich berücksichtigen.

Auch in diesem Geschäftsjahr hat sich die große Flexibilität der Anlagestrategie des REALISINVEST EUROPA als vorteilhaft erwiesen. Der Fonds konnte im Geschäftsjahr 2020/​21 drei weitere Immobilien in zwei Ländern ankaufen. Das Portfolio, das zum Stichtag sieben Immobilien in vier Ländern umfasst, diversifiziert sich weiter durch die Fokussierung auf die Nutzungsarten Büro- (59,17 % Portfolio-Anteil) und Logistik (28,32 % Portfolio-Anteil) und die fortgesetzte Zurückhaltung gegenüber den von der Pandemie stärker betroffenen Immobilienarten Hotel und Handel bzw. Gastronomie. Die Vermietungsquote lag zum Berichtsstichtag bei 97,7 % – eine solide Basis auch für die weiteren Ausschüttungen.

Das Nettofondsvermögen des REALISINVEST EUROPA belief sich zum Stichtag auf rd. 450 Mio. EUR (im Vorjahr rd. 292 Mio. EUR), davon rd. 413 Mio. EUR Immobilienvermögen. Die freie Liquidität beträgt rd. 107,3 Mio. EUR bzw. 15,51 %. Die Fremdkapitalquote lag mit 25 % plangemäß unter der zulässigen Marke von 30 %.

Für die zukunftsgerichtete Aufstellung des REALISINVEST EUROPA legen wir den Fokus neben der wirtschaftlichen Stabilität auch auf Nachhaltigkeit im Sinne von Anforderungen an das ökologische Profil der Immobilien im Portfolio. Daher haben wir im vergangenen Geschäftsjahr eine verbindliche ESG Strategie formuliert, die den Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung nach Art. 8 genügt. Zusammen mit der ESG Strategie der Real I.S. bildet sie das Fundament der Ankaufs- und Managementaktivitäten des REALISINVEST EUROPA und wird fortlaufend weiter ausgearbeitet.

Dementsprechend stellen wir fest, dass der REALISINVEST EUROPA weiterhin auf einem sehr guten Kurs unterwegs ist und diesen plangemäß und stetig im Sinne der Anleger verfolgt.

Über die Entwicklung des REALISINVEST EUROPA im vergangenen Geschäftsjahr, d.h. über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Veränderungen, berichten wir im Folgenden detailliert. Aus Umweltschutzgründen verzichten wir auf den Druck und stellen Ihnen diesen Bericht in digitaler Form über die Internetseite unseres Fonds www.realisinvest.de zum Download zur Verfügung.

 

München, den 28 Februar 2022

Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement

 

1. Kennzahlen im Überblick: Stichtag 30. September 2021

Fondsvermögen (netto) 450.413.667,00 EUR
Immobilienvermögen
Immobilienvermögen gesamt (brutto) 413.285.000,00 EUR
– davon direkt gehalten 389.835.000,00 EUR
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 23.450.000,00 EUR
Fondsobjekte
Anzahl der Fondsobjekte gesamt 7
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 1
stichtagsbezogene Vermietungsquote in % der Nettosollmiete 97,7 %
Fremdkapitalquote 1) 25,0 %
Renditekennzahlen
Bruttoertrag 4,1 %
Nettoertrag 3,6 %
Liquidität -0,1 %

1) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.

Veränderungen im Berichtszeitraum (01.10.2020 – 30.09.2021)

An- und Verkäufe
Ankäufe 3
Verkäufe
Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 158.878.459,36 EUR
Ausschüttung
Endausschüttung am 16.12.2020
Endausschüttung je Anteil 0,40 EUR
Zwischenausschüttung am 30.06.2021
Zwischenausschüttung je Anteil 0,30 EUR
BVI-Rendite 2,5%
Rücknahmepreis 25,56 EUR
Ausgabepreis 26,90 EUR

2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Euroraum

Nach einem starken Rückgang der Wirtschaftsleistung im Euroraum in 2020 um -6,5 % infolge der Covid-19-Pandemie hat im Jahr 2021 eine wirtschaftliche Erholung eingesetzt. Bis Jahresende wird in der Eurozone mit einem BIP-Wachstum von 5,0 % gerechnet (2022: +4,3 %). Das höchste Wachstum wird in Irland, Frankreich, Belgien und Spanien erwartet (Quelle: Consensus Economics).

Die Inflationsrate im Euroraum ist seit Jahresbeginn deutlich gestiegen und lag im September bei 3,4 %. Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug 4,1 %, was einem der höchsten Werte in der Eurozone entspricht (Quelle: EZB). Die Inflationsraten in Frankreich (2,2 %), den Niederlanden (2,7 %) und Österreich (3,3 %) fielen vergleichsweise niedriger aus (Quelle: OECD). Für 2022 wird im Euroraum mit einer Inflationsrate von 2,0 % gerechnet (Quelle: Consensus Economics). Trotz gestiegener Inflation hat die EZB den Leitzins bislang nicht erhöht und stellt dies derzeit auch nicht in Aussicht. Die Rahmenbedingungen für Finanzierungen im Immobiliensektor bleiben daher nach wie vor günstig.

Mit einem neuen Jahreshöchstwert im Oktober 2021 zeichnet der Deutsche Hypo Immobilienklimaindex ein positives Bild für die Immobilienmärkte. Die Segmente Logistik und Wohnen werden von den Marktteilnehmern weiterhin als sehr gut beurteilt. Zudem zeigte insbesondere das Büroklima seit seinem Einbruch in 2020 eine sehr positive Entwicklung und bewegt sich seit September 2021 wieder im Expansionsbereich. Das Handelsklima wird zusammen mit dem Hotelklima insgesamt am schwächsten beurteilt. Seit Ende des Lockdowns Mitte des Jahres und den Impffortschritten haben jedoch beide Nutzungsarten wieder eine positive Entwicklung verzeichnet (Quelle: Deutsche Hypo, 10/​2021).

Das Stimmungsbild in der Immobilienbranche hat sich in diesem Jahr bislang positiv entwickelt. Insgesamt waren die Auswirkungen auf die Immobilieninvestmentmärkte im Vergleich zu vorherigen Wirtschaftskrisen relativ gering. Auf Seiten der Vermietungsmärkte zeigte sich je Nutzungsart aber eine differenzierte Entwicklung. Neben dem Risiko weiterer Einschränkungen durch pandemiebedinge Treiber stellen die schleppende Weltwirtschaft, die andauernden Störungen in den globalen Lieferketten sowie die Befürchtung einer anhaltenden Inflation derzeit die Kernrisiken dar.

Immobilien-Investmentmärkte im Euroraum

Das Transaktionsvolumen für Gewerbeimmobilien in der Eurozone erreichte in den vier Quartalen bis einschließlich Q2 2021 einen Wert von 122 Mrd. EUR und lag damit nur leicht unter dem Jahresendwert 2020 von 136 Mrd. EUR. Mit einem Investmentumsatz von 70 Mrd. Euro alleine im zweiten Quartal 2021 haben die europäischen Gewerbeinvestmentmärkte dabei wieder deutlich Fahrt aufgenommen. Die Spitzenrenditen (netto) für Büro- und Logistikimmobilien in Europa (ohne Großbritannien) haben im zweiten Quartal 2021 nochmals nachgegeben. Die Spitzenrendite für Handelsimmobilien in 1a Lagen blieb im bisherigen Jahresverlauf stabil. Trotz der im historischen Kontext weiterhin niedrigen Renditen und damit hohen Kaufpreise bieten Immobilien im Vergleich zu Anleihen auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten einen attraktiven Renditeaufschlag.

Transaktionsvolumen Gewerbeimmobilien im Euroraum und Nettospitzenrenditen Büro, Einzelhandel 1a-Lagen, Logistik
(jeweils Europa ohne Großbritannien)

Quelle: PMA, Real I.S. AG

Büromärkte im Euroraum

In den Büromärkten traf bis 2019 eine hohe Nachfrage auf wenig verfügbare Flächen. Der Bedarf war in den letzten Jahren höher als der Zuwachs an Büroflächen, weshalb die Leerstände kontinuierlich zurückgegangen sind. Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten infolge der Covid-19-Pandemie entwickelte sich die Büroflächennachfrage in 2020 jedoch verhalten. Diese Entwicklung setzte sich bislang auch in 2021 fort, sodass die durchschnittliche Leerstandsrate in den 15 Schlüsselmärkten im Euroraum bis zum Halbjahr 2021 um 51 Basispunkte auf 6,8 % weiter angestiegen ist. Auch das stetige Mietpreiswachstum der vergangenen Jahre ist durch die sich verändernden Marktbedingungen seit 2020 zum Erliegen gekommen. Entsprechend sind die Mieten bis zum Halbjahr 2021 im Durchschnitt der 15 Schlüsselmärkte im Euroraum um 0,5 % gesunken.

Die Aktivitäten im deutschen Bürovermietungsmarkt waren im bisherigen Jahresverlauf 2021 weiterhin verhalten: Die sieben größten Büromärkte erzielten im ersten Halbjahr einen Flächenumsatz von 545.000 m2, was etwa dem Niveau des Vorjahreszeitraums entspricht, aber 12 % unter dem Halbjahreswert von 2019 liegt. Die Leerstandsraten sind um 100 Basispunkte gestiegen, liegen aber immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Die Mietpreise blieben in den meisten Märkten stabil, in Köln sind die Mieten sogar leicht angestiegen (Quelle: PMA).

Entwicklung Bürospitzenmieten und Büroflächenleerstände in 15 Schlüsselmärkten im Euroraum
(gewichtet nach Flächenbestand)

Quelle: PMA, Real I.S. AG

Einzelhandelsmärkte im Euroraum

Der stationäre Handel war bereits vor der Corona-Krise von einem Strukturwandel betroffen. Dabei nimmt der Anteil der online getätigten Käufe kontinuierlich zu und setzt den stationären Handel, besonders die Textilbranche, unter Druck. Die behördlich angeordneten Ladenschließungen von nicht-systemrelevanten stationären Einzelhändlern im Frühjahr 2020 und Winter 2020/​21 sowie weitere Beschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, haben dem Online Handel europaweit einen weiteren Schub versetzt, der sich auch in 2021 weiter fortsetzt. Dies spiegelt sich in allen europäischen Märkten in der Mietentwicklung der Innenstadtlagen und Shopping-Center wider und führte im Jahresverlauf 2021 zu weiter sinkenden Mietpreisen (Quelle: PMA). Weniger betroffen vom Strukturwandel und der Corona-Krise sind jedoch Immobilien zur Nahversorgung und Fachmärkte, insbesondere Lebensmittel- und Drogeriemärkte.

Logistikmärkte im Euroraum

Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Logistikflächen beschleunigt, so blieb der Flächenumsatz auch in 2021 weiter hoch. Insbesondere typische Logistikunternehmen, aber auch Firmen aus den Bereichen Online Handel und Traditioneller Handel (vor allem Lebensmittel) waren in 2021 aktiv. Im Vergleich zum 10-Jahresdurchschnitt ist der Umsatzanteil des Online Handels zum Halbjahr 2021 gewachsen, das Verarbeitende Gewerbe sowie der Traditionelle Einzelhandel waren mit Anmietungen etwas zurückhaltender. Die Spitzenmieten in den Logistikmärkten Europas sind im Jahresverlauf 2021 überwiegend stabil geblieben. Es gab aber auch einige Standorte wie Dublin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Lyon, München und Rotterdam, die bis Jahresmitte 2021 Mietzuwächse verzeichnen konnten (Quelle: PMA).

Anteil des Logistikflächenumsatzes nach Sektoren in den Top4 Märkten im Euroraum (D, F, NL, ES)

Quelle: PMA, Real I.S. AG

Hotelmärkte im Euroraum

Die europäischen Hotelmärkte kämpfen weiterhin mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Entsprechend verhalten entwickelte sich die Nachfragesituation: Im Jahr 2020 gingen die Übernachtungen in zehn betrachteten Metropolen im Euroraum durchschnittlich um 69 % zurück. Auch im bisherigen Jahresverlauf 2021 hat die erhoffte Erholung aufgrund der Reisebeschränkungen und der Komplexität des internationalen Reiseverkehrs mit Tests und Quarantänemaßnahmen nicht stattgefunden: Die Hotelzimmer-Belegungsrate der zehn betrachteten Märkte betrug zwischen Januar bis September 2021 im Durchschnitt 20 % und ging damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nochmals um 4 % zurück. Insgesamt führte der massive Nachfragerückgang gegenüber dem Vor-Corona-Niveau 2019 dazu, dass die Umsätze je verfügbarem Zimmer (RevPAR – Revenue per available room) im Mittel der zehn betrachteten Märkte im Euroraum in 2021 um 77 % einbrachen (Quelle: PMA).

Healthcare Immobilien Europa

Im Zuge des fortschreitenden Alterungsprozesses der Bevölkerung steigt der Bedarf an Healthcare-Immobilien auf den europäischen Immobilienmärkten seit mehreren Jahren konstant und spürbar an. Eine zunehmende Anzahl internationaler Investoren verfügt mittlerweile über entsprechende Branchenkenntnisse und drängt verstärkt auf den Markt. Alleine in Deutschland bestehen heute mehr als 30 institutionelle Investoren, die sich auf Healthcare- bzw. Gesundheitsimmobilien spezialisiert haben. Laut einer Analyse von CBRE sollte neben Pflegeimmobilien insbesondere das Interesse an Ärztehäusern und Betreutem Wohnen zukünftig noch weiter zunehmen, wobei nur der Produktmangel diesen Trend zu bremsen scheint. Die Assetklasse ist damit auf dem Weg, ihre Rolle als Nischenprodukt abzulegen und sich mehr und mehr zu etablieren.

Aus Investorensicht handelt es sich bei Healthcare-Immobilien um Objekte, die für die Erbringung gesundheitlicher Leistungen sowie für die medizinische Versorgung genutzt werden und laufende Erträge generieren. In erster Linie zählen hierzu Alten- und Pflegeheime, Häuser mit Betreutem Wohnen, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Ärztehäuser sowie auch Reha-Zentren und psychiatrische Einrichtungen. Aufgrund der sehr spezifischen Anforderungen an die Nutzung der Immobilien erfordert das Assetmanagement in diesem Segment ein spezialisiertes Know-how. Healthcare-Immobilien werden deshalb den Spezialimmobilien zugeordnet, die auf spezifische Funktionen, Nutzungen oder Nutzergruppen ausgerichtet sind. Die Drittverwendungsfähigkeit der Immobilien ist damit allerdings oft sehr eingeschränkt, eine Umnutzung meist nur bedingt umsetzbar und mit erheblichen Investitionen verbunden.

Infolge der demografischen Veränderungen in Europa wird der Anteil der älteren Bevölkerungsgruppen in den kommenden Jahrzehnten weiter deutlich ansteigen. Zugleich wird die Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung langfristig stark zunehmen und zu einem steigenden Bedarf an ambulanten und stationären Pflegeleistungen sowie an spezifischen altersgerechten Wohnformen führen: In Deutschland ist bereits heute jeder Vierte der über 75-Jährigen pflegebedürftig, bei den über 80-Jährigen sogar jeder Dritte. Laut offizieller Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes belief sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland Ende 2019 auf rd. 4,1 Millionen, von denen 80 % bzw. 3,3 Millionen Menschen zu Hause versorgt wurden. Im Jahr 2040 soll die Zahl der Pflegebedürftigen prognosegemäß bei rd. 5 Millionen liegen, in 2050 sogar bei 6 Millionen. In ähnlichem Maße wird erwartungsgemäß auch der Bedarf an Neubau- und Ersatzinvestitionen auf dem Markt für Healthcare-Immobilien steigen. Für die Assetklasse sollte diese Entwicklung langfristig ein solides wirtschaftliches Fundament bilden und für eine hohe Vermietungssicherheit sowie eine geringe Anfälligkeit für Marktschwankungen sorgen.

Mit einem Investmentvolumen von 3,38 Mrd. EUR wurde in 2020 ein neues Rekordergebnis bei Healthcare-Immobilien in Deutschland erzielt (Europa: 7,2 Mrd. EUR). Bis zum dritten Quartal 2021 wurden bislang knapp 1,94 Mrd. Euro investiert. Maßgeblich beeinflusst wurde dieses Ergebnis durch Transaktionen, die sich bereits im Vorjahr anbahnten, aber erst in diesem Jahr zum Abschluss kamen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage bei gleichzeitig mangelnder Produktverfügbarkeit sind die Nettospitzenrenditen für Healthcare-Immobilien in Europa in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Auch eine veränderte Risikobewertung durch die soliden Fundamentaldaten der Assetklasse dürfte dabei eine gewisse Rolle gespielt haben. Aufgrund der spezialisierten Anforderungen an das Assetmanagement sind im Vergleich zu anderen Assetklassen Renditeaufschläge möglich. Im dritten Quartal 2021 lagen die Spitzenrenditen für Premium Pflegeheime in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden stabil bei 4 %, in Österreich bei 5 %.

Entwicklung des Investmentvolumens und der Spitzenrendite für Healthcare-Immobilien in Deutschland*

Quelle: CBRE, OECD, PMA, RIWIS, Grafik: Real I.S. AG (Rendite gewichteter Durchschnitt: Deutschland Top 7 Standorte);

* Ab 2018 inkl. Ärztehäuser, (Reha-)Kliniken und Betreutes Wohnen

Weitere Entwicklungen aus den Immobilienmärkten: Micro Living

Studenten-Apartments Deutschland – eine alternative Assetklasse mit Potenzial

Dank steigender Studierendenzahlen und anhaltendem Wohnungsboom hat sich das Segment Studenten-Apartments in den letzten Jahren von einer Nische zu einer attraktiven Assetklasse entwickelt. Mit der Pandemie wurde der Markt für Studenten-Apartments allerdings auf eine Probe gestellt. Investorenumfragen und die getätigten Transaktionen zeigen aber, dass die Assetklasse bei Anlegern auch weiterhin beliebt ist.

Studenten-Apartments sind dem Segment Micro-Living zuzuordnen, welches wiederum Bestandteil des wohnwirtschaftlichen Konzeptes von Mikrowohnen ist. Dabei ist Mikrowohnen der Überbegriff für flächenoptimierte, kleinteilige Apartments, die teilmöbliert oder vollausgestattet angeboten werden und entweder temporär („Short-Stay“) oder dauerhaft („Long-Stay“) zu mieten sind. Mikrowohnen befindet sich also an der Schnittstelle zwischen boomendem Wohnungsmarkt und pandemiegeplagter Hotellerie. Daher lassen sich im Markt für Mikrowohnen sowohl wohnwirtschaftliche als auch gewerbliche Konzepte finden.

Der Marktanteil privatwirtschaftlicher Anbieter von Studenten-Apartments liegt bei rd. 30 % – weiterer Zuwachs wird erwartet – während 70 % des Bestandes von öffentlichen Trägern vorgehalten werden. Dabei unterteilt sich das private Angebot nochmal in Betreiberimmobilien und Immobilien, die ohne einen Betreiber bewirtschaftet werden. Zu den größten Betreibern in Deutschland zählen Corestate mit der Marke Youniq, GSA mit Uninest, International Campus mit THE FIZZ, FDS mit SMARTments student sowie Campus Viva mit der gleichnamigen Marke. Laut Savills stellen die genannten Anbieter rund ein Viertel des gesamten Privatangebotes, damit ist der Markt relativ stark fragmentiert. Zum Vergleich: In Großbritannien verfügen die größten Betreiber über mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes.

Im Jahr 2020 wurde mit 2,94 Mio. Studierenden in Deutschland ein neuer Rekordwert erreicht, was einer Verdreifachung der Studierendenanzahl seit 1980 entspricht. Die hohe Bildungsqualität sowie die preiswerte Universitätsausbildung in Deutschland haben darüber hinaus zu einer höheren Nachfrage von internationalen Studenten geführt, sodass deren Anteil kontinuierlich auf 14 % im Jahr 2020 angestiegen ist. Trotz eines prognostizierten leichten Rückgangs bis 2030, soll die Studierendenzahl auch weiterhin auf hohem Niveau bleiben und damit auch die Nachfrage nach Wohnraum in deutschen Universitätsstädten.

Im ersten Halbjahr 2021 wurde mit 738 Mio. Euro im Segment Micro-Living bereits das Transaktionsvolumen des gesamten letzten Jahres erzielt. Bis Jahresende wird daher wieder ein Wert von über 1 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Als Treiber sind vor allem internationale Investoren zu nennen, deren Anteil von 10 % im ersten Halbjahr 2020 auf 44 % im Jahr 2021 zunahm. Gründe für die niedrige Investitionstätigkeit im Jahr 2020 waren pandemiebedingte Einschränkungen und der Produktmangel. Auffällig war, dass im letzten Jahr hauptsächlich Immobilien aus dem wohnwirtschaftlichen Segment gehandelt wurden, was zeigt, dass Investoren vor allem bei gewerblichen Konzepten derzeit zurückhaltender sind.

Insgesamt entfiel über die letzten zehn Jahre mehr als die Hälfte des Investmentvolumens aus dem Segment Micro-Living auf Studenten-Apartments. Auch wenn der Renditespread zu Wohnimmobilien gesunken ist, lagen die Spitzenrenditen für Micro-Living mit 3,30 % im Jahr 2020 weiterhin über den Spitzenrenditen des traditionellen Wohnungssektors von 2,65 %. Positiv ist anzumerken, dass die Spitzenrenditen seit Beginn der Pandemie stabil blieben.

Entwicklung des Investmentvolumens und der Spitzenrendite für Micro-Living in Deutschland

Quelle: CBRE, C&W; Grafik: Real I.S. AG

3. Tätigkeitsbericht

Anlageziele und Anlagepolitik

Als Anlageziel für den REALISINVEST EUROPA werden regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten und etwaiger Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs angestrebt. Zur Erreichung des Anlageziels ist beabsichtigt, ein Portfolio mit mehreren (ggf. indirekt gehaltenen) Immobilien, entsprechend dem Grundsatz der Risikomischung, aufzubauen. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck fortlaufend mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens in direkt oder über Beteiligungen an von Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien investieren, die in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) belegen sind. Die Gesellschaft darf zudem bis zu 15% des Wertes des Sondervermögens in Staaten außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum investieren.

Im Rahmen dieser Anlagegrenze dürfen Immobilien:

im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Schweiz jeweils bis zu 15% des Wertes des Sondervermögens sowie

in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Australien jeweils bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens erworben werden.

Bei der Berechnung des Wertes des Sondervermögens sind aufgenommene Darlehen nicht abzuziehen, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die Grenzberechnung um die Darlehen erhöht. Die Investitionen können sowohl in Bestands- und Neubauimmobilien als auch in im Bau befindliche Immobilien sowie in Projektentwicklungen erfolgen. Die Gesellschaft kann bestehende Immobilien mit Optimierungsbedarf erwerben und diese entsprechend den Markterfordernissen und -entwicklungen durch Gebäudemodernisierung und /​ oder Gebäudeumstrukturierung weiterentwickeln. Bei der Auswahl der Immobilien für das Sondervermögen sollen deren nachhaltige Ertragskraft, eine ausgewogene Mieterstruktur sowie die regionale Streuung nach Lage, Größe und Nutzung im Vordergrund stehen.

Hinsichtlich der Nutzungsarten liegt der Fokus dabei insbesondere auf Büroimmobilien. Ferner dürfen für das Sondervermögen Einzelhandels-, Logistik-, Hotel- und sonstige Immobilien (z. B. Wohnimmobilien) erworben werden. Da die Vermögensgegenstände des Sondervermögens gegebenenfalls nicht ausschließlich in der Euro-Zone belegen sein werden, schwankt der Wert des Sondervermögens nicht nur bei Veränderungen des Wertes der Vermögensgegenstände, sondern auch bei Veränderungen der Wechselkurse der Währungen der Vermögensgegenstände in Bezug auf den Euro. Allerdings dürfen die im Sondervermögen enthaltenen Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände insgesamt nur bis zu 30% mit einem Währungsrisiko behaftet sein. Vermögensgegenstände gelten dann als nicht mit einem Währungsrisiko behaftet, wenn Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen oder Kredite in der entsprechenden Währung aufgenommen worden sind.

Soweit die Gesellschaft Vermögensgegenstände für das Sondervermögen erwerben sollte, die nicht auf Euro lauten, besteht die Möglichkeit, zur Verminderung von Währungsrisiken im gesetzlich und in den Anlagebedingungen vertraglich festgelegten Rahmen Kredite in der entsprechenden Währung aufzunehmen.

Anlagegeschäfte

Im Berichtszeitraum haben folgende Ankäufe stattgefunden:

Direkt gehaltene Immobilien

Mer, ZAC des Portes de Chambord

Die Logistikimmobilie liegt in der Region Centre-Val de Loire und verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Mer zeichnet sich durch seine zentrale Lage im Herzen Frankreichs aus – von hier aus beliefern LKW das ganze Land in einem Tag.

Übergang von Nutzen und Lasten: 16.12.2020

Transaktionsvolumen: 53,8 Mio. EUR

Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7

Die Büroimmobilie liegt im Herzen von Marseille, in unmittelbarer Nachbarschaft des Fußballstadions Stade Vélodrome. Sämtliche Restaurants, Hotels und ein High-End Einkaufszentrum sind in nächster Nähe verfügbar.

Übergang von Nutzen und Lasten: 29.04.2021

Transaktionsvolumen: 65,8 Mio. EUR

Indirekt gehaltene Immobilien

Wien, Thomas-Klestil-Platz 2

Das Bürogebäude liegt im 3. Wiener Bezirk, der südlich direkt an die Innenstadt (1. Bezirk) angrenzt. Vorrangig sind im Bezirk öffentliche Einrichtungen angesiedelt (Zollamt, Finanzamt Staatsarchiv, Bundesamt für Zivilluftfahrt etc.).

Übergang von Nutzen und Lasten: 16.12.2020

Transaktionsvolumen: 23 Mio. EUR

Immobilien-Gesellschaften:

REALISINVEST EUROPA Wien 1 GmbH & Co. KG, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, Österreich:

Übergang von Nutzen und Lasten: 16.12.2020

Transaktionsvolumen: 17,6 Mio. EUR

REALISINVEST EUROPA BAR 65 S.A., Avenue de Tervueren 242, 1150 Woluwe-Saint-Pierre, Belgien

Übergang von Nutzen und Lasten: 09.09.2021 (Neugründung)

Im Berichtszeitraum wurden keine Verkäufe von Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften getätigt.

Wertpapierspezialfonds:

Im Berichtszeitraum wurden folgende Investmentanteile an folgenden Sondervermögen gekauft:

ISIN Name des Wertpapieres Kaufdatum gekaufte
Anteile
Anteilwert Transaktions-
volumen
DE000A2P9JF6 BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE 12.02.2021 150.105 99,93 14.999.992,65
DE000A2P9JF6 BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE 11.03.2021 20.010 100,02 2.001.400,20
DE000A2P9JF6 BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE 01.04.2021 9.992 100,08 999.999,36
DE000A2P9JF6 BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE 07.05.2021 9.975 100,25 999.993,75
DE000A2P9JF6 BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE 15.06.2021 9.957 100,43 999.981,51
DE000A2P9JF6 BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE 02.08.2021 9.924 100,76 999.942,24
DE000A2P9JF6 BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE 16.08.2021 9.925 100,75 999.943,75

Wertentwicklung

Das Nettofondsvermögen des Publikums-AIF REALISINVEST EUROPA beträgt zum Berichtsstichtag 450.413.667,00 EUR (i.Vj. 291.938.671,64 EUR) bei umlaufenden Anteilen von 17.617.242 Stück (i.Vj. 11.393.423 Stück). Der Anteilpreis in Höhe von 25,56 EUR ist im Vergleich zum Vorjahr (25,62 EUR) um 0,06 EUR gesunken. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine BVI-Rendite von 2,5% (i.Vj. 2,5%) erzielt.Gemäß § 165 Abs. 2 Nr. 9 KAGB weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die bisherige Wertentwicklung keinen Indikator für die künftige Entwicklung darstellt.

Portfoliostruktur

Zum Berichtsstichtag enthält das Immobilienportfolio 7 Immobilien. Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick über die Struktur des Immobilienportfolios.

Geografische Verteilung der Immobilien (in % der Verkehrswerte)

Stand 30.09.2021

Verteilung der Immobilien nach Nutzungsarten (in % der Jahresnettosollmiete

Stand 30.09.2021

Verteilung der Immobilien nach Größenklassen (in % der Verkehrswerte)

Stand: 30.09.2021

Wirtschaftliche Altersstruktur der Immobilien (in % der Verkehrswerte)

Stand: 30.09.2021

Restlaufzeitenstruktur der Mietverträge (in % der Jahresnettosollmiete)

Stand: 30.09.2021

Bericht zur Umsetzung der ESG Strategie

Zur ESG Strategie der Real I.S.

Nachhaltigkeit ist in den Real I.S. Unternehmenswerten fest verankert. Unter der Mission „Wir vereinen Immobilie und Zukunft“ sowie der Vision „Wir wollen einen Mehrwert für Gesellschaft und Umwelt schaffen“ positioniert sich die Real I.S. klar zu einer nachhaltigen Entwicklung der Unternehmensorganisation, die dem verantwortungsvollen Umgang mit vorhandenen Ressourcen verpflichtet ist und so auch im Interesse nachfolgender Generationen Werte schaffen und bewahren will.

Real I.S. hat die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren (UN PRI) und der UN Global Compact (UNGC) unterzeichnet und berücksichtigt diese – neben anderen Nachhaltigkeitsaspekten – im Rahmen ihrer Investitionstätigkeiten sowie in ihrer Geschäfts- und Risikostrategie.

Die Grundlagen der nachhaltigen Entwicklung und Positionierung sind im „Environmental, Social and Governance“ (ESG) Leitbild 2025 festgehalten: Darin werden auf Unternehmens- wie auch auf Produktebene unter Berücksichtigung aller Stakeholder die Grundätze bezüglich der Dimensionen Ökologie, Soziales und guter Unternehmensführung für die Real I.S. definiert. Das ESG-Leitbild ist für alle Mitarbeiter und die Geschäftsleitung der Real I.S. verbindlich und wird fortlaufend weiterentwickelt.

Wichtige Ziele dieser strategischen Ausrichtung sind:

Klimaneutralität der Real I.S. (als Unternehmen ohne Immobilienportfolio) bis 2030;

Klimaneutralität des gesamten Portfolios bis 2050;

Förderung verantwortungsvollen Investierens (u.a. nach Maßgabe der UN PRI).

In Hinblick auf das Portfolio, legt die Real I.S. besonderen Wert auf die Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Die Vorgaben des 1,5° Klimapfads fungieren als Maßgabe für die Bewertung des gesamten verwalteten Immobilienbestandes. Das Potenzial zur CO2 Reduktion auf Portfolioebene soll durch energetische Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz innovativer Technologien ausgeschöpft werden.

Zur Implementierung der ESG-Kriterien hat sich die Real I.S. Gruppe einer strukturierten Roadmap verpflichtet. Die ESG Aspekte (z.B. Konformität zum Dekarbonisierungspfad, physischen und transitorischen Klimarisiken, ESG Due Diligence, Klimarisiko Stresstest…) werden künftig im gesamten Immobilienwertschöpfungsprozess integriert.

ESG Management bei der Real I.S.

Ein systematisches ESG-Management ist durch die Verankerung in die bestehende Unternehmensstruktur und Prozesse der Real I.S. sichergestellt:

a) auf der strategischen Ebene

Der Vorstand der Real I.S. verantwortet auf oberster Ebene die ESG-konforme Unternehmensführung und ist zudem für die Einbeziehung von ESG Kriterien in der Geschäftsstrategie zuständig. Wesentlicher Impulsgeber und strategisches Entscheidungsgremium ist das ESG-Board. Zu dessen Kernaufgaben gehören die strategische Weiterentwicklung der ESG Themen und die Freigabe von Projektergebnissen und Ressourcen.

b) auf der operativen Ebene

Die Abstimmung zwischen den operativen Bereichen und die fachliche Umsetzung der ESG Aufgaben erfolgt über den ESG Kreis, welcher aus ausgewählten Mitarbeitern (Multiplikatoren) aus allen Organisationseinheiten besteht. Die Multiplikatoren sind für die Implementierung der ESG-Themen in der Organisation zuständig und verantwortlich. Für die Konzeption und Bearbeitung von spezifischen Aufgaben werden temporäre Arbeitsgruppen (ESG Teams) ins Leben gerufen. Diese sind an eine begrenzte Projektlaufzeit gebunden und bestehen aus Mitarbeitern aus unterschiedlichen Fachbereichen.

Schnittstelle zwischen Vorstand, ESG Board und operativer Ebene ist die Nachhaltigkeitsbeauftragte. Zu den Kernaufgaben der Nachhaltigkeitsbeauftragten gehört die Gesamtkoordination der Themen und Aufgaben im Bereich ESG und Nachhaltigkeit. Mehr zum Thema Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene lesen Sie hier: www.realisag.de

ESG Strategie des REALISINVEST EUROPA

Informationen zu den für den REALISINVEST EUROPA festgelegten ökologischen Merkmalen (Auszug aus der ESG Strategie)

Die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement wird im Rahmen der Verwaltung des Immobilien Sondervermögens REALISINVEST EUROPA in Immobilien investieren, welche die von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegten ökologischen Merkmale im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu mehr als 50 % erfüllen. Der Grad der Erfüllung ermittelt sich dabei aus der Summe der einzeln gewichteten ökologischen Merkmale.

Auf Portfolio-Ebene wird zunächst eine Mindest-Investitionsquote von 40 % für Immobilien, die die vorstehenden Bedingungen erfüllen, festgelegt. Die Gesellschaft plant, diese im Jahr 2022 auf mindestens 60 % zu erhöhen.

Bewertungsmodell für die ökologischen Merkmale

ÖKOLOGISCHE MERKMALE Maximal erreichbare Punktzahl BEWERTUNGSKATEGORIE Maximal erreichbare Punktzahl Gesamt
Effizienz bei der Nutzung von Energie, Einsatz von erneuerbaren Energien sowie Begrenzung von Treibhausgasemissionen 52 Gebäudemanagement und -automation 43 100
Standort, Transport und Verkehr 9
Schutz von Wasser und Boden sowie der biologischen Vielfalt 26 Wassermanagement 19
Bodennutzung und Ökologie 7
Verantwortungsvolle Nutzung von Baustoffen, der Vermeidung von Abfällen und Förderung von Recycling 22 Materialien und Drittverwendungsfähigkeit 16
Abfallwirtschaft 6

Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen ökologische Merkmale festgelegt, denen jeweils zwei Bewertungskategorien zugeordnet sind. Jede Bewertungskategorie befasst sich mit einem individuellen Umweltaspekt und wird durch eine ihr zugeordnete Anzahl von maximal pro Bewertungskategorie erreichbaren Punkten entsprechend gewichtet. Die sich hieraus ergebene Gewichtung gilt auch für die ökologischen Merkmale1. Die Verkehrswerte der von Immobilien-Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Immobilien sind bei der vorstehenden Berechnung entsprechend der Beteiligungshöhe zu berücksichtigen.

1 Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“ oder auch „Sustainable Finance Disclosure Regulation /​ SFDR“).

Die folgenden Informationen werden für die Anleger nun erstmals innerhalb der Jahresberichterstattung zum Stand 30.09.2021 offengelegt:

der Grad der Erfüllung der durch die Gesellschaft festgelegten ökologischen Merkmale einer Immobilie sowie die erzielte Gesamtpunktzahl

die Gebäudezertifizierung (sofern diese vorliegt bzw. ein Nachweis, dass die Immobilie innerhalb von drei Jahren die Kriterien für eine derartige Zertifizierung erfüllen kann)

Die gesamte ESG Strategie des REALISINVEST EUROPA finden Sie im Anhang bzw. zum Download auf der Webseite des REALISINVEST EUROPA unter: www.realisinvest.de

Die Ergebnisse des Real I.S. ESG Checks auf Ebene der einzelnen Immobilien:

Name der Immobilie Effizienz bei der Nutzung von Energie, Einsatz von erneuerbaren Energien sowie Begrenzung von Treibhausgasemissionen Schutz von Wasser und Boden sowie der biologischen Vielfalt Verantwortungsvolle Nutzung von Baustoffen, der Vermeidung von Abfällen und Förderung von Recycling Gesamt
Amsterdam, Moermanskkade 48/​52 16/​26 12/​22 76/​100
Rotterdam, LogChain 30/​52 13/​26 12/​22 56/​100
Berlin, Kontorhaus 20/​52 11/​26 17/​22 48/​100
Bremen, Eins 39/​52 14/​26 13/​22 66/​100
Wien TownTown 41/​52 10/​26 19/​22 71/​100
Mer, Portes de Chambord 36/​52 21/​26 10/​22 66/​100
Marseille, le Virage 50/​52 16/​26 14/​22 81/​100

Die Ergebnisse auf Ebene des Portfolios im Überblick:

Name der Immobilie Anteil am Portfolio
in %
des Verkehrswertes
Ergebnis
Real I.S. ESG Check
Nachhaltigkeitszertifikat
Amsterdam, Moermanskkade 5,15% Kriterien erfüllt (>50%) BREEAM very good
Rotterdam, LogChain 15,00% Kriterien erfüllt (>50%) BREEAM good
Berlin, Kontorhaus 24,97 Kriterien nicht erfüllt (<50%) BREEAM good
Bremen, Eins 19,96% Kriterien erfüllt (>50%) DGNB Gold
Wien TownTown 5,67% Kriterien erfüllt (>50%) BREEAM very good
Mer, Portes de Chambord 13,31% Kriterien erfüllt (>50%) BREEAM good
Marseille, le Virage 15,93% Kriterien erfüllt (>50%) BREEAM excellent

Stand 30.09.2021

Damit erfüllen 75,03% der Immobilien alle in der ESG Strategie des REALISINVEST EUROPA festgelegten Kriterien. 100% der Immobilien verfügten zum Stichtag über eines der gängigen Nachhaltigkeitszertifikate.

Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen

Übersicht Kredite

Währung Kreditvolumen in % 1)
EUR-Kredite (Inland) 97.700.000,00 EUR 23,6
EUR-Kredite (Ausland) 5.750.000,00 EUR 1,4
Gesamt 103.450.000,00 EUR 25,0

1) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen(i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objektezusammen.

Die Verbindlichkeiten aus Krediten resultieren aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilien (97,7 Mio. EUR). Im Rahmen von Kreditaufnahmen für Rechnung des Sondervermögens sind zum Sondervermögen gehörende Vermögensgegenstände in Höhe von 97,7 Mio. EUR mit Rechten Dritter belastet. Kreditaufnahmen der zum Sondervermögen gehörenden Immobilien-Gesellschaften belaufen sich auf 5,8 Mio. EUR, daraus sind den Immobilien-Gesellschaften gehörende Vermögensgegenstände in Höhe von 5,8 Mio. EUR mit Rechten Dritter belastet.

Kreditvolumina in EUR nach Restlaufzeit der Zinsfestschreibung

Währung unter
1 Jahr
1 bis 2
Jahre
2 bis 5
Jahre
5 bis 10
Jahre
über 10
Jahre
Gesamt
EUR-Kredite (Inland) 0,0 % 0,0 % 0,0 % 94,4 % 0,0 % 94,4 %
EUR-Kredite (Ausland) 0,0 % 0,0 % 0,0 % 5,6 % 0,0 % 5,6 %
Gesamt 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 % 100,0 %

Für Angaben zu den Liquiditätsanlagen, den sonstigen Vermögensgegenständen und sonstigen Verbindlichkeiten beachten Sie bitte die Übersichten und Erläuterungen zu den Abschnitten der Vermögensaufstellung Teil II und Teil III in diesem Bericht.

Währungspositionen

Es waren im Berichtszeitraum keine Fremdwährungspositionen im Fonds vorhanden. Zum 30.09.2021 wurden alle Investments im Euroraum getätigt.

Risikoprofil

Risikokomponenten Ausprägung
Adressenausfallrisiko gering
Zinsänderungsrisiko gering
Währungsrisiken gering
Sonstige Marktpreisrisiken gering
Operationelle Risiken gering
Liquiditätsrisiken gering
Nachhaltigkeitsrisiken gering

Wesentliche Anlagerisiken

Im Berichtszeitraum wurden die Risikoarten, die auf Fondsebene bewertet werden, zum Stichtag 30.09.2021 als „gering“ eingestuft. Zu den Risikoarten werden die Liquiditätsrisiken, Adressausfall, Finanzierungsrisiken, operationelle Risiken sowie die Währungs- und Zinsrisiken gezählt. Da der Fonds zum Stichtag einzig im Euroraum investiert, entfällt ein etwaiges Fremdwährungsrisiko. Das Gleiche gilt für das Zinsänderungsrisiko, da die aufgenommenen Darlehen eine lange Zinsbindung aufweisen (siehe Kapitel „Kredit- und Währungspositionen“).

Adressenausfallrisiko: Durch den Ausfall eines Ausstellers (nachfolgend „Emittenten“) oder eines Vertragspartners (nachfolgend „Kontrahenten“, beispielsweise Mieter), gegen den die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Ansprüche hat, können für das Sondervermögen Verluste entstehen (Adressenausfallrisiko). Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Emittenten, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Emittenten eintreten. Die Gegenpartei eines für Rechnung des Sondervermögens geschlossenen Vertrags kann teilweise oder vollständig ausfallen (Kontrahentenrisiko). Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen auf Grund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Währungsrisiken: Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen. Bei Geschäften mit Derivaten ist neben dem Risiko einer Veränderung der Kurse der Derivate auch ein Ausfall eines Geschäftspartners möglich.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Marktpreis /​ Immobilienrisiken: Die Mieterträge können u. a. infolge von Leerständen oder zahlungsunfähigen Mietern sinken. Immobilien an bestimmten Standorten können für Mieter an Attraktivität verlieren, sodass dort nur noch geringere Mieten erzielbar sind. Der Wert der Immobilien kann sich wegen geringerer Mieteinnahmen oder Marktänderungen verringern. Die Immobilien selbst können durch Feuer, Sturm oder andere Ereignisse beschädigt werden oder untergehen. Ihr Wert kann auch z. B. wegen unvorhergesehener Altlasten oder Baumängel sinken. Die Instandhaltung der Immobilien kann teurer werden als geplant. Mögliche Änderungen im Steuerrecht können den Ertrag aus den Immobilien beeinflussen. Bei Projektentwicklungen können sich weitergehende Risiken (z.B. Fertigstellungsrisiko, Risiko von Baukostensteigerungen, Vermietungsrisiko) ergeben.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Risiko der Rücknahmeaussetzung bei Fonds-Anteilen/​Liquiditätsrisiken: Immobilien und andere Vermögensgegenstände können nicht kurzfristig veräußert werden. Wenn sehr viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile an dem Fonds zurückgeben möchten, kann es zu Aussetzungen der Anteilrücknahme kommen, weil die KVG zunächst Vermögensgegenstände verkaufen muss, um ausreichend Liquidität aufzubauen. Ggf. kann es auch zur Abwicklung des Sondervermögens kommen. Ein Anleger erhält ggf. erst nach vollständiger Abwicklung die Auszahlung des auf seine Fondsanteile entfallenden Abwicklungserlöses. Dieser Erlös kann erheblich unter dem Betrag des investierten Kapitals liegen.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Risiken aus der eingeschränkten Verfügbarkeit /​ Mindesthaltefrist /​ Rückgabefrist: Anleger können auf Änderungen der Rahmenbedingungen (z.B. fallende Immobilienpreise) nur nach Einhaltung der Mindesthaltedauer von 24 Monaten und der 12-monatigen Rückgabefrist und damit nur mit Verzögerung reagieren.

Die daraus resultierenden Risiken werden für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Rücknahmepreisänderungsrisiko/​Schwankung des Anteilswerts: Während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der 12-monatigen Rückgabefrist können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt. Damit besteht das Risiko, dass der durch den Anleger erzielte Rücknahmepreis niedriger als der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder als der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung ist. Der Anteilswert des Sondervermögens ist von dem Wert der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Sondervermögens abhängig. Schwankungen entstehen bei Immobilien-Sondervermögen unter anderem durch unterschiedliche Entwicklungen an den Immobilienmärkten. Auch negative Wertentwicklungen sind möglich. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Anteilswert des Sondervermögens.

Fremdfinanzierte Vermögensgegenstände: Wenn Vermögensgegenstände des Fonds fremdfinanziert werden, wirken sich ihre Wertschwankungen stärker auf den Preis der Fondsanteile aus (sogenannter Hebeleffekt). Das gilt für Wertsteigerungen ebenso wie für -verluste.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Rechts- und Steueränderungsrisiken: Änderungen der steuerlichen, rechtlichen und/​oder regulatorischen Rahmenbedingungen (ggf. auch rückwirkend) sowie unvorhergesehene tatsächliche Entwicklungen können sich nachteilig auf die Ertragslage bzw. Wertentwicklung des Fonds auswirken.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Liquiditätsrisiken: Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass eine Position im Portfolio des Investmentvermögens nicht innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußert, liquidiert oder geschlossen werden kann und dass dies die Fähigkeit des Investmentvermögens beeinträchtigt, den Anforderungen zur Erfüllung des Rückgabeverlangens nach dem KAGB oder sonstiger Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Nachhaltigkeitsrisiken: Bei einem Nachhaltigkeitsrisiko handelt es sich um ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten auf Unternehmensebene tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Sondervermögens und auch der Gesellschaft und damit auf den Wert der Investition des Anlegers haben kann.

Dieses Risiko wird für den Fonds als „gering“ eingestuft.

Für eine vollständige Auflistung möglicher Risiken des Fonds verweisen wir auf den Verkaufsprospekt mit Stand 29.03.2021, Abschnitt 7, Risikohinweise.

Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Fondsverlauf

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist das gesellschaftliche Leben durch die Restriktionen im öffentlichen Leben geprägt. Die wirtschaftlichen Effekte sind weiterhin spürbar, wenn auch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vollständig absehbar. Die Auswirkungen auf den Fonds sind noch überschaubar. Allerdings ist dies von der jeweiligen Lage und den Nutzungsarten innerhalb der Immobilien abhängig. Besonders von der Krise betroffen sind Hotels und Gastronomiebetriebe sowie Teile des stationären Einzelhandels.

Dank des geringen Anteils an Einzelhandel, Gastronomie und Hotelgewerbe auf Fondsebene von rd. 5%, wäre die maximale Auswirkung – auch im Falle eines Totalausfalles – überschaubar.

Wesentliche Änderungen gem. Art. 105 Abs. 1c EU VO Nr. 231/​2013 im Berichtszeitraum

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement und mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde wurden die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für das Immobilien-Sondervermögen „REALISINVEST EUROPA“ geändert. Die Änderungen erfolgen im Wesentlichen zur Anpassung der Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen des Immobilien-Sondervermögens, wodurch fortlaufend mindestens 40 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in Immobilien zu investieren sind, welche die von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegten ökologischen Merkmale im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu mehr als 50 % erfüllen.

Fazit und Ausblick

Der offene Immobilien-Publikumsfonds REALISINVEST EUROPA konnte sein zweites Geschäftsjahr zum 30.09.2021 erfolgreich abschließen. Folgende Erfolge wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr allesamt erreicht:

die diversifizierte Nutzungs- und Länderaufteilung mit nun sieben Immobilien in vier Ländern schafft ein ausgewogenes Risiko-Rendite Verhältnis, was zur Stabilität des Fonds beiträgt. Die Entwicklung der Verkehrswerte im betrachteten Zeitraum brachte eine Steigerung von rd. 4,5 Mio. EUR, ein klarer Hinweis auf die Werthaltigkeit der erworbenen Immobilien.

durch die beständige Vermietungsquote mit 97,7 % und eine Restlaufzeit der Mietverträge (ohne mieterseitiges Sonderkündigungsrecht) von durchschnittlich 5,67 Jahren kann das Fondsmanagement solide planen und die weitere Fondsstrategie sukzessive umsetzen.

der REALISINVEST EUROPA will einen positiven Beitrag zu dem von der Europäischen Union definierten Umweltziel des Klimaschutzes leisten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat die Real I.S. für den REALISINVEST EUROPA eine Reihe von ökologischen Merkmalen im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der EU-Offenlegungsverordnung sowie messbare Bewertungskriterien festgelegt. Die ESG Strategie wurde ausformuliert und zum 31.03.2021 veröffentlicht. Die ersten Ergebnisse können sich bereits sehen lassen: Über 75% der Immobilien im Portfolio des REALISINVEST EUROPA erfüllen die Kriterien des Real I.S. ESG Checks – 100% der Immobilien verfügen über ein Nachhaltigkeitszertifikat, das mindestens dem Standard von BREEAM good entspricht.

der Einfluss der Corona-bedingten Mietrückstände auf die Ertragsperformance fiel mit 0,017 Euro je Anteil erneut relativ gering aus. Dies ist vor allem auf den geringen Prozentsatz von rd. 5% an von der Pandemie stark betroffenen Branchen Einzelhandel und Gastronomie im Portfolio zurückzuführen.

der im Januar 2021 aufgelegte Wertpapier Spezialfonds BayernInvest REAL I.S. 3, in den Teile der liquiden Mittel des Fonds investiert werden können, hat bereits mehr als 127.000 Euro ordentliche Erträge erwirtschaftet.

Insgesamt haben sich – nicht zuletzt durch die genannten Faktoren – die Performance Kennzahlen im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr (das ein um ca. 6 Wochen verkürztes Rumpfgeschäftsjahr war) verbessert. So steigerte sich die BVI-Rendite von 2,48 % auf 2,54%. Die Gesamtausschüttung steigt von 2,18% auf 2,31%. Die Gesamtausschüttung setzt sich aus der Zwischenausschüttung vom 30.06.2021 und der Jahresendausschüttung, die am 31.03.2022 geleistet wird, zusammen.

Das Portfolio soll sich nun stetig weiter diversifizieren und entsprechend der Fondsstrategie wachsen. Daher wurden im vierten Quartal 2021 bereits weitere zwei Immobilienankäufe für die Beurkundung vorbereitet. Nach dem erfolgten wirtschaftlichen Übergang der beiden Immobilien (im Oktober 2021) in Brüssel und Luxemburg ist der REALISINVEST EUROPA in sechs europäischen Ländern mit neun Objekten investiert:

Das Büroobjekt BAR65 im Brüsseler Leopold Quartier/​Europaviertel ist an verschiedene Mieter voll vermietet und erhielt das BREEAM Excellent- Nachhaltigkeitszertifikat.

In Luxemburg, in direkter Bahnhofsnähe, wird bis zum dritten Quartal 2023 The Arc als Büroneubau mit denkmalgeschützter Fassade und Einzelhandels- und Wohnnutzung errichtet. Die Immobilie wird mit dem BREEAM Excellent-Nachhaltigkeitszertifikat ausgezeichnet.

Zusammenfassend kann man sagen, dass – auch in der wirtschaftlich zum Teil herausfordernden Situation – Immobilien weiterhin eine sehr gefragte und solide Assetklasse sind. Für das kommende Geschäftsjahr legt das Fondsmanagement des REALISINVEST EUROPA den Fokus weiter auf die Nutzungsarten Logistik, Nahversorgungs-Einzelhandel bzw. Fachmarktzentren und Wohnimmobilien, ergänzt um Büro. Die Real I.S. profitiert beim Immobilienankauf weiterhin durch Ihren guten Markzugang. Besonders in den europäischen Kernmärkten Niederlande, Frankreich, Luxemburg und Spanien, bieten sich den dortigen Real I.S. Niederlassungen immer wieder gute Investmentmöglichkeiten. Davon können der REALISINVEST EUROPA und mit ihm die Anleger auch in den kommenden Jahren profitieren.

Entwicklungskennzahlen

Entwicklung des Fonds – Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre

Rumpf-GJ bis
30.09.2020
Mio. EUR
GJ Ende bis
30.09.2021
Mio. EUR
Immobilien 266,2 389,8
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,0 46,8
Liquiditätsanlagen 78,7 69,9
Sonstige Vermögensgegenstände 18,2 79,9
./​. Verbindlichkeiten und Rückstellungen -71,1 -136,0
Fondsvermögen 291,9 450,4
Anteilumlauf (Stück) 11.393.423 17.617.242
Anteilwert (EUR) 25,62 25,56
Endausschüttung je Anteil (EUR) 0,40
Tag der Ausschüttung 16.12.2020
Zwischenausschüttung je Anteil (EUR) 0,30
Tag der Zwischenausschüttung 30.06.2021
Anteilumlauf (Stück) bei Zwischenausschüttung 15.604.693

Renditen des Fonds

Rumpf-GJ bis
30.09.2020
Mio. EUR
GJ Ende bis
30.09.2021
Mio. EUR
I. Immobilien
Bruttoertrag 4,6% 4,1%
Bewirtschaftungsaufwand -0,6% -0,5%
Nettoertrag 4,0% 3,6%
Wertänderungen 1,0% 0,7%
Ausländische Ertragssteuern 0,0% -0,1%
Ausländische latente Steuern 0,0% -0,1%
Ergebnis vor Darlehensaufwand 5,0% 4,1%
Ergebnis nach Darlehensaufwand 6,5% 5,0%
Währungsänderung 0,0% 0,0%
Gesamtergebnis in Fondswährung 6,5% 5,0%
II. Liquidität -0,4% -0,1%
III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten 3,6% 3,7%
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 2,5% 2,5%

Für das Rumpfgeschäftsjahr, endend am 30.09.2020, wurden die Angaben I. bis III. auf ein volles Geschäftsjahr hochgerechnet.

4. Vermögensübersicht zum 30. September 2021

EUR EUR Anteil am Fondsvermögen
in %
A. Vermögensgegenstände
I. Immobilien
1. Mietwohngrundstücke 0,00
2. Geschäftsgrundstücke 389.835.000,00
3. Gemischtgenutzte Grundstücke 0,00
4. Grundstücke im Zustand der Bebauung 0,00
5. Unbebaute Grundstücke 0,00
Zwischensumme 389.835.000,00 86,55
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
1. Mehrheitsbeteiligungen 46.822.818,00
2. Minderheitsbeteiligungen 0,00
Zwischensumme 46.822.818,00 10,40
III. Liquiditätsanlagen
1. Bankguthaben 47.876.984,67
2. Wertpapiere 0,00
3. Investmentanteile 22.004.192,16
Zwischensumme 69.881.176,83 15,51
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 4.459.339,39
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 25.844.574,00
3. Zinsansprüche 5.743,24
bei Immobilien 0,00
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
4. Anschaffungsnebenkosten 19.208.520,13
bei Immobilien 18.603.432,59
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 605.087,54
5. Andere 30.334.944,15
Zwischensumme 79.853.120,91 17,73
Summe Vermögensgegenstände 586.392.115,74 130,19
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -97.700.000,00
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -275.003,78
3. Grundstücksbewirtschaftung -5.453.961,66
4. anderen Gründen -31.129.647,08
Zwischensumme -134.558.612,52 -29,87
II. Rückstellungen -1.419.836,22 -0,32
Summe Schulden -135.978.448,74 -30,19
C. Fondsvermögen 450.413.667,00 100,00
umlaufende Anteile (Stück) 17.617.241,55
Anteilwert (EUR) 25,56

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021 Teil I: Immobilienverzeichnis
Direkt gehaltene Immobilien

Lage des Grundstücks 1) Währung Art des Grundstücks 2) Art der Nutzung 3) Projekt-/​ Bestands-
entwicklungs-
maßnahmen
Erwerbsdatum Bau-/​Umbaujahr Grundstücks-
größe in m2
DE 10117 Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 EUR G B 01.04.20 1996 /​
1996
1.115
DE 28217 Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 EUR G B 01.04.20 2016 /​
2016
8.966
FR 13008 Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7 EUR G B 29.04.21 2016 2.011
FR 41500 Mer, ZAC des Portes de Chambord EUR G I 16.12.20 2019 /​
2019
126.574
NL 1013 BC Amsterdam, Moermanskkade 300 EUR G B 13.11.19 2018 /​
2018
2.073
NL 3198 LH Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 EUR G I 29.11.19 2018 80.345
Lage des Grundstücks 1) Nutzfläche Gewerbe /​ Wohnen in m2 Ausstattungs-
merkmale 4)
Rest-
laufzeit der Miet-
verträge in
Jahren
Leer-
stands-
quote in % der
Netto-
soll-
miete
Fremd-
finan-
zierungs-
quote in % des
Kauf-
preises /​ Verkehrs-
wertes 5)
Kauf-
preis bzw. Verkehrs-
wert Gutachten 1 /​ Gutachten 2
in TEUR
Mieterträge im Geschäfts-
jahr in TEUR
DE 10117 Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 7.930 /​
0
B /​ BM /​ DO /​ FW /​ G /​ K /​ L /​ R /​ SP /​ SZ 10,1 0,6 24,7 103.400 /​
103.000
[103.200]
2.910
DE 28217 Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 18.898 /​
0
B /​ BM /​ DO /​ FW /​ G /​ K /​ L /​ R /​ RO /​ SZ 4,3 0,0 25,5 81.800 /​
83.200
[82.500]
3.371
FR 13008 Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7 12.003 /​
0
B /​ BM /​ DO /​ FW /​ G /​ K /​ L /​ LA /​ R /​ RO 3,9 5,6 25,1 65.900 /​
65.800
[65.850]
1.151
FR 41500 Mer, ZAC des Portes de Chambord 49.489 /​
0
B /​ BM /​ L /​ PA /​ R /​ RO /​ RT /​ SP 10,1 0,0 24,5 55.000 /​
55.000
[55.000]
1.671
NL 1013 BC Amsterdam, Moermanskkade 300 4.962 /​
0
B /​ BM 4,2 13,3 0,0 21.400 /​
21.200
[21.300]
982
NL 3198 LH Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 60.112 /​
0
B /​ BM /​ DO /​ RO /​ SP 10,0 0,0 34,2 61.570 /​
62.400
[61.985]
3.537
Lage des Grundstücks 1) Rohertrag gemäß Gutachten 1 /​ Gutachten 2 in TEUR Rest-
nutzungs-
dauer Gutachten 1 /​ Gutachten 2 in Jahren
Anschaf-
fungsneben-
kosten (ANK)
gesamt in TEUR /​ in % des
Verkehrswertes
– davon Gebühren und Steuern/​
– davon sonstige Kosten in TEUR
Im Geschäftsjahr abgeschriebene
ANK in TEUR
Zur Abschreibung verbleibende
ANK in TEUR
Voraus-
sichtlich verbleibender
Abschrei-
bungs-
zeitraum in Monaten
DE 10117 Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 3.455 /​
3.185
[3.332]
44 /​
49
[46,5]
7.968 /​
7,7
6.314 /​
1.654
797 6.773 102
DE 28217 Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 3.454 /​
3.397
[3.425]
56 /​
65
[60,5]
6.428 /​
7,8
4.177 /​
2.251
643 5.464 102
FR 13008 Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7 2.989 /​
3.069
[3.029]
55 /​
55
[55]
2.189 /​
3,3
976 /​
1.213
109 2.080 114
FR 41500 Mer, ZAC des Portes de Chambord 2.106 /​
2.254
[2.180]
38 /​
48
[43]
1.828 /​
3,3
813 /​
1.015
152 1.676 110
NL 1013 BC Amsterdam, Moermanskkade 300 1.223 /​
1.231
[1.227]
57 /​
67
[62]
1.426 /​
6,7
766 /​
659
143 1.152 97
NL 3198 LH Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 3.433 /​
3.591
[3.512]
47 /​
48
[47,5]
1.804 /​
2,9
756 /​
1.049
180 1.458 97

 

Immobilienvermögen direkt gehaltener Immobilien in EUR gesamt 6) 389.835.000,00

1) AT = Österreich; DE = Deutschland; FR = Frankreich; NL = Niederlande
2) G = Geschäftsgrundstück
3) B = Büro; I = Industrie (Lager, Hallen)
4) B = Be- und Entlüftungsanlage; BM = Brandmeldeanlage; DO = Doppelboden; FW = Fernwärme; G = Garage /​ Tiefgarage; K = Klimatisierung; LA = Lastenaufzug; L = Lift/​Aufzugsanlage; PA = Parkdeck; R = Rampe; RO = Rolltor; RT = Rolltreppe/​-steig; SZ = Sonnenschutz; SP = Sprinkleranlage
5) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
6) Das Immobilienvermögen in EUR gesamt enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der direkt gehaltenen Immobilien und entspricht dem Posten I. Immobilien der Vermögensübersicht.
7) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien unabhängig von der Beteiligungsquote (wie in der Tabelle dargestellt).
8) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des Fonds.
9) Die Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in EUR gesamt entspricht dem Posten II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Vermögensübersicht.

In Immobiliengesellschaften gehaltene Immobilien

Lage des Grundstücks 1) Beteiligungs-
quote
mehrstöckige
Gesellschafts-
struktur
Währung Art des Grund-
stücks 2)
Art der Nutzung 3) Projekt- /​ Bestands-
entwicklungs-
maßnahmen
Erwerbs-
datum
AT 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 100,00% nein EUR G B 16.12.20
Lage des Grundstücks 1) Bau- /​ Umbau-
jahr
Grund-
stücks-
größe in m2
Nutzfläche Gewerbe /​ Wohnen
in m2
Ausstattungs-
merkmale 4)
Rest-
laufzeit der Miet-
verträge in
Jahren
Leer-
stands-
quote in %
der Netto-
soll-
miete
Fremd-
finanz-
ierungs-
quote in %
des Kauf-
preises /​ Verkehr-
swertes 5)
AT 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 2008 /​
2008
1.007 5.104 /​
0
B /​ BM /​ DO /​ FW /​ K /​ L /​ SZ 5,1 0,0 24,5
Lage des Grundstücks 1) Kauf-
preis bzw. Verkehrs-
wert Gutachten 1 /​ Gutachten 2 [Mittelwert] in TEUR
Mieterträge im Geschäfts-
jahr in TEUR
Rohertrag gemäß Gutachten 1 /​ Gutachten 2 [Mittelwert] in TEUR Restnutzungs-
dauer Gutachten 1 /​ Gutachten 2 [Mittelwert] in Jahren
Anschaf-
fungsneben-
kosten (ANK)
gesamt in TEUR /​ in % des
Kaufpreises
– davon Gebühren und Steuern /​
– davon sonstige Kosten in TEUR
Im Geschäfts-
jahr abge-
schriebene ANK in TEUR
AT 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 23.400 /​
23.500
[23.450]
699 878 /​
878
878
[878]
57 /​
67
[62]

 

Immobilienvermögen über Immobiliengesellschaften gehaltener Immobilien in EUR gesamt 7) 23.450.000,00
Immobilienvermögen über Immobiliengesellschaften gehaltener Immobilien in EUR anteilig 8) 23.450.000,00

1) AT = Österreich; DE = Deutschland; FR = Frankreich; NL = Niederlande
2) G = Geschäftsgrundstück
3) B = Büro; I = Industrie (Lager, Hallen)
4) B = Be- und Entlüftungsanlage; BM = Brandmeldeanlage; DO = Doppelboden; FW = Fernwärme; G = Garage /​ Tiefgarage; K = Klimatisierung; LA = Lastenaufzug; L = Lift/​Aufzugsanlage; PA = Parkdeck; R = Rampe; RO = Rolltor; RT = Rolltreppe/​-steig; SZ = Sonnenschutz; SP = Sprinkleranlage
5) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
6) Das Immobilienvermögen in EUR gesamt enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der direkt gehaltenen Immobilien und entspricht dem Posten I. Immobilien der Vermögensübersicht.
7) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien unabhängig von der Beteiligungsquote (wie in der Tabelle dargestellt).
8) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des Fonds.
9) Die Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in EUR gesamt entspricht dem Posten II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Vermögensübersicht.

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021 Teil I: Gesellschaftsübersicht

Lage des Grundstücks 1) Firma, Rechtsform Sitz der Gesellschaft Beteili-
gungs-
quote
Währung Erwerbs-
datum
Verkehrs-
wert bzw. Kauf-
preis in TEUR
Gese-
llschafts-
kapital in TEUR
Gesell-
schafter-
darlehen in TEUR
– davon nach § 240 Abs. 1, 2 KAGB
AT 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 REALISINVEST EUROPA Wien 1 GmbH & Co. KG Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, Österreich 100,00% EUR 16.12.2020 17.599 140
Lage des Grundstücks 1) Firma, Rechtsform Sitz der Gesellschaft – davon nach § 240 Abs. 3 KAGB Anschaf-
fungs-
neben-
kosten (ANK)
gesamt in TEUR /​ in % des
Kauf-
preises
– davon Gebühren und Steuern /​
– davon sonstige Kosten in TEUR
Im Geschäfts-
jahr abge-
schriebene ANK
in TEUR
Zur Abschrei-
bung ver-
bleibende ANK
in TEUR
Voraus-
sichtlich verblei-
bender
Abschrei-
bungs-
zeitraum in Monaten
AT 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 REALISINVEST EUROPA Wien 1 GmbH & Co. KG Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, Österreich 660 /​ 2,8 125/​
535
55 605 110

 

Immobilienvermögen direkt gehaltener Immobilien in EUR gesamt 9) 46.822.818,00

1) AT = Österreich; DE = Deutschland; FR = Frankreich; NL = Niederlande
2) G = Geschäftsgrundstück
3) B = Büro; I = Industrie (Lager, Hallen)
4) B = Be- und Entlüftungsanlage; BM = Brandmeldeanlage; DO = Doppelboden; FW = Fernwärme; G = Garage /​ Tiefgarage; K = Klimatisierung; LA = Lastenaufzug; L = Lift/​Aufzugsanlage; PA = Parkdeck; R = Rampe; RO = Rolltor; RT = Rolltreppe/​-steig; SZ = Sonnenschutz; SP = Sprinkleranlage
5) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
6) Das Immobilienvermögen in EUR gesamt enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der direkt gehaltenen Immobilien und entspricht dem Posten I. Immobilien der Vermögensübersicht.
7) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien unabhängig von der Beteiligungsquote (wie in der Tabelle dargestellt).
8) Das Immobilienvermögen der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig enthält die Summe der Kaufpreise /​ Verkehrswerte der indirekt über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien anteilig entsprechend der Beteiligungsquote des Fonds.
9) Die Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in EUR gesamt entspricht dem Posten II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Vermögensübersicht.

Verzeichnis der Käufe und Verkäufe von Immobilien zur Vermögensaufstellung Teil I: Immobilienverzeichnis

I. Käufe

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung

Lage des Grundstücks Übergang von Nutzen und Lasten
FR 41500 Mer, ZAC des Portes de Chambord 16.12.2020
FR 13008 Marseille, Allee Marcel Leclerc 1-7 29.04.2021

Über Immobiliengesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung

Lage des Grundstücks Übergang von Nutzen und Lasten
AT 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 2 16.12.2020

Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit Euro-Währung

Immobilien-Gesellschaft Gründungs-/​Erwerbsdatum
REALISINVEST EUROPA Wien 1 GmbH & Co. KG
Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, Österreich
Beteiligungsquote: 100,00%
16.12.2020
REALISINVEST EUROPA BAR 65 S.A.
Avenue de Tervueren 242, 1150 Woluwe-Saint-Pierre, Belgien
Beteiligungsquote: 100,00%
09.09.2021

II. Verkäufe

Im Berichtszeitraum haben keine Verkäufe stattgefunden.

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021
Teil II: Liquiditätsübersicht

ISIN Käufe
Stück
in Tausend
Verkäufe
Stück
in Tausend
Bestand
Stück
in Tausend
Kurswert
EUR (Kurs per 30.09.2020)
Anteil am Fondsvermögen
in %
I. Bankguthaben 47.876.984,67 10,63
II. Investmentanteile 22.004.192,16 4,89
BAYERNINVEST REAL I.S. 3-FONDS INHABER-ANTEILE DE000A2P9JF6 219,89 0,00 219,89 22.004.192,16 4,89

Erläuterung zur Vermögensaufstellung zum 30. September 2010 Teil II: Liquiditätsübersicht

Der Bestand der Liquiditätsanlagen von insgesamt 69,9 Mio. EUR umfasst Bankguthaben, die innerhalb eines Jahres fällig sind (47,9 Mio. EUR), sowie Investmentanteile (22,0 Mio. EUR).

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021
Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

EUR EUR Anteil am Fonds-
vermögen
in %
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 4.459.339,39 0,99
davon Betriebskostenvorlagen 3.063.696,11
davon Mietforderungen 523.753,21
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 25.844.574,00 5,74
3. Zinsansprüche 5.743,24 0,00
4. Anschaffungsnebenkosten 19.208.520,13 4,26
bei Immobilien 18.603.432,59
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 605.087,54
5. Andere 30.334.944,15 6,73
davon Forderungen aus Anteilumsatz 0,00
davon Forderungen aus Sicherungsgeschäften 0,00
I. Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -97.700.000,00 -21,69
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -275.003,78 -0,06
3. Grundstücksbewirtschaftung -5.453.961,66 -1,21
4. anderen Gründen -31.129.647,08 -6,91
davon Verbindlichkeiten aus Anteilumsatz 0,00
davon Verbindlichkeiten aus Sicherungsgeschäften 0,00
II. Rückstellungen -1.419.836,22 -0,32
Fondsvermögen 450.413.667,00 100,00

Erläuterung zur Vermögensaufstellung zum 30. September 2021
Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Die unter den „Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesenen „Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung“ enthalten verauslagte umlagefähige Betriebs- und Verwaltungskosten (3,1 Mio. EUR), Zwischenkonto Liquiditätstransfer (0,6 Mio. EUR), Mietforderungen (0,5 Mio. EUR), Forderung an Hausverwalter (0,1 Mio. EUR), sonstige Forderungen (0,1 Mio. EUR), sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten (0,1 Mio. EUR).

Bei den „Forderungen an Immobilien-Gesellschaften“ (25,8 Mio. EUR) handelt es sich um an Immobilien-Gesellschaften gewährte Darlehen.

Der Posten „Zinsansprüche“ beinhaltet Zinsforderung aus Darlehen an Immobilien-Gesellschaften in geringem Umfang.

Der Posten „Anschaffungsnebenkosten“ beinhaltet Erwerbsnebenkosten (22,3 Mio. EUR) abzüglich Abschreibungen (3,1 Mio. EUR).

Der Posten „Andere“ unter den sonstigen Vermögensgegenständen enthält Sonstige Forderungen (29,9 Mio. EUR), Forderungen gegen die REALISINVEST EUROPA Wien 1 GmbH & Co. KG.(0,5 Mio. EUR).

Angaben zu den Krediten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen“ (97,7 Mio. EUR).

Die Verbindlichkeiten aus „Grundstückskäufen und Bauvorhaben“ (0,3 Mio. EUR) beinhalten einen Kaufpreiseinbehalt für das im Vorjahr erworbene Objekt Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1 (0,3 Mio. EUR).

Die Verbindlichkeiten aus der „Grundstücksbewirtschaftung“ (5,5 Mio. EUR) beinhalten Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen (3,1 Mio. EUR), Verbindlichkeiten aus der Liegenschaftsverwaltung (1,4 Mio. EUR), Mietkautionen (0,7 Mio. EUR) und im Voraus erhaltene Mieten (0,3 Mio. EUR).

Bei den Verbindlichkeiten aus „Anderen Gründen“ (31,1 Mio. EUR) handelt es sich um Sonstige Verbindlichkeiten (29,9 Mio. EUR), Verbindlichkeiten aus Fondsverwaltungsgebühren (1,1 Mio. EUR), Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (0,2 Mio. EUR), sowie Verbindlichkeiten aus Darlehenszinsen in geringem Umfang.

Die „Rückstellungen“ (1,4 Mio. EUR) beinhalten Rückstellung für latente Steuern (0,5 Mio. EUR), Rückstellungen für Umbau- und Ausbaumaßnahmen (0,4 Mio. EUR), Rückstellungen für inländische und ausländische Steuern (0,2 Mio. EUR), Rückstellungen für Erwerbsnebenkosten (0,2 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden in geringem Umfang für Prüfungs- und Veröffentlichungskosten, Steuerberatungskosten, Sachverständigenkosten, sowie Verwahrstellenvergütung gebildet.

Finanzinstrumente, die innerhalb des Berichtszeitraums geschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung enthalten sind

Im Berichtszeitraum wurden keine Finanzinstrumente geschlossen.

5. Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom
01. Oktober 2020 bis 30. September 2021

EUR EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -218.786,31
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
3. Erträge aus Investmentanteilen 119.061,81
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -193.951,00
5. Sonstige Erträge 228.101,85
6. Erträge aus Immobilien 13.629.847,46
7. Erträge aus Immobiliengesellschaften 420.000,00
8. Eigengeldverzinsung (Bauzeitzinsen) 0,00
Summe der Erträge 13.984.273,81
II. Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten -907.493,66
a) davon Betriebskosten -616.415,23
b) davon Instandhaltungskosten -185.744,08
c) davon Kosten der Immobilienverwaltung -8.700,77
d) davon sonstige Kosten -96.633,58
2. Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten -653.437,36
3. Inländische Steuern -41.352,46
4. Ausländische Steuern -12.672,00
5. Zinsen aus Kreditaufnahmen -1.162.773,59
6. Verwaltungsvergütung -3.471.936,50
7. Verwahrstellenvergütung -80.608,69
8. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -36.944,36
9. Sonstige Aufwendungen -494.189,08
davon Kosten der externen Bewerter -144.721,10
Summe der Aufwendungen -6.861.407,70
III. Ordentlicher Nettoertrag 7.122.866,11
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
a) aus Immobilien
b) aus Beteiligungen an Immobiliengesellschaften 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 0,00
Zwischensumme 0,00
2. Realisierte Verluste
a) aus Immobilien
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 0,00
Zwischensumme 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 0,00
Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 1.052.962,28
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 8.175.828,39
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 4.608.238,52
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -492.837,28
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 4.115.401,24
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 12.291.229,63

Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021

Die negativen „Zinsen aus Liquiditätsanlagen“ betreffen ausschließlich Zinserträge aus der Anlage von Bankguthaben im Inland und Ausland. Die negativen Zinserträge haben ihre Ursache in der Belastung der Bankguthaben mit negativen Zinssätzen.

Die „Erträge aus Investmentanteilen“ (0,1 Mio. EUR) beinhalten im Fondsgeschäftsjahr erhaltene Ausschüttungen aus dem Zielfonds (0,1 Mio. EUR).

Der „Abzug ausländischer Quellensteuer“ 0,2 Mio. EUR resultiert aus dem Erwerb der im Sondervermögen gehaltenen Immobilien.

Die „Sonstigen Erträge“ (0,2 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Zinserträge (0,2 Mio. EUR), sowie in geringem Umfang Erträge aus Vorsteuerberichtigung, Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen, sowie Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen.

Die „Erträge aus Immobilien“ (13,6 Mio. EUR) resultieren aus der Vermietung der für Rechnung des Sondervermögens gehaltenen Immobilien.

Die „Erträge aus Immobilien-Gesellschaften“ (0,4 Mio. EUR) entfallen auf die im Sondervermögen gehaltenen Gesellschaften.

Bei den in den „Bewirtschaftungskosten“ ausgewiesenen „Betriebskosten“ (0,6 Mio. EUR) handelt es sich ausschließlich um nicht umlagefähige Betriebskosten.

Die „Instandhaltungskosten“ (0,2 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf die Objekte Berlin, Friedrichstraße 188-189, Kronenstraße 60-63 (0,1 Mio. EUR) und in geringem Umfang auf die Objekte Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21, Amsterdam, Moermanskkade 300 und Bremen, Eduard-Schopf-Allee 1.

Die „Sonstigen Kosten“ (0,1 Mio. EUR) resultieren in geringem Umfang vor allem aus Gerichts-, Rechts- und Beratungskosten, aus nicht abzugsfähiger Vorsteuer, Maklerprovision, sowie Kosten.aus der Vorsteuerberichtigung.

Die „Erbbauzinsen“ (0,7 Mio. EUR) entfallen auf die Objekte Rotterdam, Wolgaweg 3-5, 17-21 (0,5 Mio. EUR) und Amsterdam, Moermanskkade 300 (0,1 Mio. EUR).

Die „Inländischen Steuern“ (41 TEUR) entfallen in geringem Umfang auf Körperschaftsteuer im Inland und Solidaritätszuschlag.

Die „Ausländischen Steuern“ (13 TEUR) entfallen auf Sonstige Steuern vom Einkommen u. Ertrag Ausland (in geringem Umfang).

Die „Zinsen aus Kreditaufnahmen“ enthalten Darlehenszinsen sowie Finanzierungskosten.

Die „Sonstigen Aufwendungen“ (0,5 Mio. EUR) umfassen im Wesentlichen Gutachterkosten (0,1 Mio. EUR), Kosten der Steuerberatung (0,1 Mio. EUR) und in geringem Umfang Nebenkosten des Geldverkehrs, sonstige Kosten, sonstige Verwaltungskosten, sowie übrige Aufwendungen für nicht zustande gekommene. bzw. verkaufte Objekte (0,2 Mio. EUR).

Im Rahmen der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen wurde ein Teil des Ausgabepreises und Rücknahmepreises als „Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich“ in die Ertrags- und Aufwandsrechnung eingestellt.

6. Verwendungsrechnung zum 30. September 2021

Ausschüttung

Der REALISINVEST EUROPA hat sein zweites Geschäftsjahr zum 30.09.2021 plangemäß beendet. Am 30.06.2021 wurde an die Anleger eine Zwischenausschüttung in Höhe von 0,30 EUR pro Anteil ausgeschüttet. Die Endausschüttung für das zweite Geschäftsjahr wird am 31.03.2022 in Höhe von 0,19 EUR pro Anteil stattfinden. Somit ergibt sich für das zweite Geschäftsjahr eine Gesamtausschüttung von 2,31 %.

Insgesamt
EUR
je Anteil 1)
EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar 8.178.393,60 0,46
1. Vortrag aus dem Vorjahr 2.565,21 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 8.175.828,39 0,46
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 149.709,94 0,00
1. Einbehalt gemäß § 252 KAGB 0,00 0,00
2. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
3. Vortrag auf neue Rechnung 149.709,94 0,00
III. Gesamtausschüttung 8.028.683,66 0,46
1. Zwischenausschüttung 2) 4.681.407,77 0,27
a) Barausschüttung 4.681.407,77 0,27
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,00
2. Endausschüttung 3.347.275,89 0,19
a) Barausschüttung 3.347.275,89 0,19
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,00

1) Bezogen auf die zum Berichtsstichtag umlaufenden Anteile von 17.617.242 Stück.
2) Während des Geschäftsjahres wurden folgende Zwischenausschüttungen durchgeführt:
1. Zwischenausschüttung pro Anteil 0,30 EUR am 30.06.2021
Zwischenausschüttung gesamt 4.681.407,77 EUR
Anzahl der Anteile, die die Zwischenausschüttung erhalten haben: 15.604.693

7. Entwicklung des Fondsvermögens
vom 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 291.938.671,64
1. Ausschüttung für das Vorjahr -4.880.884,49
a) Ausschüttung laut Jahresbericht des Vorjahres -4.557.369,34
b) Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgenommene Anteile -323.515,15
Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen -4.681.407,77
3. Steuerliche Vorabausschüttung 0,00
4. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 158.878.459,36
a) Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 159.151.932,39
b) Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -273.473,03
5. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -1.052.962,28
6. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten -2.079.439,09
davon bei Immobilien -2.024.431,13
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften -55.007,96
7. Ergebnis des Geschäftsjahres 12.291.229,63
davon nicht realisierte Gewinne 4.608.238,52
davon nicht realisierte Verluste -492.837,28
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 450.413.667,00

Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens vom 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021

Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt die Einflüsse einzelner Arten von Geschäftsvorfällen auf, die im Laufe des Berichtszeitraums den Wert des Fondsvermögens verändert haben.

Die nicht realisierten Gewinne und Verluste beinhalten die Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte der direkt gehaltenen Immobilien, Immobilien-Gesellschaften und Investmentanteile, sowie die Wertveränderung der latenten Steuern im Geschäftsjahr.

Übersicht zu Renditen, Bewertung und Vermietung nach Ländern

Renditekennzahlen

(in %) Gesamt AT DE FR NL
I. Immobilien
Bruttoertrag 4,1% 4,1% 3,5% 3,9% 5,5%
Bewirtschaftungsaufwand -0,5% -0,3% -0,2% 0,0% -1,4%
Nettoertrag 3,6% 3,8% 3,3% 3,9% 4,1%
Wertänderungen 0,7% 2,2% -0,4% 1,4% 2,2%
Ausländische Ertragssteuern -0,1% -0,1% 0,0% -0,3% 0,0%
Ausländische latente Steuern -0,1% 0,0% 0,0% 0,0% -0,6%
Ergebnis vor Darlehensaufwand 4,1% 5,9% 2,9% 5,0% 5,7%
Ergebnis nach Darlehensaufwand 5,0% 7,2% 3,6% 5,9% 7,1%
Währungsänderung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Gesamtergebnis in Fondswährung 5,0% 7,2% 3,6% 5,9% 7,1%
II. Liquidität -0,1%
III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten 3,7%
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 2,5%

Kapitalinformationen

(Durchschnittskennzahlen in TEUR) Gesamt AT DE FR NL
Direkt gehaltene Immobilien 339.575,8 0,0 185.353,8 72.132,3 82.089,6
Über Beteiligungen gehaltene Immobilien 17.923,1 17.923,1 0,0 0,0 0,0
Immobilien insgesamt 357.498,8 17.923,1 185.353,8 72.132,3 82.089,6
Liquidität (inkl. in Beteiligungen gehaltener Liquidität) 70.696,4
Kreditvolumen -90.123,1 -4.423,1 -46.500,0 -18.000,0 -21.200,0
Fondsvolumen (netto) 359.009,2

Informationen zu Wertänderungen

(stichtagsbezogen in TEUR) Gesamt AT DE FR NL
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio 413.285,0 23.450,0 185.700,0 120.850,0 83.285,0
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 17.583,7 877,8 6.756,9 5.209,5 4.739,5
Positive Wertänderungen lt. Gutachten 4.607,7 450,0 750,0 1.260,0 2.147,7
Sonstige positive Wertänderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Negative Wertänderungen lt. Gutachten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige negative Wertänderungen -2.079,4 -55,0 -1.439,6 -261,8 -323,0
Wertänderungen lt. Gutachten insgesamt 4.607,7 450,0 750,0 1.260,0 2.147,7
Sonstige Wertänderungen insgesamt -2.079,4 -55,0 -1.439,6 -261,8 -323,0

8. Vermietungsinformationen

Mieten nach Nutzungsarten

(in % der Jahres-Nettosollmiete) Gesamt AT DE FR NL
Jahresmietertrag Büro 59,2 99,1 78,1 57,5 27,9
Jahresmietertrag Handel /​ Gastronomie 5,0 0,0 13,8 0,0 0,0
Jahresmietertrag Hotel 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Jahresmietertrag Industrie (Lager, Hallen) 28,3 0,0 1,3 36,5 60,7
Jahresmietertrag Wohnen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Jahresmietertrag Freizeit 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Jahresmietertrag Stellplatz 4,5 0,0 5,7 6,0 2,0
Jahresmietertrag Andere 3,0 0,9 1,2 0,0 9,4

Leerstandsinformationen nach Nutzungsarten

(in % der Jahres-Nettosollmiete) Gesamt AT DE FR NL
Leerstand Büro 1,8 0,0 0,0 3,1 3,0
Leerstand Handel /​ Gastronomie 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Leerstand Hotel 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Leerstand Industrie (Lager, Hallen) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Leerstand Wohnen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Leerstand Freizeit 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Leerstand Stellplatz 0,3 0,0 0,3 0,5 0,3
Leerstand Andere 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Vermietungsquote 97,9 100,0 99,7 96,5 96,7

Restlaufzeiten der Mietverträge

(in % der Jahres-Nettosollmiete) Gesamt AT DE FR NL
unbefristet 2,7 52,3 0,1 0,0 0,0
2021 0,4 0,0 0,6 0,6 0,0
2022 2,8 0,0 2,4 5,9 0,0
2023 3,7 0,0 2,2 4,9 5,1
2024 7,0 27,6 8,4 4,0 4,7
2025 19,2 0,0 22,3 31,2 4,3
2026 4,9 0,0 8,5 5,4 0,0
2027 6,9 0,0 17,6 1,0 0,0
2028 9,0 0,0 5,5 3,1 22,7
2029 7,8 20,1 0,0 0,0 25,9
2030 1,9 0,0 0,0 6,0 0,0
2031 + 33,8 0,0 32,4 37,8 37,3

Anhang

Angaben zur ESG-Strategie

Seit März 2021 ist der REALISINVEST EUROPA gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung klassifiziert.
Die genaue ESG-Strategie entnehmen Sie bitte aus dem Tätigkeitsbericht.

Angaben nach Derivateverordnung

Zum Berichtsstichtag sind keine Derivate im Fonds enthalten. Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure per Stichtag 30.09.2021 beträgt folglich 0,00 EUR. Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wird beim Einsatz von Derivaten nach dem einfachen Ansatz der Derivateverordnung ermittelt.

Anteilwert und Anteilumlauf

Anteilwert 25,56 EUR
Umlaufende Anteile 17.617.242

Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Direkt gehaltene Immobilien werden im Zeitpunkt des Erwerbs und danach nicht länger als 3 Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend erfolgt der Ansatz mit dem durch mindestens zwei externe Bewerter festgestellten Verkehrswert der Immobilie. Die Immobilien werden vierteljährlich bewertet. Nach jeweils drei Jahren erfolgt ein gesetzlich vorgeschriebener Austausch der Gutachter. Immobilien-Gesellschaften werden mit dem aktuellen Verkehrswert, gemäß der monatlichen Vermögensaufstellung, angesetzt und einmal jährlich durch den Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB bewertet.

Bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften werden der Bewertung monatliche Vermögensaufstellungen der Immobilien-Gesellschaften zugrunde gelegt. Mindestens einmal jährlich wird der Wert der Beteiligung auf Grundlage der aktuellsten Vermögensaufstellung von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Handelsgesetzbuch ermittelt. Der ermittelte Wert wird anschließend von der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Basis der Vermögensaufstellungen bis zum nächsten Wertermittlungstermin fortgeschrieben.

Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich Instandhaltungs- sowie Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besondere, den Wert der Immobilie beeinflussende, Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.

Bankguthaben, Tages- und Termingelder werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich geflossener Zinsen bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände werden in der Regel mit dem Nennwert bewertet. Mietforderungen werden zum Nennwert abzüglich ggf. notwendiger und angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Anschaffungsnebenkosten werden über die voraussichtliche Dauer der Zugehörigkeit des Vermögensgegenstandes zum Sondervermögen, längstens jedoch über zehn Jahre linear abgeschrieben.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Rückzahlungsbetrages gebildet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote in Prozent 1,15
Erfolgsabhängige Vergütung in EUR 0,00
Transaktionsabhängige Vergütung des Fondspartners für Ankäufe in Prozent im Verhältnis zum durchschnittlichen Inventarwert 0,60
Transaktionsabhängige Vergütung des Fondspartners für Verkäufe in Prozent im Verhältnis zum durchschnittlichen Inventarwert 0,00
Pauschalvergütungen an Dritte in EUR 0,00
Rückvergütungen 0,00
Vermittlungsfolgeprovisionen 0,00
Ausgabeaufschlag bei Investmentanteilen 0,00
Rücknahmeabschlag bei Investmentanteilen 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen 494.189,08
Transaktionskosten in EUR 4.677.910,95

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt keine sogenannten Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Es wurden keine Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge im Rahmen des Erwerbs oder der Rücknahme von Investmentanteilen berechnet.

Die Vertragsbedingungen des Fonds sehen keine Pauschalgebühr vor und es wurden auch keine entsprechenden Zahlungen geleistet.

Neben der Vergütung für die Fondsverwaltung erhielt unsere Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr transaktionsabhängige Vergütungen gemäß § 12 Abs. 1 der Besonderen Anlagebedingungen.

Die Transaktionskosten beinhalten neben den transaktionsabhängigen Vergütungen die Anschaffungsnebenkosten der im Geschäftsjahres erworbenen Immobilien.

Angaben zu wesentlichen Aufwendungen des BayernInvest REAL I.S. 3-Fonds

Verwaltungsvergütung -30.336,94 EUR
Verwahrstellenvergütung -2.647,41 EUR
Sonstige Aufwendungen -11.017,82 EUR

Angaben zu wesentlichen sonstigen Aufwendungen

Sonstige Aufwendungen insgesamt 494.189,08 EUR
davon Gutachterkosten 144.721,10 EUR

Angaben zu wesentlichen sonstigen Erträgen

Sonstige Erträge insgesamt 228.101,85 EUR
davon Zinserträge (Steuern/​Verkäufer) 207.579,63 EUR

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Real I.S. AG beschäftigte 2020 im Durchschnitt 238 Mitarbeiter/​innen inkl. 3 Vorstände. Die gesamten Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betrugen im Geschäftsjahr 2020 26.736 TEUR. Davon entfielen 85 Prozent auf fixe Vergütungsbestandteile. Der Anteil der variablen Vergütungskomponenten an den gesamten Personalaufwendungen liegt somit bei 15 Prozent.

3.533 TEUR der gesamten Personalaufwendungen einschließlich Sozialabgaben entfielen auf Risk Taker (Führungskräfte gem. VI Ziffer 19 der ESMA, European Securities and Markets Authorithy).

Die Angaben zur Vergütung beziehen sich ausschließlich auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft und nicht auf Unternehmen, mit denen ein Auslagerungsverhältnis besteht.

Qualitative Angaben nach § 101 Absatz 3 KAGB

Das von der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement etablierte Vergütungssystem setzt auf einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem auf und fördert dieses, indem Anreize zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von ihr verwalteten AIF vereinbar sind, ausgeschlossen werden.

Zielsetzung der Vergütungspolitik der Real I.S. war und ist die Ausrichtung am Geschäftsmodell, am nachhaltigen Erfolg und an der Risikostruktur der Gesellschaft. Integraler Bestandteil der Vergütungssystematik sind eine faire Entlohnung, die Stärkung der Leistungsorientierung, die Mitarbeitermotivation und -bindung sowie eine angemessene Beteiligung der Mitarbeiter/​innen am Unternehmenserfolg.

Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter/​innen setzt sich aus einem Jahresfestgehalt, einer zusätzlichen variablen Vergütung und weiteren Nebenleistungen (sogenannten Benefits) zusammen.

Insgesamt orientiert sich die Vergütungspolitik der Real I.S. dabei an folgenden Grundsätzen:

Das Vergütungssystem ist als Unternehmenssteuerungsinstrument auf die Erreichung der in den Strategien der Gesellschaft niedergelegten Ziele ausgerichtet.

Das Vergütungssystem ist darauf angelegt, Anreize für die Mitarbeiter/​innen zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu vermeiden.

Die Ausgestaltung der vertraglichen Vergütung begründet ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung, wobei die Festvergütung so bemessen ist, dass auf die Zahlung einer variablen Vergütung verzichtet werden kann.

Die Gewährung einer garantierten variablen Vergütung ist ausgeschlossen.

Eine Auszahlung der variablen Vergütung findet dann nicht statt, wenn dies für die Finanzlage der

Gesellschaften untragbar ist.

Unter Berücksichtigung des mit der AIFM-Richtlinie eingeführten Proportionalitätsgrundsatzes konnte im Hinblick auf das für die Gesellschaft festgestellte Risikoprofil und die sonstigen Merkmale eine verhältnismäßige Umsetzung der Vergütungsgrundsätze stattfinden.

Die Angaben zur Vergütung beziehen sich ausschließlich auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft und nicht auf Unternehmen, mit denen ein Auslagerungsverhältnis besteht.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Im Berichtszeitraum wurden die „ökologischen Merkmale“ und die „Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren“ ergänzt.

Zusätzliche Information

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten 0,00%

Angaben zum Risikomanagementsystem

Die Real I.S. verfügt über ein Risikomanagementsystem, das alle wesentlichen Risiken, die die Gesellschaft bzw. die ReaI I.S. Gruppe betreffen, identifiziert, quantifiziert, steuert und überwacht. lm Hinblick auf die überwachten Risiken werden regelmäßig Maßnahmen erörtert, die geeignet sind, eingegangene Risiken abzumindern oder gar zu vermeiden. Die Gesellschaft verfügt über Verfahren, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken der von ihr verwalteten AIF zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des AIF mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des AIF deckt. Darüber hinaus übernimmt die Real l.S. eine Überwachungsfunktion im Risikomanagementprozess. Die Real I.S. führt unter Berücksichtigung normaler als auch außergewöhnlicher Liquiditätsbedingungen für den AIF regelmäßig Stresstests durch. Diese:

werden auf Basis quantitativer und qualitativer Informationen durchgeführt;

simulieren mangelnde Liquidität im Fonds sowie typische Rücknahmeforderungen;

decken mikro- und makroökonomische Marktrisiken und deren Auswirkungen ab;

tragen Bewertungssensitivitäten Rechnung;

werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofits, der Anlegerart und unter Berücksichtigung der Rücknahmebedingungen des AIF mindestens jährlich (bei offenen Publikumsfonds, monatlich) durchgeführt. Der Stresstest und das Stresstestreporting werden seitens der Abteilung Risikomanagement durchgeführt und im Risikoquartalsbericht dokumentiert und bewertet. Die wesentlichen Ergebnisse der Risikobewertung werden dem Vorstand der Real I.S. und den betroffenen Bereichen schriftlich in aussagekräftigen Berichten übermittelt.

Angaben zum Leverage-Umfang

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 500,00%
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 119,56%
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 200,00%
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 119,56%

 

München, den 28. Februar 2022

Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement

Vorstand

Jochen Schenk

Bernd Lönner

Dr. Pamela Hoerr

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Real I.S. AG, Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens REALISINVEST EUROPA – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahres vom 01. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahres vom 01. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Gesamtdokument Jahresbericht, mit Ausnahme der im Prüfungsurteil genannten Bestandteile des geprüften Jahresberichts sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 28. Februar 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Griesbeck, Wirtschaftsprüfer

Wild, Wirtschaftsprüferin

Steuerrechnung

Steuerliche Hinweise

Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften1

Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.2 Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilerwerb in seinem Heimatland individuell zu klären.3

Darstellung der Rechtslage ab dem 1. Januar 2018

Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Er ist jedoch partiell körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d.h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Steuersatz beträgt 15%. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragssteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15% bereits den Solidaritätszuschlag. Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag übersteigen.4

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d.h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile.5

Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet.

Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).

Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.

1 § 165 Abs. 2 Nr. 15 KAGB: Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften einschließlich der Angabe, ob ausgeschüttete Erträge des Investmentvermögens einem Quellensteuerabzug unterliegen.
2 Unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet.
3 Ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet.
4 Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit dem Jahr 2009 bei Einzelveranlagung 801,- Euro und bei Zusammenveranlagung 1.602,- Euro.
5 Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger steuerfrei.

Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei.

Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Vorabpauschalen steuerfrei.

Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten:

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde.

Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Werden Anteile an dem Fonds nach dem 31. Dezember 2017 veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Dies gilt sowohl für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, als auch für nach dem 31. Dezember 2017 erworbene Anteile.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Veräußerungsgewinne steuerfrei.

Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, ist zu beachten, dass im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung auch die Gewinne aus der zum 31. Dezember 2017 erfolgten fiktiven Veräußerung zu versteuern sind, falls die Anteile tatsächlich nach dem 31. Dezember 2008 erworben worden sind.

Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.

Bei einer Veräußerung der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteile nach dem 31. Dezember 2017 ist der Gewinn, der nach dem 31. Dezember 2017 entsteht, bei Privatanlegern grundsätzlich bis zu einem Betrag von 100.000 Euro steuerfrei. Dieser Freibetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Gewinne gegenüber dem für den Anleger zuständigen Finanzamt erklärt werden.

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)

Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds

Ist der Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, dann erhält er auf Antrag vom Fonds die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer anteilig für seine Besitzzeit erstattet; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat. Die Erstattung setzt voraus, dass der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i. H. v. 70 Prozent bestanden.

Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Investmentanteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.

Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres.

Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, sich die entsprechende Körperschaftsteuer zur Weiterleitung an den Anleger erstatten zu lassen, besteht nicht.

Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 Prozent für Zwecke der Gewerbesteuer.

Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 Prozent für Zwecke der Gewerbesteuer.

Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 Prozent der Veräußerungsgewinne steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 Prozent für Zwecke der Gewerbesteuer.

Die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen i.d.R. keinem Steuerabzug.

Negative steuerliche Erträge

Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich.

Abwicklungsbesteuerung

Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen nur insoweit als Ertrag, wie in ihnen der Wertzuwachs eines Kalenderjahres enthalten ist.

Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen

Ausschüttungen Vorabpauschalen Veräußerungsgewinne
Inländische Anleger
Einzelunternehmer Kapitalertragsteuer: Kapitalertragsteuer:
25% (die Teilfreistellung für Immobilienfonds i.H.v. 60% bzw. für Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt i.H.v. 80% wird berücksichtigt) Abstandnahme
Materielle Besteuerung:
Einkommensteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Einkommensteuer /​ 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Einkommensteuer /​ 40% für Gewerbesteuer)
Regelbesteuerte Körperschaften (typischerweise Industrieunternehmen; Banken, sofern Anteile nicht im Handelsbestand gehalten werden; Sachversicherer) Kapitalertragsteuer: Kapitalertragsteuer:
Abstandnahme bei Banken, ansonsten 25% (die Teilfreistellung für Immobilienfonds i.H.v. 60% bzw. für Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt i.H.v. 80% wird berücksichtigt) Abstandnahme
Materielle Besteuerung:
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer /​ 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer /​ 40% für Gewerbesteuer)
Lebens- und Kranken-
versicherungs-
unternehmen und Pensionsfonds, bei denen die Fondsanteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind
Kapitalertragsteuer:
Abstandnahme
Materielle Besteuerung:
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit handelsbilanziell keine Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) aufgebaut wird, die auch steuerlich anzuerkennen ist ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer /​ 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer /​ 40% für Gewerbesteuer)
Banken, die die Fondsanteile im Handelsbestand halten Kapitalertragsteuer:
Abstandnahme
Materielle Besteuerung:
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer /​ 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer /​ 40% für Gewerbesteuer)
Steuerbefreite gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger (insb. Kirchen, gemeinnützige Stiftungen) Kapitalertragsteuer:
Abstandnahme
Materielle Besteuerung:
Steuerfrei – zusätzlich kann die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf Antrag erstattet werden
Andere steuerbefreite Anleger (insb. Pensionskassen, Sterbekassen und Unterstützungskassen, sofern die im Körperschaftsteuer-
gesetz geregelten Voraussetzungen erfüllt sind)
Kapitalertragsteuer:
Abstandnahme
materielle Besteuerung:
Steuerfrei – zusätzlich kann die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge entfällt, auf Antrag erstattet werden

Unterstellt ist eine inländische Depotverwahrung. Auf die Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Für die Abstandnahme vom Kapitalertragssteuerabzug kann es erforderlich sein, dass Bescheinigungen rechtzeitig der depotführenden Stelle vorgelegt werden.

Steuerausländer

Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen.5 Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.

5 § 37 Abs. 2 AO

Solidaritätszuschlag

Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar.

Kirchensteuer

Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Ausländische Quellensteuer

Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen

In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung, ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.6

6 § 190 Abs. 2 Nr. 2 KAGB.

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat daher im Auftrag der G20 in 2014 einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde von mehr als 90 Staaten (teilnehmende Staaten) im Wege eines multilateralen Abkommens vereinbart. Außerdem wurde er Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/​107/​EU des Rates vom 9. Dezember 2014 in die Richtlinie 2011/​16/​EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS grundsätzlich ab 2016 mit Meldepflichten ab 2017 an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21. Dezember 2015 in deutsches Recht umgesetzt und wendet diesen seit 2016 an.

Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z.B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.

Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z.B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen)).

Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/​oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten.

Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.

Grunderwerbsteuer

Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.

Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Außenprüfung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert, unter Umständen auch rückwirkend.

Gremien

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement
Innere Wiener Straße 17
81667 München
Stammkapital: 2,5 Mio. EUR
Haftendes Eigenkapital zum 31.12.2020: 45,5 Mio. EUR
Eingetragen beim Registergericht: Amtsgericht München, HRB 132654

Vorstand

Jochen Schenk, München
Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG
Geschäftsbereich Investoren und Investment

Bernd Lönner, Augsburg
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG
Geschäftsbereich Risk and Finance

Dr. Pamela Hoerr, München
Vorstand der Real I.S. AG
Geschäftsbereich Fonds- und Assetmanagement

Aufsichtsrat

Gero Bergmann, München
Vorsitzender
Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesbank
Bernd Mayer, München
Stellvertretender Vorsitzender
Bereichsleiter Immobilien der Bayerischen Landesbank
Bernd Fischer, Memmingen
Mitglied des Aufsichtsrats
Stv. Vorsitzender des Vorstands Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Verwahrstelle

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG

Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main

Kernkapital zum 31.12.2020: 200,4 Mio. EUR (nach Feststellung)

Wirtschaftsprüfer

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ganghoferstraße 29
80339 München

Gesellschafter

Bayerische Landesbank, München (100%)

Externe Bewerter für Immobilien

Externe Ankaufsbewerter

Jones Lang LaSalle SE

Wilhelm-Leuschner-Straße 78
60329 Frankfurt am Main

Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:

Herr Bastian Häfner – HypZert (F)
Herr Guido Radlspeck – MRICS
Herr Frank Rambow – MRICS, CIS HypZert
Herr Sam Capoani – RICS
Herr Andreas Röhr – FRICS, HypZert bis 2022

Wüest Partner Deutschland W&P

Immobilienberatung GmbH
Bockenheimer Landstraße 98-100
60323 Frankfurt

Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:

Herr Rüdiger Hornung – FRICS, CIS HypZert (F), Dipl. Architekt (TU)
Herr Andreas Pörschke – MRICS, CIS HypZert (M), Diplom-Sachverständiger (DIA)
Herr Jan Bärthel – MRICS, CIS HypZert (F), Dipl. Bauingenieur (TU)

Umstätter Strelow Lambert

Sachverständigenpartnerschaftsgesellschaft
Bahnhofstraße 67
65185 Wiesbaden

Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:

Herr Richard Umstätter – ö.b.u.v. Sachverständiger, Dipl.-Sachverständiger
Herr Dirk Strelow – ö.b.u.v. Sachverständiger, Dipl.-Sachverständiger
Herr Peter Lambert – ö.b.u.v. Sachverständiger, CIS HypZert (F)

Externe Bestandsbewerter Inland /​ Ausland

Cushman & Wakefield LLP German branch

Rathenauplatz 1
60313 Frankfurt am Main

Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:

Herr Martin Belik – ö.b.u.v. Sachverständiger, MRICS
Herr Torben Möller – M. Engineering, MRICS
Herr Tino Müller – MRICS, Dipl.-Ingenieur Architektur FA /​ KT
Herr Michael Störrlein – MRICS, Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Frau Christine Mayer – CIS HypZert (F)
Frau Anne-Kathrin Laier – MRICS, CIS HypZert (F)

Valuation Fischer-Appelt /​ Kipp-Thomas Partnerschaft von Grundstücksachverständigen

Kleine Johannisstraße 10
20457 Hamburg

Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:

Herr Mark Kipp-Thomas – ö.b.u.v. Sachverständiger, FRICS, CIS HypZert (F), Dipl.-Ingenieur Architektur
Herr Dirk Fischer-Appelt – ö.b.u.v. Sachverständiger, MRICS, CIS HypZert (F), Dipl.-Ingenieur Architektur

JKT Immobilien GmbH

Cicerostr. 21
10709 Berlin

Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:

Herr Raik Kasch – FRICS, CIS HypZert (F), Dipl.-Kaufmann (FH)
Herr David Jahn – CIS HypZert (F /​ M), Dipl.-Ingenieur
Frau Nelly Meichsner – MRICS, CIS HypZert (F), Dipl.-Betriebswirtin (BA)

Ackermann Immobilienbewertung

Stirnband 38
58093 Hagen

Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:

Herr Jörg Ackermann – ö.b.u.v. Sachverständiger, Dipl.-Ing. Architekt, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH), CIS HypZert (F)

vRönne I Grünwald /​ Partner

Neuer Wall 42
20354 Hamburg

Mögliche für die Bewertung verantwortliche Personen:

Frau Renate Grünwald – ö.b.u.v. Sachverständige, Dipl.-Ingenieurin

Real I.S. AG
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement
Innere Wiener Straße 17
81667 München

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