Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
Hamburg
G&W – ZINSTREND – FONDS
Jahresbericht zum 30. November 2021
Management und Verwaltung
Kapitalverwaltungsgesellschaft
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg
(im Folgenden: WARBURG INVEST)
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 5.600.000,00
(Stand: 31. Dezember 2020)
Aufsichtsrat
Manuela Better (seit dem 22. November 2021)
M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzende –
Thomas Fischer
Sprecher des Vorstandes
MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg
– stellv. Vorsitzender –
Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski
Hamburg
sowie
Joachim Olearius (bis zum 19. November 2021)
Sprecher der Partner
M.M. Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzender –
Geschäftsführung
Christian Schmaal
Matthias Mansel
Verwahrstelle
M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg
Abschlussprüfer
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhlentwiete 12
D-20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
www.bdo.de
Das Portfoliomanagement des Investmentvermögens ist ausgelagert an die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH, Königstein im Taunus.
1. Anlageziele und Anlagestrategie
Das Anlageziel des G&W – ZINSTREND – FONDS bestand in der Realisierung von Kursgewinnen im Verlauf von Markttrends mit steigenden Zinsen und damit fallenden Anleihenkursen.
Auf Grund der zum Geschäftsjahresende erfolgten Verschmelzung auf den G&W – ORDO – STIFTUNGSFONDS wurde zum 30. November 2021 ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
Der Fonds investierte überwiegend in hochliquide Anleihen bester Bonität mit kurzen Laufzeiten, die grundsätzlich bis zur Fälligkeit gehalten wurden. Bei steigenden Zinsen wurden Euro-Bund-Futures-Kontrakte verkauft. Durch die so entstehende negative Duration des Portfolios konnten ab diesem Zeitpunkt bei steigenden Zinsen Kursgewinne erzielt werden. Die Laufzeiten-Steuerung erfolgte systematisch und trendfolgend auf der Basis eines langjährig bewährten Regelwerks ohne subjektiven Entscheidungsspielraum. Die Bandbreite der Modified Duration reicht seit Januar 2019 von ca. + 1 % bis – 5,5 % (vormals: von ca. + 3 % bis – 4 %).
2. Anlagepolitik und -ergebnis
Aufgrund der Investition in hochliquide Anleihen mit bester Bonität, die grundsätzlich bis zur Fälligkeit gehalten werden, ergeben sich außer bei größeren Mittelzu- oder -abflüssen, die dann Käufe bzw. Verkäufe von Anleihen nach sich ziehen, oder im Zeitverlauf bei Fälligkeit von Anleihen, die dann Neuanlagen nach sich ziehen, keine Veränderungen des Basisportfolios. Der Tätigkeitsbericht des Fonds bezieht sich daher auf die aktive Durationsanpassung durch den Verkauf und Kauf von Euro-Bund-Futures-Kontrakten.
Der Berichtszeitraum umfasst die beiden Monate bis zur Verschmelzung des Fonds mit dem G&W – ORDO – STIFTUNGSFONDS am 30.11.2021. Der Fonds ging mit einer Shortausrichtung in den Oktober 2021. Die Zinsen waren zuvor gestiegen und der Fonds war mit seiner Anlagestrategie systematisch dem Markt gefolgt und hatte die Shortpositionen aufgebaut. Die Abwärtsbewegung der Anleihenkurse setzte sich bis in die zweite Oktoberhälfte fort, bevor sich anschließend bis zum Monatsende eine Bodenbildung herausgebildet hat. Anfang November begannen die Zinsen wieder zu fallen und die Anleihenkurse zu steigen. Schritt für Schritt wurden die Shortpositionen geschlossen. Die Schließung der letzten offenen Short-Positionen im Bund-Futures-Kontrakt erfolgte am 19. November 2021.
Im Berichtszeitraum fiel der Anteilswert des G&W – ZINSTREND – FONDS um 0,65 %. Die Berechnung erfolgt gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.V. – BVI. Wir weisen darauf hin, dass historische Daten zu Wertentwicklungen des Fonds keine Prognose auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zulassen.
Quellen des Veräußerungsergebnisses
Das Veräußerungsergebnis ist in der Summe negativ. Die Verluste resultierten aus der Endfälligkeit und dem Verkauf von gehaltenen Anleihetiteln, die über pari erworben worden waren. Aus der Durationssteuerung konnte hingegen ein geringer positiver Gewinn erzielt werden.
Die entsprechenden Beträge können der Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden.
3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum
Zinsänderungsrisiken
Der G&W – ZINSTREND –FONDS ist seit dem Jahresanfang 2019 entsprechend seiner Anlagestrategie vollständig in Anleihen mit erstklassiger Bonität und kurzen Laufzeiten investiert. Aufgrund des Einsatzes von Futureskontrakten kann sich das Zinsänderungsrisiko erhöhen (siehe Durationsbandbreiten).
Währungsrisiken
Währungsrisiken sind ausgeschlossen, da ausschließlich in Euro investiert wird.
Sonstige Marktpreisrisiken
Sonstige erkennbare Marktpreisrisiken mit wesentlicher Relevanz für das Sondervermögen bestanden nicht.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken werden als Gefahr von Verlusten definiert, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten, einschließlich Rechtsrisiken. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Gesellschaft eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet, die darauf ausgelegt ist, die Angemessenheit und Wirksamkeit der seitens der Gesellschaft zur Einhaltung externer und interner Vorgaben eingerichteten Maßnahmen und Verfahren zu überwachen und regelmäßig zu bewerten und somit die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Zudem wird die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher relevanter Aktivitäten und Prozesse durch die Interne Revision überwacht. Ausgelagerte Bereiche sind in die Überwachung einbezogen. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen hinsichtlich der permanent bestehenden operationellen Risiken.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund des Investments in Anleihen bester Bonität und hoher Liquidität ist nicht mit Liquiditätsrisiken zu rechnen, auch eine zu breite Stellung von Geld- und Briefkursen muss im Vergleich zu den meisten anderen Finanzinstrumenten weder für die gehaltenen Anleihen noch für den Euro-Bund-Futures-Kontrakt erwartet werden.
Bonitäts- und Adressenausfallrisiken
Aufgrund des Investments in hochliquide Titel bester Bonität und den Einsatz liquider, börsengehandelter Futures-Kontrakte ist nur mit einer relativ geringen Wahrscheinlichkeit mit Adressenausfallrisiken zu rechnen.
Risiken aus der Verwendung eines Trendfolgemodells
Mögliche Risiken im Hinblick auf das erwirtschaftete Ergebnis ergeben sich für diesen Fonds aus der Verwendung von Trendfolgemodellen in Seitwärtsbewegungen. Trendfolger gehen bei jeder durch eigens entwickelte Algorithmen definierten Marktrichtungsänderung von einer Trendwende aus und disponieren entsprechend konsequent. Nicht jede Änderung führt aber zu einer Trendwende, sondern stellt sich von Fall zu Fall in der Rückbetrachtung als Korrektur im Trend heraus. Die entsprechend eingegangenen Positionen werden als sogenannte Fehlsignale – häufig mit Verlust – glattgestellt. Eine Häufung dieser Fehlsignale wird als Seitwärtsbewegung bezeichnet.
4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum
Zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres wurde das Sondervermögen G&W – ZINSTREND – FONDS auf das Sondervermögen G&W – ORDO – STIFTUNGSFONDS verschmolzen. Hierzu wurden sämtliche Vermögenswerte des G&W – ZINSTREND – FONDS auf den G&W – ORDO – STIFTUNGSFONDS unter Beachtung der Regelungen des § 181 KAGB und des § 23 InvStG übertragen. Für einen Anteil am G&W – ZINSTREND – FONDS haben die Anleger 3,332728 Anteile des übernehmenden Investmentvermögens erhalten.
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30. November 2021
EUR | |||
I. | Erträge | ||
Summe der Erträge | 0,00 | ||
II. | Aufwendungen | ||
1. | Verwaltungsvergütung | -2.753,16 | |
2. | Verwahrstellenvergütung | -306,28 | |
3. | Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -763,01 | |
4. | Sonstige Aufwendungen | -367,41 | |
davon Bankgebühren | -76,94 | ||
davon Fremde Depotgebühren | -108,42 | ||
davon Verwahrentgelt | -137,06 | ||
Summe der Aufwendungen | -4.189,86 | ||
III. | Ordentlicher Nettoertrag | -4.189,86 | |
IV. | Veräußerungsgeschäfte | ||
1. | Realisierte Gewinne | 2.287,02 | |
2. | Realisierte Verluste | -18.952,59 | |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | -16.665,57 | ||
V. | Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | -20.855,43 | |
1. | Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | 337,50 | |
2. | Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | 6.518,00 | |
VI. | Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | 6.855,50 | |
VII. | Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | -13.999,93 |
Entwicklung des Sondervermögens
EUR | |||
I. | Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres | 3.190.771,19 | |
1. | Ausschüttung für das Vorjahr | 0,00 | |
2. | Mittelzu-/abfluss (netto) | -1.146.719,94 | |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilsschein-Verkäufen | 46.251,60 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilsschein-Rücknahmen | -1.192.971,54 | ||
3. | Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich | -5.714,35 | |
4. | Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | -13.999,93 | |
davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | 337,50 | ||
davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | 6.518,00 | ||
II. | Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres | 2.024.336,97 |
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
insgesamt | je Anteil | ||
EUR | EUR | ||
I. | Für die Ausschüttung verfügbar | 276.112,24 | 9,899 |
1. | Vortrag aus dem Vorjahr | 296.967,67 | 10,647 |
2. | Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | -20.855,43 | -0,748 |
II. | Nicht für die Ausschüttung verwendet | 276.112,24 | 9,899 |
1. | Vortrag auf neue Rechnung | 276.112,24 | 9,899 |
III. | Gesamtausschüttung und Steuerabzug | 0,00 | 0,000 |
1. | Endausschüttung | 0,00 | 0,000 |
Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren
Geschäftsjahr | Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres | Anteilswert | |||
30.11.2021 (Verschmelzung) | EUR | 2.024.336,97 | EUR | 72,58 | |
30.09.2021 | EUR | 3.190.771,19 | EUR | 73,05 | |
30.09.2020 | EUR | 3.684.880,50 | EUR | 73,45 | |
30.09.2019 | EUR | 4.086.741,74 | EUR | 76,88 |
Vermögensübersicht zum 30. November 2021
Wirtschaftliche Gewichtung | Geographische Gewichtung | ||||||||
Die Angabe der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben. | |||||||||
Durch Rundungen bei der Berechnung des Prozentanteils am Nettoinventarwert können geringe Rundungsdifferenzen entstanden sein. | |||||||||
I. | Vermögensgegenstände | 100,65 | % | 100,65 | % | ||||
1. | Anleihen | Staaten, Länder und Gemeinden | 99,76 | % | Bundesrepublik Deutschland | 99,76 | % | ||
gesamt | 99,76 | % | gesamt | 99,76 | % | ||||
2. | Bankguthaben/Geldmarktfonds | 0,89 | % | 0,89 | % | ||||
II. | Verbindlichkeiten | -0,65 | % | -0,65 | % | ||||
III. | Fondsvermögen | 100,00 | % | 100,00 | % |
Vermögensaufstellung im Detail
Käufe / Zugänge | % des | |||||||
Gattungsbezeichnung | Stück, Anteile | Bestand | Verkäufe / Abgänge | Kurs | Kurswert | Fonds- | ||
ISIN / VWG | bzw. Währung | 30.11.2021 | im Berichtszeitraum | in Währung | in EUR | vermögens | ||
Wertpapiervermögen | 2.019.452,50 | 99,76 | ||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | 2.019.452,50 | 99,76 | ||||||
Verzinsliche Wertpapiere | ||||||||
0% Deutschland 2017/08.04.2022 | EUR | 150.000 | 0 | EUR | 100,2870 | 150.430,50 | 7,43 | |
DE0001141752 | 550.000 | |||||||
0% Deutschland 2019/10.12.2021 | EUR | 100.000 | 0 | EUR | 99,9650 | 99.965,00 | 4,94 | |
DE0001104784 | 400.000 | |||||||
0% Deutschland 2020/10.06.2022 | EUR | 150.000 | 0 | EUR | 100,4210 | 150.631,50 | 7,44 | |
DE0001104800 | 550.000 | |||||||
0% Deutschland 2020/15.12.2022 | EUR | 400.000 | 0 | EUR | 100,8020 | 403.208,00 | 19,92 | |
DE0001104826 | 0 | |||||||
0% Deutschland 2021/10.03.2023 | EUR | 300.000 | 0 | EUR | 101,0180 | 303.054,00 | 14,97 | |
DE0001104834 | 0 | |||||||
0% Deutschland 2021/15.09.2023 | EUR | 450.000 | 450.000 | EUR | 101,4400 | 456.480,00 | 22,55 | |
DE0001104859 | 0 | |||||||
0% Deutschland 2021/16.06.2023 | EUR | 450.000 | 450.000 | EUR | 101,2630 | 455.683,50 | 22,51 | |
DE0001104842 | 0 |
Käufe / Zugänge | % des | |||||||
Gattungsbezeichnung | Stück, Anteile | Bestand | Verkäufe / Abgänge | Kurs | Kurswert | Fonds- | ||
ISIN / VWG | bzw. Währung | 30.11.2021 | im Berichtszeitraum | in Währung | in EUR | vermögens | ||
Andere Vermögensgegenstände | ||||||||
Bankguthaben | 18.113,04 | 0,89 | ||||||
EUR-Guthaben bei: | ||||||||
Verwahrstelle | EUR | 18.113,04 | 18.113,04 | 0,89 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | -13.228,57 | -0,65 | ||||||
Rückstellungen aus Kostenabgrenzung | EUR | -13.228,57 | -13.228,57 | -0,65 | ||||
Fondsvermögen | EUR | 2.024.336,97 | 100,00 | |||||
Anteilswert | EUR | 72,58 | ||||||
Umlaufende Anteile | STK | 27.893 |
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Gattungsbezeichnung | Stück, Anteile | Käufe | Verkäufe |
ISIN / VWG | bzw. Währung | Zugänge | Abgänge |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||
Verzinsliche Wertpapiere | |||
0% Deutschland 2016/08.10.2021 | EUR | 0 | 300.000 |
DE0001141745 |
Anhang zum geprüften Jahresbericht per 30. November 2021
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
― |
Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. |
― |
Wertpapiere und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Kursen bewertet. |
― |
Die Bewertung von verzinslichen Wertpapieren, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mittels externer Modellkurse, z.B. Broker Quotes, bewertet. In begründeten Ausnahmefällen werden interne Modellkurse verwendet, die auf einer anerkannten und geeigneten Methodik beruhen. |
― |
Sonstige Wertpapiere und Derivate, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet. |
― |
Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen. |
― |
Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. |
― |
Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet. |
Erläuterungen zur Vermögensaufstellung
― |
Die Anzahl der umlaufenden Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes und der Anteilswert sind unterhalb der Vermögensaufstellung angegeben. |
― |
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: |
Inländische Vermögenswerte | Kurse per 29. November 2021 | |
Alle anderen Vermögenswerte | Kurse per 29. November 2021 | |
Devisen | Kurse per 30. November 2021 |
― |
Kapitalmaßnahmen: |
Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen. |
Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung
― |
Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung. |
― |
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. |
Angaben nach der Derivateverordnung
― |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. |
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens: | ||
REXP | 100,00 % |
― |
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko: |
Kleinster potenzieller Risikobetrag | 0,018417 % | |
Größter potenzieller Risikobetrag | 1,621094 % | |
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | 0,789333 % |
Unter dem potenziellen Risikobetrag für das Marktrisiko im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus einer statistisch sehr ungünstigen Entwicklung von Marktparametern für das Investmentvermögen ergibt. Die Messung erfolgt anhand des Value-at-Risk (VaR), d. h. dem potenziellen Verlust, der innerhalb eines gegebenen Zeitraums mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30. November 2021 auf der Basis des Historische-Simulation-Ansatzes mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraums von einem Jahr berechnet. Der potenzielle Marktrisikobetrag des Investmentvermögens ist limitiert auf das Zweifache des potenziellen Marktrisikobetrags des derivatefreien Vergleichsvermögens. |
• | Angaben zu Derivaten und Wertpapier-Finanzierungsgeschäften gem. § 37 Abs. 1 und 2 DerivateV: | |||
– | Die Angaben gem. § 37 Abs. 1 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren. | |||
– | Die Angaben gem. § 37 Abs. 2 DerivateV entfallen, da im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte getätigt wurden. |
― |
Angaben über den im Berichtszeitraum genutzten Umfang des Leverage (§ 37 Abs. 4 DerivateV): |
Durchschnittlicher Umfang des Leverage (Brutto-Summe der Nominalwerte) | 1,28 |
Leverage bezeichnet jede Methode, mit der die Gesellschaft den Investitionsgrad des Fonds erhöht. Für die Angabe des Umfangs des Leverage wird das Anlagevolumen (einschl. des anzurechnenden Wertes der Derivate) auf die Höhe des Fondsvermögens bezogen. Bei Ermittlung des Umfangs des Leverage nach der Bruttomethode werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen addiert (Brutto-Anrechnung). Der Umfang des Leverage nach der Bruttomethode ist mithin kein Indikator über den Risikogehalt des Investmentvermögens. |
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
• | Gesamtkostenquote (synthetisch) | 0,94 % |
Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da das Sondervermögen mehr als 10% seiner Vermögenswerte in andere Investmentvermögen („Zielfonds“) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. |
• | Transaktionskosten | 384,64 EUR |
(Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens) |
― |
Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.R. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen. |
― |
Im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.10.2021 bis 30.11.2021 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen. |
Angaben zur SFTR Verordnung 2015/2365
Die Angaben gem. SFTR Verordnung 2015/2365 entfallen, da im Berichtszeitraum keine Geschäfte im Sinne dieser Verordnung getätigt wurden.
Hinweis an die Anleger
1) Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
2) Das Sondervermögen wurde mit Ablauf des 30. November 2021 auf das Sondervermögen G&W – ORDO – STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528) verschmolzen.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Anzahl Mitarbeiter: 33 (inkl. Geschäftsleiter) | Stand: | 31.12.2020 | |
Geschäftsjahr: 01.01.2020 – 31.12.2020 | EUR | EUR | EUR |
Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Gesamt Vergütung* | |
Gesamtsumme der gezahlten Mitarbeitervergütung im abgelaufenen Geschäftsjahr | 3.278.956,70 | 672.750,00 | 3.951.706,70 |
Vergütungen an Geschäftsleiter, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktion und Mitarbeiter in derselben Einkommensstufe | 1.636.571,91 | ||
davon Geschäftsleiter | 745,349,45 | ||
davon andere Risikoträger | 532.912,55 | ||
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion | 358.309,91 | ||
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe | 0,00 | ||
*Von den Investmentvermögen wurden keine direkten Zahlungen an Mitarbeiter geleistet |
Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft
WARBURG INVEST unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die WARBURG INVEST in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.
WARBURG INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft ist von der Größenordnung eine kleinere Kapitalverwaltungsgesellschaft und weist hinsichtlich der internen Organisation sowie der Art und des Umfangs der verwalteten Investmentvermögen und getätigten Wertpapiergeschäfte eine geringe Komplexität auf. Die Einschätzung der geringen Komplexität im Bereich der internen Organisation beruht auf dem Sachverhalt, das WARBURG INVEST eine klassische interne Organisationsstruktur einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufweist mit den beiden Hauptfunktionen Portfoliomanagement und Risikocontrolling. In Bezug auf die verwalteten Investmentvermögen und die getätigten Wertpapiergeschäfte ist eine geringe Komplexität der WARBURG INVEST gegeben, weil es sich in der weit überwiegenden Anzahl der verwalteten Investmentvermögen um OGAW oder um Spezial – AIF mit festen Anlagebedingungen handelt, deren Anlagebedingungen sich stark an die Rahmenbedingungen zu OGAW anlehnen. Sowohl die vorgenannten Typen von Investmentvermögen als auch die anderen Typen (Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen) sowie die Finanzportfolioverwaltungsmandate investieren dabei in klassische Vermögensgegenstände und damit aktuell nicht in Vermögensgegenstände mit nennenswerter komplexer Struktur.
Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der Gesellschaft. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken auf Ebene der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate oder auf Gesellschaftsebene einzugehen. Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten erreicht werden.
Die Geschäftsführung der WARBURG INVEST legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung und der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der WARBURG INVEST eingehalten werden.
Angaben zur Höhe der Vergütung
Ein Teil der Mitarbeiter der WARBURG INVEST erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrags für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung nach Ermessen festgelegt.
Die Vergütungen von Geschäftsleitern der WARBURG INVEST richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsleiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung, außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.
Der Gewährung einer erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt. Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 40 % der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.
Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik
Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Leiter des Risiko Controllings und dem Chief Compliance Officer. Auf Basis des Vergütungsberichtes überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und dem flexiblen Anteil.
Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der WARBURG INVEST durch.
Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.
Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik
Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall (Portfoliomanagement)
Die WARBURG INVEST zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Sondervermögen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens. Da das Auslagerungsunternehmen, die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH, Königstein im Taunus, mangels gesetzlicher Verpflichtung keine Vergütungsangaben veröffentlicht hat, entfallen die Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall.
Hamburg, den 14. März 2022
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens G&W – ZINSTREND – FONDS – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. November 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. November 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. November 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHsind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHzu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Der Aufsichtsratder WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHzur Aufstellung des Jahresberichts des Sondervermögens.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHabzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHbei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHaufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHnicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 15. März 2022
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Zemke | Butte |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Ferdinandstraße 75 • 20095 Hamburg • Tel. +49 40 3282 – 5100
Internet: www.warburg-fonds.com • E-Mail: info@warburg-invest.com
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