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Jahresbericht zum 31. Dezember 2021 KCD-Mikrofinanzfonds – III – Standard

geralt (CC0), Pixabay
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BIB Sustainable Finance (SICAV)

Strassen, Luxemburg

R.C.S. Luxembourg B240.906

Jahresbericht zum 31. Dezember 2021

R.C.S. Luxembourg B 82183

Investmentfonds gemäß Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung in der Rechtsform einer Société d‘Investissement à Capital Variable (SICAV)

BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Inhalt

Bericht zum Geschäftsverlauf des BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Geografische Länderaufteilung /​ Wirtschaftliche Aufteilung des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Aufwands- und Ertragsrechnung des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021 des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Zu- und Abgänge vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Anhang zum Jahresbericht zum 31. Dezember 2021

Prüfungsvermerk

Angaben gemäß delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)

Zusätzliche Erläuterungen (ungeprüft)

Verwaltung, Vertrieb und Beratung

Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen und der Jahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Aktienzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden.

Bericht zum Geschäftsverlauf

Das Fondsmanagement berichtet im Auftrag des Vorstandes der Verwaltungsgesellschaft

I. Tätigkeitsbericht

1.) Marktentwicklung

Der BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III hat sein siebtes Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis abschließen können. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf, dass auch im Jahr 2021 alle Zielmärkte von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen wurden, bemerkenswert und unterstreicht die grundsätzlich stabile Entwicklung dieses Mikrofinanzfonds. Das Jahr 2021 machte erneut deutlich, dass häufig gerade die konkreten Geschäftsmodelle der Mikrofinanzinstitutionen und dem Geschäftsmodell Mikrofinanz als solchem eine gute Krisen-Resilienz zu eigen ist. Die hohe Granularität des eingesetzten Kapitals, die in absoluten Zahlen niedrigen Kreditgrößen, die kurzen Kreditlaufzeiten, die hohe Frequenz von Zins- und Tilgungsleistungen bei den Endkunden, die enge Begleitung durch die Kreditsachbearbeiter der Mikrofinanzinstitutionen und nicht zuletzt die den Geschäftsmodellen und deren konkreten Umsetzung innewohnende soziale Komponente sowie der besonders hohe Erfolgswille der Endkreditnehmer sind in ihrer Gesamtheit gerade auch in Krisensituationen hilfreich. Darüber hinaus ist das Fondsmanagement auch in der Krise und damit einhergehend mit höherer Liquidität im Fonds stets bei seinen qualitativen Ansprüchen an die Geschäftsbeziehungen geblieben. Eine strikte Risikobetrachtung und der Blick auf ein nachhaltiges Geschäftsmodell der Kunden tragen mit dazu bei, dass die Investitionen des Fonds zumeist auch in einer Krise belastbar und erfolgversprechend sind. So konnten viele der in 2020 krisenbedingt abgewerteten Assets in 2021 eine Wertaufholung verzeichnen.

Die vorsichtige und risikobewusste Investitionspolitik des Fondsmanagements soll auch zukünftig für eine stabile Entwicklung des Fonds sorgen. Allerdings verbleiben auch im angelaufenen Jahr 2022 und darüber hinaus weiterhin noch pandemiebedingte Risiken im Fonds, da die Gesundung des jeweiligen Kreditportfolios bei den Mikrofinanzinstitutionen noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

2.) Entwicklungspotential und soziale Wirksamkeit

Erklärtes Anlageziel ist neben der Erzielung eines risikoadjustierten angemessenen Wertzuwachses für den Anleger zugleich, dass mit der Zurverfügungstellung des Kapitals ein positiver Beitrag zur Erreichung sozialer Ziele verfolgt wird. Mit der Verfolgung dieses „Double-Bottom“-Ansatzes wird dem eingesetzten Kapital quasi eine neue Richtung gegeben, indem neben der Erzielung eines finanziellen Ertrages gleichwertig auch auf die Förderung sozial und wirtschaftlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen geschaut wird.

In diesem Zusammenhang wird häufig darauf hingewiesen, dass Mikrofinanz dazu beiträgt, die Ernährungssituation wie auch das Wohnumfeld der Familien zu verbessern, einen Schulbesuch der Kinder zu ermöglichen, ein Minimum an Gesundheitsversorgung zu gewährleisten sowie existenzielle Lebensrisiken abzusichern. Zusätzlich verweisen wir auf die Ausführungen zur Offenlegungsverordnung (EU 2019/​2088) in den „Zusätzlichen Erläuterungen (ungeprüft)“. Dies als Wirkung oder „Impact“ von Mikrofinanz zu bezeichnen, ist unscharf und zu undifferenziert. Dies alles sind Möglichkeiten, Verbesserungen und Wirkungen, die der Mikrofinanzkunde in eigener Verantwortung aus dem umsetzt, was er mit Hilfe einer Mikrofinanzierung oder anderer Produkte eines Mikrofinanzinstitutes an selbst erarbeitetem Einkommen generiert. Daran wird deutlich, dass Mikrofinanz in einem Bereich den größten Impact erzielt, der nicht unmittelbar messbar ist: Mikrofinanz stärkt das Selbstwertgefühl der Menschen, gibt ihnen durch das entgegengebrachte Vertrauen Würde und stärkt die Eigenverantwortung. Mit anderen Worten: Mikrofinanz eröffnet den Menschen Chancen und Perspektiven, die sie ohne diese Finanzdienstleistungen nicht hätten – was sie daraus machen, liegt in der Eigenverantwortung der Mikrofinanzkunden. Dies ist Wertschöpfung mittels Wertschätzung. Entscheidend für das Fondsmanagement ist, dass jede Kreditvergabe an einen Finanzintermediär, in der Regel also ein Mikrofinanzinstitut, einer Vielzahl von ökonomisch armen Menschen diese Perspektive einer aktiven Teilhabe am volkswirtschaftlichen Kreislauf eröffnet. Dies ist auch messbar und wird regelmäßig im Rahmen des Monitorings abgefragt und nachgehalten. Dabei handelt es sich z.B. um nachfolgende Kennzahlen:

Die Anzahl der mit den Investitionen erreichten Mikrofinanz-Endkunden – denn damit wird transparent, wie vielen Haushalten die oben genannten Möglichkeiten eröffnet werden. Außerdem trägt jedes erfolgreich umgesetzte Geschäftsmodell zur regionalen Wirtschaftsentwicklung bei.

Die durchschnittliche Höhe der an Endkunden ausgelegten Kredite – damit wird deutlich, dass die Mittel des Fonds an die wirtschaftlich bedürftigen und vulnerablen Bevölkerungsschichten gehen und nicht in das konventionelle Corporate Finance fließen.

Das Verhältnis der mit den Investitionen erreichten Männer und Frauen unter den Endkunden – um aufzuzeigen, inwieweit mit der Kreditvergabe das SDG-Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen gefördert wird.

Das Verhältnis der mit den Investitionen erreichten Endkunden im städtischen oder ländlichen Bereich – womit aufgezeigt werden kann, inwieweit die eingesetzten Mittel auch in besonders marginalisierten Regionen Wirkung entfalten können. Dieser Indikator beruht derzeit noch auf Annahmen basierend z.B. auf dem Geschäftsmodell des Mikrofinanzinstituts oder der regionalen Verortung des Geschäftsgebietes.

Die Anzahl der mit den Fondsinvestitionen erreichten Mikrofinanz-Dienstleister – dies zeigt auf, in welchem Umfang über die Mikrofinanzdienstleister den Zielgruppen in dem jeweiligen Markt Basisfinanzdienstleistungen angeboten werden.

Die Anzahl der mit den Fondsinvestitionen erreichten Märkte, d,h, Länder und Regionen – durch die Allokation wird abgesehen von der erwünschten Risikostreuung auch transparent, inwieweit der Fonds in besonders bedürftigen Märkten investiert.

Die Erhebung der Daten zu den genannten Indikatoren ist integriert in die Investmententscheidung. Sie ist Teil der Analyse, ob eine Kreditvergabe an einen Finanzdienstleister im Mikrofinanzbereich für den Fonds geeignet ist oder nicht. Über die gesamte Laufzeit der Geschäftsbeziehung werden die Indikatoren mindestens vierteljährlich aktualisiert mittels eines standardisierten und weltweit eingesetzten Datenerfassungssystems.

Darüber hinaus ist Teil eines jeden Due-Diligence-Verfahrens die Überprüfung der Governance, die Einhaltung von Kundenschutzregeln sowie die Prüfung diesbezüglicher Planungen und Strategien. Es beinhaltet weitergehend auch eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken, wie z.B. Überschuldungsgefahren beim Endkunden, die mit in eine Anlageempfehlung einfließen.

Teil der vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen einer Investition ist immer eine Zweckbestimmung der zur Verfügung gestellten Gelder. Außerdem gibt es grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung über eine Vielzahl von Ausschlusskriterien. Die entsprechende Anlage zu dem jeweiligen Vertrag orientiert sich dabei an den von den multilateralen Entwicklungsbanken formulierten Ausschlusskriterien.

Am Ende des Geschäftsjahres 2021 erhielten über 45.700 Mikrofinanzkunden aus den Investments des Fonds über die MFIs einen Kleinkredit, bei durchschnittlich fünf Familienangehörigen profitierten also etwa 228.800 Menschen im Jahr 2021 von einem Kredit aus Mitteln des Fonds. Die durchschnittliche Kredithöhe dieser Endkundenkredite betrug bei Auszahlung 1.682 Euro (Vorjahr:1.580 Euro). Die durchschnittliche Laufzeit dieser Kredite wird auf etwa ein Jahr geschätzt. Die Kreditnehmer sind zu etwa 66% Frauen. Zu etwa 60% gehen die Mittel des Fonds über die MFIs in ländliche Gebiete. Zu berücksichtigen ist auch, dass oft Kreditkunden darüber hinaus weitere Angebote der Mikrofinanzinstitutionen nutzen können, z.B. im Bereich der beruflichen Fortbildung, der Gesundheitsvorsorge, Spar- und Geldtransferprodukte und anderes mehr.

Besuche vor Ort fanden im abgelaufenen Jahr pandemiebedingt seitens des Fondsmanagements nicht statt. Sie dienen grundsätzlich entweder der Vorbereitung einer Kreditentscheidung (Due Diligence) oder während einer laufenden Geschäftsbeziehung der Überprüfung der nachhaltig-sozialen Ausrichtung des Kunden über die vorliegenden Daten im Rahmen des regelmäßigen Monitorings hinaus. Die Besuche der Kunden wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch digitalisierte Kommunikation per Telefon- und Videokonferenzen ersetzt, sollen aber baldmöglichst wieder physisch vor Ort stattfinden. Darüber hinaus hat das Fondsmanagement die Möglichkeit, einzelne Prüfprozesse durch Beauftragung von Consultants vor Ort durchführen zu lassen.

Mit Wirkung vom 1. April 2021 wurde dem Fonds erneut das LuxFlag-Label verliehen. Damit wird nach einem entsprechenden Prüfungsverfahren bestätigt, dass der Fonds tatsächlich im Mikrofinanzbereich investiert ist. Das Label wird jährlich überprüft und neu vergeben. Der Fonds hat seit Auflage die weltweite Smart-Campaign, die mit den Client-Protection-Principles den ethisch-nachhaltigen Anspruch dieses Anlagesegments unterstreicht, unterstützt. Die Aktivitäten der Smart-Campaign werden inzwischen von der Social Performance Task Force und dem französischen Unternehmen CERISE fortgeführt. Mit beiden Organisationen kooperiert der Fonds.

3.) Fondsentwicklung

Das Fondsvolumen wuchs von 101,2 Millionen Euro Ende 2020 auf 109,5 Millionen Euro zu Ende 2021. Unter Berücksichtigung der Ausschüttung in Höhe von EUR 1,00 je Anteil für das Geschäftsjahr 2020 betrug der Nettoinventarwert pro Aktie zum Jahresende 2021 EUR 103,19. Im Ergebnis wurde im Geschäftsjahr trotz der pandemiebedingt schwierigen wirtschaftlichen Lage in den Zielländern eine Wertentwicklung von 2,37 Prozent erzielt. Die Wertentwicklung seit Auflage beträgt 14,10 Prozent. Das in Mikrofinanzanlagen investierte Nettoteilfondsvermögen lag zum 31. Dezember 2021 bei 67,87 Prozent. Daneben wurden zum Geschäftsjahresschluss 29,04 Prozent als Barvermögen gehalten. Der Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten machte 1,03 Prozent des Nettoteilfondsvermögens aus. Die für den Fonds ungewöhnlich hohe Liquidität ist der Pandemie-Situation geschuldet wie oben unter 1.) beschrieben: in der unmittelbaren Gesundheitskrise kamen aus den Märkten weniger Finanzierungsanfragen, da viele Mikrofinanzinstitutionen ihre Kreditvergabe einschränkten. Andererseits flossen dem Fonds in vielen Fällen trotz der Pandemie viele planmäßige Zins- und Tilgungsleistungen zu. Die Anlagepolitik des Fondsmanagements blieb bei ihrer sehr risikobewussten, konservativen Strategie. Vor diesem Hintergrund wurden vom 1. April 2020 bis zum 31. Juli 2021 keine Neuzeichnungen für den Fonds angenommen.

Zum Geschäftsjahresschluss weist der Fonds 72 Mikrofinanzinvestments auf mit 59 Mikrofinanzinstituten in 27 Ländern, darunter ein auf Afrika konzentriertes Portfolio: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Indien, Kambodscha, Kasachstan, Kosovo, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Myanmar, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru und Rumänien. Der Teilfonds ist damit in allen wichtigen Zielregionen (Lateinamerika, Osteuropa, Zentralasien, Süd-Ost-Asien und in Afrika) überwiegend direkt investiert.

In keinem Land ist der Fonds mit mehr als 6,46 Prozent und in keinem Mikrofinanzinstitut mit mehr als 3,81 Prozent des Fondsvolumens vertreten. Dies ist eine gute Bandbreite in der geographischen Allokation des Fonds. Die Mehrzahl der Investments des Fonds beruhen auf guten Geschäftsbeziehungen des Fondsmanagers BANK IM BISTUM ESSEN eG mit bis zu fast fünfzehnjährigem Erfahrungshorizont.

Die Währungsallokation des Fonds verteilt sich auf US-Dollar 42,63 Prozent, Euro 56,40 Prozent, 0,23 Prozent in kasachischem Tenge sowie 1,09 Prozent in peruanischem Sol. Die Fremdwährungskredite werden mittels Devisentermingeschäften gesichert, so dass keine substanziellen Währungsrisiken im Teilfonds verbleiben. Zusätzlich ist ein Darlehen in der Währung Myanmar Kyat ausgelegt, das mit einem Cross-Currency Interest Rate Swap abgesichert wurde. Kredite an ein nicaraguanisches MFI wurden so strukturiert, dass die Kreditnehmer die Verbindlichkeit nicht als USD-Finanzierung ausweisen müssen. Die Zahlungsflüsse finden dennoch vollständig in USD statt und die wirtschaftliche Bedeutung entspricht einem USD-Kredit.

Auf der Grundlage umfangreicher Datensätze wurde mit Wirkung von November 2021 das Bewertungsmodell des Fonds planmäßig überprüft und angepasst. Dies hat zu überwiegend positiven Bewertungsänderungen geführt. Dabei hatte u.a. Einfluss, dass die Pandemie bei vielen Mikrofinanzinstitutionen weltweit zwar temporär zu negativen Betriebsergebnissen führte, doch fast alle letztendlich ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnten.

4.) Anlagepolitik und Transparenz

Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist seit Auflage des Fonds die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals sowie die Erzielung einer positiven sozialen Rendite im Rahmen der definierten Anlagestrategie wie oben unter 2.) beschrieben. Dies ist nunmehr aufgrund der EU-Verordnung 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung) noch deutlicher zu dokumentieren, um die Transparenz über nachhaltige Themen gegenüber Anlegern zu verbessern. Neben Transparenzpflichten auf Unternehmensebene enthält die Verordnung auch Transparenzpflichten auf Produktebene. Dazu erfolgte im März 2021 eine Anpassung des Emissionsdokumentes mit einer Einstufung des Fonds als Impact-Fonds nach Artikel 9 der Verordnung.

Die Verbindung des Investmentfonds mit der BANK IM BISTUM ESSEN eG, die als Initiator und Hauptvertriebsstelle von Beginn an auch Fondsmanager des Fonds ist, stellt sicher, dass nur mit banküblicher Sorgfalt geprüfte Investments in den Fonds übernommen werden. Dem liegt eine Expertise im Bereich der Entwicklungsfinanzierung von jetzt fünfzehn Jahren zugrunde.

II. Ausblick

Die Mikrofinanzmärkte haben sich weltweit in den vergangenen Jahren mit wachsender Beschleunigung geändert. Sie werden effizienter, professioneller und in der Geschäftsbeziehung anspruchsvoller. Die Pandemie hat viele Unternehmen gebremst und vor ungeahnte kurzfristige Herausforderungen gestellt. Doch grundsätzlich wird auch in 2022 sich dieser Prozess fortsetzen – Regulatorik, die Veränderung institutioneller Rahmenbedingungen und technische Innovationen sind dabei die Treiber. Wenngleich der zunehmende Wettbewerb auf der Nachfrage- wie auf der Angebotsseite und die vielfach preiswert national angebotene Refinanzierung sich auf den Mikrofinanzmärkten bemerkbar machen, sind auskömmliche, risiko-adäquate Margen verhandelbar. Diese ermöglichen unter normalen Umständen für den Anleger nach Abzug aller Kosten eine über dem Geldmarkt liegende Rendite. In den Konditionenverhandlungen hilft die Reputation des Fonds und des Fondsmanagers BANK IM BISTUM ESSEN eG als bewährter und zuverlässiger Partner.

Das Fondsmanagement erwartet insgesamt und unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede ein akzeptables Investitionsklima. Im ersten Halbjahr soll vor allem die Investitionsquote des Fonds wieder erhöht werden. Auch im angelaufenen Jahr werden neue Märkte in den Blick genommen und unter Berücksichtigung des Risiko-Rendite-Profils des Fonds interessante Opportunitäten erwartet. Allerdings bleiben Unsicherheiten aufgrund der Pandemie bestehen. Viele Staaten – insbesondere auch in Lateinamerika – können sich große Konjunkturprogramme nicht leisten und es wird noch viel Zeit vergehen, ehe den Endkunden in den Zielmärkten allen ein Impfangebot zur Verfügung steht. Dementsprechend wird die Portfolioqualität bei den Mikrofinanzinstitutionen auch mittelfristig weiter ein Thema bleiben.

Unabhängig von den Anstrengungen zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden auch in 2022 übergreifende Themen die Arbeit des Fondsmanagements begleiten. Konsolidierungen und Eigentümerwechsel bei MFIs sind zu erwarten, dazu eine größere Bedeutung der KMU-Finanzierung sowie Produktinnovationen der Finanzintermediäre zum Beispiel in den Bereichen Leasing und Factoring. Die Digitalisierung führt vielfach zu effizienteren Geschäftsmodellen, die aber im Einzelfall auch die Gefahr des Verlustes des unmittelbaren Kundenkontaktes beinhalten.

Die im Fonds bestehenden Investments beruhen auf zum Teil langjährigen Geschäftsbeziehungen; Anfragen nach Prolongationen werden oft mit einer Anfrage nach Neugeschäft verbunden. Der BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III ist in einem vergleichsweise stabilen Marktumfeld gut positioniert. Der Fonds wird im Markt als ein solider Partner angesehen und geschätzt. Das Fondsmanagement geht deshalb weiter von einer angemessenen und nachhaltigen Aufwärtsentwicklung aus.

 

Essen, im Juni 2022

 

Der Fondsmanager im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft

BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Jahresbericht
Januar 2021 – 31. Dezember 2021

Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Aktienklassen mit unterschiedlichen Rechten hinsichtlich der Aktien zu bilden.

Derzeit besteht die folgende Aktienklasse mit den Ausgestaltungsmerkmalen:

WP-Kenn-Nr.: A12A0Y
ISIN-Code: LU1106543249
Ausgabeaufschlag: bis zu 3,00 %
Rücknahmeabschlag: keiner
Verwaltungsvergütung: 75.000,00 EUR p.a.
Mindestfolgeanlage: 1.000,00 EUR
Ertragsverwendung: ausschüttend
Währung: EUR

Geografische Länderaufteilung 1)

Ecuador 6,50 %
Kosovo 5,24 %
Peru 4,62 %
Bolivien 4,51 %
Georgien 4,12 %
Indien 3,84 %
Bosnien-Herzegowina 3,57 %
Moldavien 3,51 %
Mongolei 3,33 %
Kambodscha 3,21 %
Montenegro 3,20 %
Costa Rica 2,42 %
Guatemala 2,42 %
Luxemburg 2,12 %
Myanmar 1,94 %
El Salvador 1,93 %
Albanien 1,82 %
Belarus 1,82 %
Paraguay 1,77 %
Mexiko 1,07 %
Panama 1,61 %
Rumänien 1,37 %
Honduras 1,21 %
Nicaragua 1,05 %
Kasachstan 0,59 %
Armenien 0,49 %
Aserbaidschan 0,33 %
Wertpapiervermögen 69,64 %
Sonstige Finanzinstrumente 0,30 %
Bankguthaben 2) 29,03 %
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 1,03 %
100,00 %

1) Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Anhang zum Bericht.

Der Anhang ist integraler Bestandteil dieses Jahresberichtes.

Wirtschaftliche Aufteilung 1)

Diversifizierte Finanzdienste 66,34 %
Banken 3,30 %
Wertpapiervermögen 69,64 %
Sonstige Finanzinstrumente 0,30 %
Bankguthaben 2) 29,03 %
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 1,03 %
100,00 %

Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre

Datum Netto-
Teilfondsvermögen
Mio. EUR
Umlaufende
Aktien
Netto-
Mittelaufkommen
Tsd. EUR
Aktienwert
EUR
31.12.2019 97,30 950.623 17.432,28 102,35
31.12.2020 101,18 993.727 4.447,22 101,81
31.12.2021 109,48 1.060.981 6.831,05 103,19

Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse.

1) Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Anhang zum Bericht.

Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens
zum 31. Dezember 2021

EUR
31. Dezember 2020
EUR
31. Dezember 2021
Wertpapiervermögen 67.845.104,53 76.229.023,54
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2020: EUR 72.619.155,70)
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2021: EUR 77.237.703,67) Bankguthaben 1)2) 32.404.951,82 31.789.882,22
Nicht realisierte Gewinne aus Zinsswapgeschäften 6.817,16 333.266,30
Nicht realisierte Gewinne aus Devisentermingeschäften 332.113,42 365.227,31
Zinsforderungen 786.655,68 969.064,17
Sonstige Forderungen 3) 1.948,95 0,00
101.377.591,56 109.686.463,54
Nicht realisierte Verluste aus Zinsswapgeschäften -38.633,48 0,00
Zinsverbindlichkeiten aus Zinsswapgeschäften -23.411,77 -11.631,69
Verwaltungsvergütung /​ Fondsmanagementvergütung -89.926,45 -97.751,44
Verwahrstellenvergütung 4) -9.563,51 -10.147,74
Erfolgsabhängige Vergütung des Unterfondsmanagers 4) -1.115,88 0,00
Vertriebsstellenvergütung 4) -24.909,79 -27.210,15
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten 4) -13.889,75 -55.936,33
-201.450,63 -202.677,35
Netto-Teilfondsvermögen 101.176.140,93 109.483.786,19
Umlaufende Aktien 993.726,988 1.060.980,809
Aktienwert 101,81 EUR 103,19 EUR

1) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
2) Siehe Anhang zum Bericht.
3) Diese Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Forderungen in Zusammenhang mit Kredit Geschäften.
4) Rückstellungen für den Zeitraum 1. Dezember 2021 – 31. Dezember 2021.

Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens
im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

EUR
Netto-Teilfondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes 101.176.140,93
Ordentlicher Nettoertrag 2.584.451,55
Ertrags- und Aufwandsausgleich -136.521,75
Mittelzuflüsse aus Aktienverkäufen 8.914.975,40
Mittelabflüsse aus Aktienrücknahmen -2.083.930,04
Realisierte Gewinne 2.919.212,40
Realisierte Verluste -7.075.552,94
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne 969.742,43
Nettoveränderung nicht realisierter Verluste 3.205.605,20
Ausschüttung -990.336,99
Netto-Teilfondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes 109.483.786,19

Entwicklung der Anzahl der Aktien im Umlauf

31. Dezember 2020
Stück
31. Dezember 2021
Stück
Umlaufende Aktien zu Beginn des Berichtszeitraumes 950.623,109 993.726,988
Ausgegebene Aktien 74.442,969 87.833,514
Zurückgenommene Aktien -31.339,090 -20.579,693
Umlaufende Aktien zum Ende des Berichtszeitraumes 993.726,988 1.060.980,809

Aufwands- und Ertragsrechnung
im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

EUR
Erträge
Zinserträge aus Zinsswapgeschäften 58.258,75
Zinserträge aus Krediten 4.313.487,26
Bankzinsen -106.031,31
Ertragsausgleich 235.798,17
Erträge insgesamt 4.501.512,87
Aufwendungen
Zinsaufwendungen -851,99
Zinsaufwendungen aus Zinsswapgeschäften -161.966,96
Erfolgsabhängige Vergütung des Unterfondsmanagers -4.223,99
Verwaltungsvergütung /​ Fondsmanagementvergütung -1.107.573,49
Verwahrstellenvergütung -101.289,43
Vertriebsstellenprovision -306.638,82
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -82.894,72
Satz-, Druck- und Versandkosten der Jahres- und Halbjahresberichte -5.831,31
Register- und Transferstellenvergütung -71,50
Staatliche Gebühren -11.246,71
Lagerstellengebühren -567,13
Sonstige Aufwendungen 1) -34.628,85
Aufwandsausgleich -99.276,42
Aufwendungen insgesamt -1.917.061,32
Ordentlicher Nettoertrag 2.584.451,55
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt 2) 4.729,30
Total Expense Ratio in Prozent 2) 1,62
Laufende Kosten in Prozent 2) 1,62

1) Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus allgemeinen Verwaltungskosten und Gebühren für Mikrofinanzkredite.
2) Siehe Anhang zum Bericht.

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021

ISIN
Wertpapiere
Zugänge
im Berichtszeitraum
Abgänge
im Berichtszeitraum
Bestand Kurs Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV 1)
Kredite
Nicht notierte Wertpapiere
EUR

4,500% ADVANS S.A. SICAR Kredit v.20(2024)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,91

3,500% Agjencioni për Financim në Kosovë (Kosovo) Kredit v.21(2025)
750.000 0 750.000 100,0000 750.000,00 0,69

3,700% Alter Modus DOO Kredit v.19(2023)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,91

3,950% Belaruski Narodny Bank OJSC Kredit v.20(2023)
0 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,83

3,950% Finca Kosovo Kredit v.21(2024)
500.000 0 500.000 100,0000 500.000,00 0,46

3,950% Finca Kosovo Kredit v.21(2024)
500.000 0 500.000 100,0000 500.000,00 0,46

4,100% Fondi Besa Sh.a. Kredit v.20(2023)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,91

4,450% Fondi Besa Sh.a. Kredit v.21(2025)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,83

3,767% Fusion Micro Finance Pvt Ltd. Kredit v.21(2024)
4.200.000 0 4.200.000 100,0000 4.200.000,00 3,83

3,600% Georgian Credit JSC Kredit v.18(2022)2)
0 168.000 432.000 75,0000 324.000,00 0,30

4,480% KREDITIMI RURAL I KOSOVES L.L.C. Kredit v.20(2023)
0 0 2.000.000 100,0000 2.000.000,00 1,83

5,400% LOLC Myanmar Micro-Finance Company Ltd. Kredit v. 20(2024)2)
0 0 1.000.000 90,0000 900.000,00 0,82

6,100% LOLC Myanmar Micro-Finance Company Ltd. Kredit v.19(2022)
0 250.000 500.000 100,0000 500.000,00 0,46

3,820% Lovcen Banka AD Podgorica Kredit v.19(2022)
0 0 1.500.000 100,0000 1.500.000,00 1,37

3,810% Lovcen Banka AD Podgorica Kredit v.20(2024)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,91

3,250% MF Mikrofin DOO Kredit v.21(2024)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,91

7,000% Mikro Kapital Company Kredit v.19(2022)
0 100.000 100.000 100,0000 100.000,00 0,09

7,000% Mikro Kapital Company Kredit v.21(2024)
750.000 0 750.000 100,0000 750.000,00 0,69

3,450% Mikrokreditna Fondacija „MI-BOSPO“ Tuzla v.21(2025)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,91

4,600% Mikrokreditna Fondacija “Mikra“ Sarajevo Kredit v.21(2024)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,91

4,500% Mikrokreditna Fondacija „Sunrise“ Sarajevo Kredit v.21(2024)
1.000.000 100.000 900.000 100,0000 900.000,00 0,82

4,350% NOA Sh.a. Kredit v.20(2023)
0 0 500.000 100,0000 500.000,00 0,46

4,350% NOA Sh.a. Kredit v.20(2023)
0 0 500.000 100,0000 500.000,00 0,46

4,720% O.C.N. „Microinvest“ S.R.L. Kredit v.20(2023)
0 0 1.500.000 100,0000 1.500.000,00 1,37

4,700% O.C.N. Microinvest S.R.L. Kredit v.21(2024)
1.500.000 0 1.500.000 100,0000 1.500.000,00 1,37

5,000% RoCredit IFN S.A. Kredit v.20(2023)
0 0 1.000.000 100,0000 1.000.000,00 0,91

5,000% ROCREDIT IFN S.A. Kredit v.20(2023)
0 0 500.000 100,0000 500.000,00 0,46
29.424.000,00 26,88
KZT

18,500% Arnur Credit Kredit v.19(2022)
0 252.216.667 126.108.333 100,0000 255.450,57 0,23
255.450,57 0,23
MMK

16,000% Visionfund Myanmar Company Limited Kredit v.20(2024)2)
0 0 1.945.650.000 75,0000 726.509,47 0,66
726.509,47 0,66
PEN

9,500% Edpyme Alternativa S.A. Kredit v.20(2023)
0 0 5.381.550 100,0000 1.198.510,09 1,09
1.198.510,09 1,09
USD

6,500% ADVANS S.A. SICAR Kredit v.20(2023)
0 0 1.500.000 100,0000 1.321.702,35 1,20

7,500% Alternativa 19 del Sur, S.A. de C.V. SOFOM E.N.R. Kredit v.19(2022) 2)
0 0 1.666.667 50,0000 734.279,23 0,67

7,000% Avanza Solido S.A. de C.V. SOFOM
E.N.R. Kredit v.20(2023)
0 0 500.000 100,0000 440.567,45 0,40

9,000% Banco D-Miro S.A. (Ecuador) Kredit v.18(2022)
0 0 1.058.122 100,0000 932.348,22 0,85

4,700% Banco Improsa Kredit v.20(2025)
0 0 3.000.000 100,0000 2.643.404,71 2,41

6,600% Banco Solidario S.A. Kredit v.19(2023)
0 0 825.000 100,0000 726.936,29 0,66

6,600% Banco Solidario S.A. Kredit v.19(2023)
0 0 825.000 100,0000 726.936,29 0,66

6,600% Banco Solidario S.A. Kredit v.20(2023)
0 0 850.000 100,0000 748.964,67 0,68

6,600% Banco VisionFund Ecuador S.A. Kredit v.21(2024)
1.250.000 0 1.250.000 100,0000 1.101.418,63 1,01

6,750% Central Empresarial Solidaria, S.A. CFE Kredit v. 21(2024)
500.000 0 500.000 100,0000 440.567,45 0,40

6,300% Centro de Investigacion y Desarrollo Regional IFD (CIDRE) Kredit v.19(2022)
0 0 1.000.000 100,0000 881.134,90 0,80

6,900% Cooperativa de Ahorro y Crédito Jardín Azuayo Ltda. Kredit v. 19(2022)
0 0 1.000.000 100,0000 881.134,90 0,80

5,800% Cooperativa de Ahorro y Credito Pacifico Kredit v. 21(2025)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 1.762.269,80 1,61

6,300% CRECER Asociación Civil Cedito Con Educación Rural Kredit v.21(2023)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 1.762.269,80 1,61

6,800% Credicampo, S.C. de R.L. de C.V. Kredit v.20(2024)
0 0 62.500 100,0000 55.070,93 0,05

6,800% Credicampo, S.C. de R.L. de C.V. Kredit v.20(2024)
0 0 437.500 100,0000 385.496,52 0,35

5,800% Edpyme Acceso Crediticio S.A. v.18(2025)2)3)
0 0 2.500.000 95,0000 2.092.695,39 1,91

8,000% Financiera Fundeser S.A. Kredit v.16(2022)
0 0 651.321 100,0000 573.901,55 0,52

7,500% Finca Ecuador Kredit v.19(2022)2)
0 500.000 500.000 70,0000 308.397,22 0,28

7,000% FINCA Guatemala Kredit v.21(2023)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 881.134,90 0,80

6,400% FINCA UCO CJSC Armenia Kredit v. 19(2022)2)
0 500.000 250.000 95,0000 209.269,54 0,19

8,250% Fundación de Apoyo Comunitario y Social del Ecuador Kredit v.21(2024)
1.000.000 0 1.000.000 100,0000 881.134,90 0,80

6,750% Fundacion Diaconia (FRIF) Kredit v.21(2024)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 1.762.269,80 1,61

6,200% Fundación para el desarrollo empresarial y agricola (FUNDEA) Kredit v.20(2024)
0 0 2.000.000 100,0000 1.762.269,80 1,61

8,750% Fundación para el Desarrollo Integral ESPOIR Kredit v.21(2024)
250.000 0 250.000 100,0000 220.283,73 0,20

4,900% Fundación para la promoción de la pequena y microempresa José Maria Covelo Kredit v.21(2026)
750.000 0 750.000 100,0000 660.851,18 0,60

4,900% Fundación para la Promoción de la Pequena y Microempresa José María Covelo Kredit v.21(2026)
750.000 0 750.000 100,0000 660.851,18 0,60

7,600% IDEPRO Desarrollo Empresarial Kredit v.21(2023)
600.000 0 600.000 100,0000 528.680,94 0,48

8,000% Instituto de Investigaciones Socio Económicas y Tecnológicas (Insotec) Kredit v.19(2022)
0 333.333 666.667 100,0000 587.423,27 0,54

5,655% Khan Bank LLC FRN Kredit v.21(2022)
714.286 0 714.286 100,0000 629.382,07 0,57

4,655% Khan Bank LLC FRN Kredit v.21(2022)
1.428.571 0 1.428.571 100,0000 1.258.764,14 1,15

4,121% Khan Bank LLC FRN Kredit v.21(2026)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 1.762.269,80 1,61

7,000% LOLC (Cambodia) Plc. Kredit v. 19(2022)
0 1.000.000 2.000.000 100,0000 1.762.269,80 1,61

6,800% Micro Finance Organisation Lazika Capital JSC Kredit v.20(2023)
0 0 750.000 100,0000 660.851,18 0,60

5,550% Micro Finance Organization Crystal JSC Kredit v.21(2024)
3.000.000 0 3.000.000 100,0000 2.643.404,71 2,41

5,632% Microfinance Organization KMF Kredit v.19(2022)
0 888.889 444.444 100,0000 391.615,53 0,36

7,540% MICROFINANCE ORGANIZATION MICRO BUSINESS CAPITAL JSC Kredit v.20(2022)
0 0 1.000.000 100,0000 881.134,90 0,80

8,000% Microfinanciera Fundeser S.A. Kredit v.16(2022)
0 0 325.660 100,0000 286.950,77 0,26

7,750% Microfinanciera Fundeser S.A. Kredit v.17(2023)
0 0 325.660 100,0000 286.950,77 0,26

2,000% NBCO Viator Microcredit Azerbaijan LLC Kredit v.14(2023)3)
0 34.641 132.653 100,0000 116.885,00 0,11
2) Siehe Anhangangaben zu den Einzelwertberichtigungen.
3) Siehe Anhangangaben zu den Kreditverlängerungen.

2,000% NBCO Viator Microcredit Azerbaijan LLC Kredit v.18(2023)2)
0 79.130 276.187 100,0000 243.358,36 0,22

7,000% Optima Servicios Financieros S.A. de C.V. Kredit v. 21(2024)2)
250.000 0 250.000 100,0000 220.283,73 0,20

7,000% Optima Servicios Financieros S.A. de C.V. Kredit v. 21(2024)
500.000 0 500.000 100,0000 440.567,45 0,40

7,000% Optima Servicios Financieros S.A. de C.V. Kredit v. 21(2024)
250.000 0 250.000 100,0000 220.283,73 0,20

4,800% Prasac Microfinance Institution Limited Kredit v.21(2024)
2.000.000 0 2.000.000 100,0000 1.762.269,80 1,61

6,300% SEF International Universal Credit Organization LLC Kredit v.18(2022)
0 375.000 375.000 100,0000 330.425,59 0,30

6,250% Servicios Financieros Enlace S.A. de C.V. Kredit v.19(2022)
0 200.000 400.000 100,0000 352.453,96 0,32

6,000% Servicios Financieros Enlace S.A. Kredit v.21(2024)
500.000 0 500.000 100,0000 440.567,45 0,40

6,200% Soluciones de Microfinanzas S.A. (Microserfin) Kredit v. 20(2023)
0 0 500.000 100,0000 440.567,45 0,40

5,500% Soluciones de Microfinanzas S.A. v.18(2022)
0 0 1.000.000 100,0000 881.134,90 0,80

6,800% Vision Banco S.A.E.C.A. Kredit v.19(2022)
0 1.100.000 2.200.000 100,0000 1.938.496,78 1,77
44.624.553,41 40,76
Nicht notierte Wertpapiere 76.229.023,54 67,87
Kredite 76.229.023,54 67,87
Wertpapiervermögen   76.229.023,54 67,87
Sonstige Finanzinstrumente
MMK
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​16,00000% 18.11.2024 0 0 -1.945.650.000 113,7152 -1.101.535,44 -1,01
-1.101.535,44 -1,01
USD
SWAP LIBOR (USD) 6 Monate/​16,00000% 18.11.2024 0 0 1.500.000 108,5571 1.434.801,74 1,31
1.434.801,74 1,31
Sonstige Finanzinstrumente 333.266,30 0,30

1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Anhangangaben zu den Kreditverlängerungen.

Bankguthaben – Kontokorrent Währung Zinssatz in % Fälligkeit Bestand in Fremdwährung Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV 1)
BANK IM BISTUM ESSEN EG (Callgeld) EUR 0,0000 täglich 15.225.616,69 15.225.616,69 13,91
DZ PRIVATBANK S.A. 3) EUR -0,6700 täglich 16.498.795,21 16.498.795,21 15,07
DZ PRIVATBANK S.A. 3) USD -0,2000 täglich 74.302,27 65.470,32 0,06
Summe Bankguthaben – Kontokorrent 2) 31.789.882,22 29,04
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 1.131.614,13 1,03
Netto-Teilfondsvermögen in EUR 109.483.786,19 100,00

Devisentermingeschäfte

Zum 31. Dezember 2021 standen folgende offene Devisentermingeschäfte aus:

Währung Währungsbetrag Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV 1)
USD/​EUR Währungskäufe 9.333.600,00 8.221.161,71 7,51
EUR/​USD Währungsverkäufe 58.552.000,00 51.573.397,30 47,11

Bilaterale Devisentermingeschäfte mit Barausgleich

Zum 31.12.2021 standen folgende offene bilaterale Devisentermingeschäfte mit Barausgleich aus:

Währung Währungsbetrag in
Kaufwährung
Währungsbetrag in Verkaufswährung Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV 1)
USD/​KZT Bilaterale Währungsgeschäfte 263.991,75 126.108.333,33 239.726,37 0,22
USD/​PEN Bilaterale Währungsgeschäfte 1.500.000,00 5.648.400,00 1.386.821,43 1,27

1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Anhang zum Bericht.
3) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 31. Dezember 2021. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig.

Zu- und Abgänge vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind.

ISIN Wertpapiere Zugänge
im Berichtszeitraum
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kredite
EUR
5,000% Agjencioni për Financim në Kosovë (Kosovo) Kredit v.18(2021) 0 500.000
4,850% Finca Kosovo Kredit v.18(2021) 0 1.000.000
4,000% Fondi Besa Sh.a. Kredit v.18(2021) 0 2.000.000
2,857% Letshego Holdings Ltd. Kredit v.18(2021) 0 2.500.000
4,800% LOLC Development Finance Plc. Kredit v.17(2021) 0 666.667
4,800% LOLC Micro Credit Ltd. Kredit v.17(2021) 0 500.000
4,200% MFI Alter Modus D.O.O. Podgorica (Montenegro) Kredit v.17(2021) 0 750.000
6,000% Mikrokreditna Fondacija “Mikra“ Sarajevo Kredit v. 18(2021) 0 750.000
5,500% O.C.N. „Microinvest“ S.R.L.Kredit v.18(2021) 0 333.333
USD
7,250% Banco VisionFund Ecuador S.A. Kredit v.17(2021) 0 375.000
6,500% Central Empresarial Solidaria S.A. v.18(2021) 0 1.000.000
6,500% Cooperativa de Ahorro y Crédito Pacifico Kredit v.17(2021) 0 666.667
7,250% Credicampo de R.L. de C.V. Kredit v.17(2021) 0 125.000
6,100% Federación Asociaciones Cooperativas de Ahorro y Crédito de El Salvador, de R.L. Kredit v.17(2021) 0 1.000.000
6,200% FINCA Guatemala Kredit v.18(2021) 0 750.000
6,200% Finca Microfinance Jordan Kredit v.17(2020) 0 100.000
8,500% Fundación de Apoyo Comunitario y Social del Ecuador Kredit v. 18(2021) 0 1.000.000
8,000% Fundacion Para el Desarrollo Integral de Programas Socioeconomicos (FUNDAP) Kredit v.18(2021) 0 500.000
8,750% Fundacion para el Desarrollo Integral (ESPOIR) Kredit v.19(2022) 0 500.000
6,500% Fundación para la Promoción de la Pequena y Microempresa José María Covelo v.18(2021) 0 500.000
6,500% IDEPRO Desarrollo Empresarial Kredit v.17(2021) 0 333.333
6,000% JSC MFO Crystal Kredit v.18(2021) 0 1.500.000
0,000% Kashf Foundation Kredit (Pakistan) v.18(2021) 0 333.333
0,000% Khan Bank LLC FRN Kredit v.17(2021) 0 500.000
0,000% Microfinance Organization KMF Kredit v.17(2021) 0 168.000
0,000% Microfinance Organization KMF Kredit v.17(2021) 0 136.000
0,000% Microfinance Organization KMF Kredit v.17(2021) 0 136.000
0,000% Microfinance Organization KMF Kredit v.17(2021) 0 136.000
0,000% Microfinance Organization KMF Kredit v.18(2021) 0 224.000
7,500% Optima Servicios Financieros Kredit v.18(2021) 0 500.000
7,600% Optima Servicios Financieros, S.A. de C.V. (El Salvador) Kredit v.17(2021) 0 500.000
6,150% PRASAC Microfinance Institution Ltd. (Kambodscha) Kredit v.18(2021) 0 1.250.000
6,150% PRASAC Microfinance Institution Ltd. (Kambodscha) Kredit v.18(2021) 0 250.000
6,000% Servicios Financieros Enlace S.A. C.V. Kredit v.17(2021) 0 333.333
4,925% VisionFund International Kredit (USA) v.17(2021) 0 3.000.000
7,250% XacLeasing LLC Kredit v.18(2021) 0 500.000

Devisenkurse

Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 31. Dezember 2021 in Euro umgerechnet.

Kasachstan-Tenge KZT 1 493,6702
Myanmar Kyat MMK 1 2.008,5595
Peruanischer Nuevo Sol PEN 1 4,4902
US-Dollar USD 1 1,1349

Anhang zum Jahresbericht zum 31. Dezember 2021

1.) ALLGEMEINES

Das Sondervermögen BIB Sustainable Finance (SICAV) ist ein Alternativer Investmentfonds („Fonds“ oder „AIF“), welcher auf Initiative der BANK IM BISTUM ESSEN eG aufgelegt wurde und von der IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet wird. Der Fonds wurde zum 1. Oktober 2014 unter dem Namen KCD-Mikrofinanzfonds als ein alternativer Investmentfonds, der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) als fonds commun de placement (FCP) in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte Dauer errichtet.

Das Verwaltungsreglement des Fonds trat erstmals am 1. Oktober 2014 in Kraft. Es wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und ein Hinweis auf diese Hinterlegung am 31. Oktober 2014 im „Mémorial, Recueil des Société et Associations“, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“), veröffentlicht. Das Mémorial wurde zum 1. Juni 2016 durch die neue Informationsplattform „Recueil Électronique des Sociétés et Associations“ („RESA“) des Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg ersetzt. Das Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 1. Oktober 2021 geändert und im RESA veröffentlicht.

Zum 1. Januar 2020 wurde der Umbrella-Fonds KCD-Mikrofinanzfonds in eine Umbrella-SICAV mit Namen BIB Sustainable Finance (SICAV) umgewandelt.

Die Investmentgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable), nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Großherzogtum Luxemburg. Sie wurde am 01.01.2020 für eine unbestimmte Zeit und in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds gegründet. Die Satzung wurde im Recueil électronique des sociétés et associations („RESA“), der Informationsplattform des Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg, veröffentlicht. Die Investmentgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B-240906 eingetragen.

Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxemburg. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 19. Juni 2001 im Mémorial veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 27. November 2019 in Kraft und wurde am 12. Dezember 2019 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxembourg B 82183 eingetragen.

Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt den Anforderungen der geänderten Richtlinie 2009/​65/​EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren sowie der Richtlinie 2011/​61/​EU über Verwalter alternativer Investmentfonds. Die Verwaltungsgesellschaft fungiert als externer Verwalter des Fonds („AIFM“) im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 2013.

2.) WESENTLICHE BUCHFÜHRUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE/​AKTIENWERTBERECHNUNG

Dieser Jahresbericht wird in der Verantwortung des Vorstandes der Verwaltungsgesellschaft in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung von Jahresberichten erstellt.

1.

Das Netto-Gesellschaftsvermögen der Investmentgesellschaft lautet auf Euro (EUR) („Referenzwährung“).

2.

Der Wert einer Aktie („Nettoinventarwert pro Aktie“) lautet auf die im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung („Teilfondswährung“), sofern nicht für etwaige weitere Aktienklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist („Aktienklassenwährung“).

3.

Der Nettoinventarwert pro Aktie wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem im Anhang angegebenen Tag, mit Ausnahme des 31. Dezember eines jeden Jahres („Bewertungstag“) berechnet. Im Dezember findet die Berechnung am letzten Bankarbeitstag vor dem 31. Dezember statt.

Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch beschließen, den Nettoinventarwert pro Aktie am 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Nettoinventarwertes pro Aktie an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satzes 1 dieser Ziffer 3 handelt. Folglich können die Aktionäre keine Ausgabe, Rücknahme und/​oder Umtausch von Aktien auf Grundlage eines am 31. Dezember eines Jahres ermittelten Nettoinventarwertes pro Aktie verlangen.

4.

Zur Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds („Netto- Teilfondsvermögen“) an jedem im jeweiligen Anhang angegebenen Tag („Bewertungstag“) ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Aktien des jeweiligen Teilfonds geteilt und auf zwei Dezimalstellen gerundet.

5.

Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen dieser Satzung Auskunft über die Situation des Netto- Gesellschaftsvermögens gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:

a)

Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages bewertet.

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, zum letzten verfügbaren Schlusskurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet werden. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt der betroffenen Teilfonds Erwähnung.

Soweit Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert sind, ist die Börse mit der höchsten Liquidität maßgeblich.

b)

Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind (oder deren Börsenkurse z.B. aufgrund mangelnder Liquidität als nicht repräsentativ angesehen werden), die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Handelstages sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleiteten Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstigen Anlagen verkauft werden können.

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind (oder deren Börsenkurse z.B. aufgrund mangelnder Liquidität als nicht repräsentativ angesehen werden), die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, zu dem letzten dort verfügbaren Kurs, den die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleiteten Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstigen Anlagen verkauft werden können, bewertet werden. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt der betroffenen Teilfonds Erwähnung.

c)

OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Grundlage auf Tagesbasis bewertet.

Bilaterale Devisentermingeschäfte mit Barausgleich werden meistens für schwer handelbare Währungen abgeschlossen. Anstelle der physischen Lieferung der Nominalbeträge wird am Valuta-Tag ein Barausgleich gezahlt. Diese Ausgleichszahlung entspricht der Differenz des Wertes zwischen dem USD Nominalbetrag konvertiert in die Währung der Ausgleichszahlung zu einem Referenzkurs.

d)

Anteile an OGAW bzw. OGA werden grundsätzlich zum letzten vor dem Bewertungstag festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt.

e)

Falls die jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind, falls die unter b) genannten Finanzinstrumente nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden und falls für andere als die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Finanzinstrumente keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Finanzinstrumente, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt. Die Vorgehensweise hierzu ist in der Bewertungsrichtlinie der Verwaltungsgesellschaft geregelt.

f)

Unverbriefte Darlehensforderungen zur Refinanzierung von Mikrofinanzinstituten werden grundsätzlich zu 100 Prozent des Nominalwerts zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Fortlaufend wird in einem standardisierten Impairmentverfahren die Werthaltigkeit der Darlehensforderungen überprüft. Das Ergebnis dieses Verfahrens kann eine Wertminderung von Darlehensforderungen darstellen.

g)

Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.

Forderungen, z.B. abgegrenzte Zinsansprüche und Verbindlichkeiten, werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

h)

Der Marktwert von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) und sonstigen Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, wird zu dem unter Zugrundelegung des WM/​Reuters-Fixing um 17.00 Uhr (16.00 Uhr Londoner Zeit) ermittelten Devisenkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt.

i)

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, zu dem unter Zugrundelegung des am Bewertungstag ermittelten Devisenkurs in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet werden. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt der betroffenen Teilfonds Erwähnung.

Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Aktionäre des betreffenden Teilfonds gezahlt wurden.

6.

Die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jeden Teilfonds separat. Soweit jedoch innerhalb eines Teilfonds Aktienklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Berechnung des Nettoinventarwertes pro Aktie innerhalb des betreffenden Teilfonds nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Aktienklasse getrennt. Die Zusammenstellung und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer pro Teilfonds.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds wird grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Bewertung von Vermögensgegenständen delegieren und einen externen Bewerter, welcher die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, heranziehen. Dieser darf die Bewertungsfunktion nicht an einen Dritten delegieren. Die Verwaltungsgesellschaft informiert die zuständige Aufsichtsbehörde über die Bestellung eines externen Bewerters. Die Verwaltungsgesellschaft bleibt auch dann für die ordnungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds sowie für die Berechnung und Bekanntgabe des Nettoinventarwertes verantwortlich, wenn sie einen externen Bewerter bestellt hat. Ungeachtet des vorstehenden Satzes haftet der externe Bewerter gegenüber der Verwaltungsgesellschaft für jegliche Verluste der Verwaltungsgesellschaft, die sich auf fahrlässige oder vorsätzliche Nichterfüllung der Aufgaben durch den externen Bewerter zurückführen lassen.

7.

Im Berichtszeitraum bestehen folgende Einzelwertberichtigungen (EWB) für Kreditforderungen:

Teilfonds MFI Kredit-
exposure
in EUR
bzw. USD
EWB Buchwert
in EUR
Abschreibungen/​ Zuschreibungen im Geschäftsjahr 2021
in EUR
Wert nach EWB/​ NTFV**)
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Georgian Credit JSC Kredit v.18(2022) 432.000 25,00 324.000,00 0,00 0,29%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III LOLC Myanmar Micro- Finance Company Ltd. Kredit v. 20(2024) 1.000.000 10,00 900.000,00 100.000,00 0,82%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Visionfund Myanmar Company Limited Kredit v.20(2024) 1.945.650 25,00 726.509,47 242.169,82 0,66%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Edpyme Acceso Crediticio S.A. v.18(2022) 2.500.000 5,00 2.092.695,39 330.425,59*) 1,90%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Finca Ecuador Kredit v.19(2022) 500.000 30,00 308.397,22 44.056,75*) 0,28%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III FINCA UCO CJSC Armenia Kredit v. 19(2022) 250.000 5,00 209.269,54 11.014,19*) 0,19%
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Alternativa 19 del Sur, S.A. de C.V. SOFOM E.N.R. Kredit v.19(2022) 1.666.667 50,00 734.279,23 734.279,23 0,67%

*) Es handelt sich hierbei um eine Zuschreibung.
**) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen

8.

Mikrofinanzkredite Nicaraguan Córdoba con mantenimiento de valor

Bei den nachfolgend genannten Krediten handelt es sich um synthetische USD-Positionen. Bei den in USD ausgezahlten Krediten erfolgt eine Konvertierung in NIO auf Seite des jeweiligen MFI, wobei die Rückflüsse an den Fonds weiterhin in USD stattfinden. Jedoch ist das jeweilige MFI verpflichtet evtl. auftretende Währungsverluste des NIO gegenüber dem USD auszugleichen, Währungsgewinne sind aber ausgeschlossen. Über die Indexierung des NIO und den USD ist somit die wirtschaftliche Bedeutung mit dem dazugehörigen Transferrisiko weiterhin in USD.

Kredit Bestand Endfälligkeit
Microfinanciera Fundeser S.A. Tranche 1 USD 651.320,87 14.01.2023
Microfinanciera Fundeser S.A. Tranche 2 USD 325.660,43 14.01.2023
Microfinanciera Fundeser S.A. USD 325.660,43 25.06.2023
9.

Kredite mit Laufzeitverlängerung

Kredit Laufzeit Alt Laufzeit Neu
5,800% Edpyme Acceso Crediticio S.A. v.18(2025) 28.06.2022 28.03.2025
3,600% Georgian Credit JSC Kredit v.18(2022) 09.11.2022 09.03.2025
5,400% LOLC Myanmar Micro-Finance Company Ltd. Kredit v. 20(2024) 31.08.2023 28.02.2024
6,100% LOLC Myanmar Micro-Finance Company Ltd. Kredit v. 19(2022) 26.02.2022 26.08.2022
10.

Zusätzliche Erläuterungen zu den im Portfolio gehaltenen Unterbeteiligungen

Bei nachfolgenden Vermögenswerten handelt es sich um Kreditunterbeteiligungen, bei welchen im Gegensatz zu den sonstigen im Portfolio gehaltenen abgetretenen Krediten, neben dem Kreditausfallrisiko des Kreditnehmers zusätzlich ein Durchleitungsrisiko gegenüber dem originärem Kreditgeber besteht.

Unterbeteiligung aus welcher ein Durchleitungsrisiko gegenüber der European Bank for Reconstruction and Development (originärer Kreditgeber) besteht.

Laufzeit
5,655% Khan Bank LLC FRN Kredit v.21 (2022) 26.09.2022
4,655% Khan Bank LLC FRN Kredit v.21 (2022) 26.09.2022
4,121% Khan Bank LLC FRN Kredit v.21 (2026) 09.11.2026

Unterbeteiligungen aus welchen ein Durchleitungsrisiko gegenüber der International Finance Corporation (originärer Kreditgeber) besteht:

Laufzeit
5,632% Microfinance Organization KMF Kredit v.19(2022) 02.05.2022

3.) BESTEUERUNG

Besteuerung der Investmentgesellschaft in Luxemburg

Das Gesellschaftsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg keiner Besteuerung auf seine Einkünfte und Gewinne. Das Gesellschaftsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg lediglich der sog. „taxe d’abonnement“ in Höhe von derzeit 0,05%. Eine reduzierte „taxe d’abonnement“ von 0,01% pro Jahr ist anwendbar für (i) die Teilfonds oder Aktienklassen, deren Aktien ausschließlich an institutionelle Aktionäre im Sinne des Artikel 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 ausgegeben werden, (ii) Teilfonds, deren ausschließlicher Zweck die Anlage in Geldmarktinstrumente, in Termingelder bei Kreditinstituten oder beides ist. Diese „taxe d’abonnement“ ist vierteljährlich auf der Basis des Netto-Vermögens der Investmentgesellschaft bzw. der Teilfonds am Ende des entsprechenden Quartals zu entrichten. Die Höhe der „taxe d’abonnement“ ist für den jeweiligen Teilfonds oder die Aktienklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt erwähnt.

Eine Befreiung von der „taxe d’abonnement“ findet u.a. Anwendung, soweit das Teilfondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der „taxe d’abonnement“ unterliegen. Es ist eine Registrierungsgebühr von 75 Euro, welche bei der Gründung der Gesellschaft und jeder nachfolgenden Satzungsänderung anfällt, zu entrichten.

Von der Investmentgesellschaft erhaltene Einkünfte (insbesondere Zinsen und Dividenden) können in den Ländern, in denen das jeweilige (Teil-) Fondsvermögen angelegt ist, dort einer Quellenbesteuerung oder Veranlagungsbesteuerung unterworfen werden. Der Fonds kann auch auf realisierte oder unrealisierte Kapitalzuwächse seiner Anlagen im Quellenland einer Besteuerung unterliegen. Weder die Verwahrstelle noch die Verwaltungsgesellschaft sind zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.

Aufgrund des LuxFlag Labels war das Fondsvermögen im Berichtszeitraum von der „taxe d’abonnement“ befreit.

Besteuerung der Erträge aus Aktien an dem Investmentfonds beim Anleger

Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen der progressiven Luxemburgischen Einkommensteuer.

Gesellschaften, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen mit den Einkünften aus den Fondsaktien der Körperschaftssteuer. Aktionäre, die nicht im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind bzw. waren und dort keine Betriebsstätte unterhalten oder einen permanenten Vertreter haben, unterliegen keiner Luxemburger Ertragsbesteuerung im Hinblick auf ihre Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus ihren Aktien am Fonds.

Interessenten und Aktionären wird empfohlen, sich über Gesetze und Verordnungen, die auf die Besteuerung des Gesellschaftsvermögens, die Zeichnung, den Kauf, den Besitz, die Rücknahme oder die Übertragung von Aktien Anwendung finden, zu informieren und sich durch externe Dritte, insbesondere durch einen Steuerberater, beraten zu lassen.

4.) VERWENDUNG DER ERTRÄGE

Die Verwaltungsgesellschaft kann die in dem jeweiligen Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Aktionäre des Fonds ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesaurieren. Dies findet im Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.

Gemäß dem Anhang des aktuellen Verkaufsprospektes ist vorgesehen, dass die Erträge des Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III ausgeschüttet werden.

5.) INFORMATIONEN ZU DEN GEBÜHREN BZW. AUFWENDUNGEN

Angaben zu Management- und Verwahrstellengebühren können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

6.) KONTOKORRENTKONTEN (BANKGUTHABEN BZW. BANKVERBINDLICHKEITEN) DES FONDS

Sämtliche Kontokorrentkonten der Teilfonds (auch solche in unterschiedlichen Währungen), die tatsächlich und rechtlich nur Teile eines einheitlichen Kontokorrentkontos bilden, werden in der Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögen als einheitliches Kontokorrent ausgewiesen. Kontokorrentkonten in Fremdwährung, sofern vorhanden, werden in die Netto-Fondswährung umgerechnet. Als Basis für die Zinsberechnung gelten die Bedingungen des jeweiligen Einzelkontos.

7.) TOTAL EXPENSE RATIO (TER)

Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt: Gesamtkosten in Fondswährung Gesamtkosten in Fondswährung

Gesamtkosten in Fondswährung
TER = ———————————————————————- 100
Durchschnittliches Fondsvolumen
(Basis: bewertungstägliches NTFV *))

* NTFV = Netto-Teilfondsvermögen Anhang zum Jahresbericht zum 31. Dezember 2021

Die TER gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der in der Gesellschaft angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.)

Sofern der Fonds in Zielfonds investiert, wird auf die Berechnung einer synthetischen TER verzichtet.

8.) LAUFENDE KOSTEN (GESAMTKOSTENQUOTE GEM. §299 ABS. 1 S. 1 NR. 3 BUCHSTABE I) KAGB)

Bei den „laufenden Kosten (Gesamtkostenquote gem. §299 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe i) KAGB)“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/​2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/​65/​EG des Europäischen Parlaments ermittelt wurde.

Die laufenden Kosten (Gesamtkostenquote gem. §299 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe i) KAGB) geben an, wie stark das Fondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Verwahrstelle berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die zu mehr als 20% in andere Fondsprodukte/​Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds auf Basis der Portfoliogewichtung berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. In Einzelfällen werden die Kosten der Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen.

9.) TRANSAKTIONSKOSTEN

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr auf Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Kosten zählen im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren und Steuern. Transaktionskosten werden als Teil der Anschaffungskosten mit aktiviert.

10.) ERTRAGSAUSGLEICH

Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während des Geschäftsjahres angefallene Nettoerträge, die der Aktienkäufer im Ausgabepreis mitbezahlt und der Aktienverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält.

11.) EREIGNISSE IM BERICHTSZEITRAUM

Mit Wirkung zum 1. Februar 2021 wurden folgende Änderungen im Emissionsdokument vorgenommen:

Klassifizierung des Fonds als Artikel 9 SFDR,

Musteranpassungen, regulatorische und redaktionelle Änderungen.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurden folgende Änderungen im Emissionsdokument vorgenommen:

Wechsel im Verwaltungsrat

Änderungen gemäß §222 KAGB.

Bewertungsanpassungen

Aufgrund der Verlängerung der Laufzeit des Kredits EDPYME ACCESO CREDITICIO S.A. V.18(2022) im März 2021 bis 2025, kam es zu eines wesentlichen Abwertung des Kredits um 35%.

Aufgrund der Verlängerung der Laufzeit des Kredits GEORGIAN CREDIT JSC KREDIT V.18(2022) im März 2021 bis 2025, kam es zu eines wesentlichen Abwertung des Kredits um 30%.

Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum keine weiteren wesentlichen Änderungen oder sonstige wesentliche Ereignisse.

12.) WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BERICHTSZEITRAUM

Russland/​Ukraine-Konflikt

In Folge der weltweit beschlossenen Maßnahmen aufgrund des Ende Februar 2022 erfolgten Einmarschs russischer Truppen in die Ukraine verzeichneten vor allem europäische Börsen deutliche Kursverluste. Die Finanzmärkte sowie die globale Wirtschaft sehen mittelfristig einer vor allem durch Unsicherheit geprägten Zukunft entgegen. Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte des Fonds resultierend aus dem andauernden Konflikt in der Ukraine, können nicht antizipiert werden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft keine Anzeichen vor die gegen die Fortführung des Fonds sprechen. Es ergaben sich für den Fonds keine Liquiditätsprobleme und lediglich geringfügige Anpassungsmassnahmen der Bewertung. Die Verwaltungsgesellschaft hat entsprechende Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen eingerichtet um die Auswirkungen auf den Fonds zeitnah zu beurteilen.

Bewertungsrelevantes Ereignis – Alternativa 19 del Sur

Das Mikrofinanzinstitut (im Folgenden „MFI“) Alternativa 19 del Sur geriet Ende 2021 in Liquiditätsschwierigkeiten. Zahlungen an internationale wie auch lokale Gläubiger wurden nicht geleistet. Das MFI sagte einer unabhängigen Überprüfung des Kreditportfolios zu. Da sich die Veröffentlichung des Berichts aufgrund mangelhafter Kooperation verzögerte, die Kommunikation mit den Gläubigern stockte und zudem mitgeteilt wurde, dass in den Vormonaten fehlerhaft an die Gläubiger berichtet wurde, wurde das Darlehen mit dem MFI im Januar 2022 pauschal auf 50% abgewertet. Seitdem hat sich die Lage nicht verbessert, gemäß des im April veröffentlichten Berichts über das Kreditportfolio ist die Portfolioqualität deutlich schlechter als zuvor vom MFI berichtet. Gemeinsam mit anderen Gläubigern wird über das weitere Vorgehen beraten.

Nach dem Berichtszeitraum ergaben sich keine weiteren wesentlichen Änderungen oder sonstige wesentliche Ereignisse.

13.) ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER COVID-19-PANDEMIE

Seit dem Jahreswechsel 2019/​2020 kam es zur Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf den meisten Kontinenten; im März 2020 wurde COVID-19 von der WHO als Pandemie eingestuft. Derzeit ist es noch nicht möglich, die konkreten bzw. potenziellen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Pandemie insbesondere auf das ökonomische und das gesellschaftliche Umfeld vor dem Hintergrund der globalen Verbreitung des Virus bzw. dem Auftreten neuer Mutationen, deren Dynamik und des damit einhergehenden hohen Grads an Unsicherheit abschließend vorauszusehen. Vor allem die finanziellen Auswirkungen der Pandemie werden von vielfältigen Faktoren determiniert, wozu mitunter die Maßnahmenpakete der Regierungen und Zentralbanken zur Bewältigung der Krise, der Erfolg der von der internationalen Staatengemeinschaft unternommenen Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, das zeitnahe und nachhaltige Wiederanlaufen der Konjunktur ebenso wie die Entwicklung der Inflationsraten gehören. Zwar sind an den Märkten zwischenzeitlich spürbare Erholungen und teils neue Höchststände zu beobachten, jedoch ist davon auszugehen, dass die weltweite Wirtschaftsaktivität wahrscheinlich signifikant beeinträchtigt werden wird.

Vor diesem Hintergrund ist das damit einhergehende Risiko auf die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten im Portfolio des Fonds und seiner jeweiligen Teilfonds) nicht verlässlich beurteilbar bzw. lediglich unzureichend prognostizierbar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft des Fonds keine Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds sprechen, noch ergaben sich für diese Liquiditätsprobleme.

Die bis zum aktuellen Zeitpunkt beobachteten ökonomischen Konsequenzen auf Ebene der Mikrofinanzinstitute werden vollständig und adäquat in den Wertansätzen der Refinanzierungen reflektiert.

14.) ERLÄUTERUNG ZU UNTERSCHIEDEN ZWISCHEN DEM PUBLIZIERTEN NETTOINVENTARWART UND DEM NETTOINVENTARWERT IN DIESEM JAHRESBERICHT

Im Rahmen dieses Jahresabschlusses wurde eine Einzelwertberichtigung eines Mikrofinanzinstituts dargestellt. Als Ergebnis dieser Einzelwertberichtigung ergibt sich ein um 734.279,23 EUR niedrigerer Nettoinventarwert im Vergleich zu dem seinerzeit publizierten Fondspreis. Es handelte sich hierbei um ein werterhellendes Ereignis.

publizierter Aktienpreis Aktienpreis
zum 31.12.2021 im Jahresbericht zum 31.12.2021
103,88 EUR 103,19 EUR

Prüfungsvermerk

An die Aktionäre der

BIB Sustainable Finance (SICAV) Unser Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Abschluss in Übereinstimmung mit den in

Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Abschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der BIB Sustainable Finance (SICAV) und ihres Teilfonds (der „Fonds“) zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.

Was wir geprüft haben

Der Abschluss des Fonds besteht aus:

der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens zum 31. Dezember 2021;

der Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr; der Aufwands- und Ertragsrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr;

der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021; und

dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (CSSF) angenommenen internationalen Prüfungsstandards (ISAs) durch. Unsere Verantwortung gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs wird im Abschnitt „Verantwortung des „Réviseur d’entreprises agréé“ für die Abschlussprüfung“ weitergehend beschrieben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Wir sind unabhängig von dem Fonds in Übereinstimmung mit dem „International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom „International Ethics Standards Board for Accountants“ (IESBA Code) und für Luxemburg von der CSSF angenommen, sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen, die wir im Rahmen der Abschlussprüfung einzuhalten haben und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt.

Sonstige Informationen

Der Verwaltungsrat des Fonds ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Jahresbericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Abschluss und unseren Prüfungsvermerk zu diesem Abschluss.

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 2 rue Gerhard Mercator, B.P. 1443, L-1014 Luxembourg
T : +352 494848 1, F : +352 494848 2900, www.pwc.lu

Cabinet de révision agréé. Expert-comptable (autorisation gouvernementale n°10028256)

R.C.S. Luxembourg B 65 477 – TVA LU25482518

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Abschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Abschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Verantwortung des Verwaltungsrats des Fonds für den Abschluss

Der Verwaltungsrat des Fonds ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Abschlusses, und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Abschlusses ist der Verwaltungsrat des Fonds verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Tätigkeit und, sofern einschlägig, Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Tätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Verwaltungsrat des Fonds beabsichtigt, den Fonds zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen, oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.

Verantwortung des „Réviseur d’entreprises agréé“ für die Abschlussprüfung

Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und darüber einen Prüfungsvermerk, der unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Unzutreffende Angaben können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Abschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Fonds abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Verwaltungsrat des Fonds angewandten Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und den entsprechenden Anhangsangaben;

schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Tätigkeit durch den Verwaltungsrat des Fonds sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Tätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Prüfungsvermerk auf die dazugehörigen Anhangsangaben zum Abschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind, das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis zum Datum des Prüfungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Fonds seine Tätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Anhangsangaben, und beurteilen, ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt.

Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen, unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, die wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.

 

Luxemburg, 7. Juni 2022

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative

Vertreten durch

Andreas Drossel

Angaben gemäß delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)

1.) RISIKOMANAGEMENT-VERFAHREN

Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Risikomanagement-Verfahren, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko angemessen zu überwachen und zu messen.

Je nach Ausgestaltung des Fonds verwendet die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich eines der folgenden Risikomanagementverfahren:

a)

Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren aufsichtsbehördlichen Anforderungen der CSSF berichtet die Verwaltungsgesellschaft regelmäßig der CSSF über das eingesetzte Risikomanagement-Verfahren. Dazu bedient sich die Verwaltungsgesellschaft folgender Methoden:

Commitment Approach:

Bei der Methode „Commitment Approach“ werden die Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten in ihre entsprechenden Basiswertäquivalente mittels des Delta-Ansatzes umgerechnet. Dabei werden Netting- und Hedgingeffekte zwischen derivativen Finanzinstrumenten und ihren Basiswerten berücksichtigt.

VaR-Ansatz:

Die Kennzahl Value-at-Risk (VaR) ist ein mathematisch-statistisches Konzept und wird als ein Standard-Risikomaß im Finanzsektor verwendet. Der VaR gibt den möglichen Verlust eines Portfolios während eines bestimmten Zeitraums (sogenannte Halteperiode) an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (sogenanntes Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.

Relativer VaR-Ansatz:

Bei dem relativen VaR-Ansatz darf der VaR des Fonds den VaR eines Referenzportfolios um einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Faktor nicht übersteigen. Dabei ist das Referenzportfolio grundsätzlich ein korrektes Abbild der Anlagepolitik des Teilfonds.

Absoluter VaR-Ansatz:

Bei dem absoluten VaR-Ansatz darf der VaR (99% Konfidenzniveau, 20 Tage Haltedauer) des Fonds einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Anteil des Teilfondsvermögens nicht überschreiten.

Zum Geschäftsjahresende unterliegt der Teilfonds den folgenden Risikomanagement-Verfahren:

Teilfonds Angewendetes Risikomanagement-Verfahren
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III Absoluter VaR-Ansatz

Absoluter VaR-Ansatz für den Teilfonds BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III

Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde zur Überwachung und Messung des Risikos der absolute VaR-Ansatz verwendet. Als interne Obergrenze (Limit) wurde ein absoluter Wert von 20% verwendet. Dabei wurde der VaR mit einem (parametrischen) Varianz-Kovarianz-Ansatz berechnet unter Verwendung der Berechnungsstandards eines einseitigen Konfidenzintervalls von 99%, einer Haltedauer von 20 Tagen sowie einem (historischen) Betrachtungszeitraum von 252 Tagen.

2.) LIQUIDITÄTSRISIKOMANAGEMENT

Die Verwaltungsgesellschaft hat Grundsätze zur Ermittlung sowie fortlaufenden Überwachung des Liquiditätsrisikos festgelegt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten im Teilfonds vorhanden ist, um Rücknahmen unter normalen Marktbedingungen bedienen zu können.

Das Liquiditätsmanagement berücksichtigt die relative Liquidität der Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds sowie die für die Liquidierung erforderliche Zeit, um eine angemessene Liquiditätshöhe für die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu gewährleisten. Die Ableitung der Verbindlichkeiten erfolgt aus einer Projektion historischer Rücknahmen und berücksichtigt die teilfondsspezifischen Rücknahmebedingungen.

Die Grundsätze und Verfahren umfassen:

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des jeweiligen Teilfonds oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie /​ er nimmt dabei eine Einschätzung der Liquidität der im Teilfonds gehaltenen Vermögensgegenstände in Relation zum Fondsvermögen vor und legt hierfür Liquiditätsklassen fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität oder andere typische Merkmale sowie ggf. eine qualitative Einschätzung eines Vermögensgegenstands.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhtes Verlangen der Anleger auf Anteilrücknahme oder durch Großabrufe ergeben können. Hierbei bildet sie/​ er sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berücksichtigung von verfügbaren Informationen über Erfahrungswerten aus historischen Nettomittelveränderungen.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht laufende Forderungen und Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds und schätzt deren Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Teilfonds ein.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den jeweiligen Teilfonds adäquate Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie /​ er überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren bei einer Überschreitung oder möglichen Überschreitung der Limits festgelegt.

Die von der Verwaltungsgesellschaft bzw. dem AIFM eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen den Liquiditätsklassen, den Liquiditätsrisikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie /​ er die Liquiditätsrisiken des jeweiligen Teilfonds bewerten kann. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf historische Ereignisse oder hypothetische Annahmen einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Teilfonds sowie im Umfang atypische Verlangen auf Anteilrücknahmen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Nachschussforderungen, Anforderungen der Besicherung oder Kreditlinien. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Teilfonds in einer der Art des Teilfonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.

3.) LEVERAGE NACH BRUTTO- UND COMMITMENT-METHODE

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Berechnung des Risikos eines AIFs sowohl anhand der Brutto- als auch der Commitment- Methode umgesetzt.

Im Rahmen der Bruttomethode berechnet die Verwaltungsgesellschaft gemäß der AIFM-Verordnung die Summe der absoluten Werte aller Positionen. Für die Berechnung der Risikos gemäß der Commitment-Methode wird ebenso die Summe der absoluten Werte aller Positionen berechnet, alle Derivatepositionen werden gemäß den Umrechnungsmethoden der AIFM-Verordnung in eine äquivalente Basiswert-Position umgerechnet und Netting bzw. Hedging-Vereinbarungen angewendet. Sowohl für die Commitment-Methode als auch für die Bruttomethode beträgt die Hebelfinanzierung maximal 300% des Teilfondsvolumens.

Die Hebelwirkung wies zum Stichtag 31. Dezember 2021 die folgenden Werte auf:

Teilfonds Commitment-Methode Bruttomethode
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III 130,98% 176,35%

4.) RISIKOPROFIL

Die von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Investmentgesellschaft mit ihren Teilfonds wurde in eines der folgenden Risikoprofile eingeordnet:

Teilfonds Risikoprofil
BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD Mikrofinanzfonds – III konservativ

Der Teilfonds eignet sich für konservative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teil-Fondsvermögens besteht ein moderates Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währung-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.

Die Beschreibung des Risikoprofils wurde unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. In unvorhergesehenen Marktsituationen oder Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können weitergehende Risiken, als die in dem Risikoprofil genannten auftreten.

5.) ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK

Betreffend die Vergütungspolitik wendet die IPConcept (Luxemburg) S.A. als AIFM des Fonds eine Vergütungspolitik an, die die Anforderungen gemäß dem Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds erfüllt.

Die Gesamtvergütung der 72 Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. als AIFM beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 6.449.833,34 EUR. Diese unterteilt sich in:

Fixe Vergütungen: 5.820.251,08 EUR
Variable Vergütung: 629.582,26 EUR
Für Führungskräfte des AIFM deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: 1.457.260,14 EUR
Für Mitarbeiter des AIFM deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: 0,00 EUR

Weitere Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden. Auf Anfrage wird Anlegern kostenlos eine Papierversion zur Verfügung gestellt.

6.) ANGABEN ZUR MITARBEITERVERGÜTUNG IM AUSLAGERUNGSFALL

Die IPConcept (Luxemburg) S.A. hat die Portfolioverwaltung BANK IM BISTUM ESSEN eG. ausgelagert. Die IPConcept (Luxemburg) S.A. zahlt keine direkte Vergütung aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Der Offenlegungsbericht der BANK IM BISTUM ESSEN eG. zum 31. Dezember 2020 führt zur Vergütungspolitik wie folgt aus: Art und Weise der Gewährung:

In der BIB werden ausschließlich fixe Bestandteile im Sinne der Verordnung gezahlt. Einzige Ausnahme bilden die Prämien im Rahmne des betrieblichen Ideenmanagements. Hierfür wurden in einer Betriebsvereinbarung unter Beteiligung des Risikocontrollings und der Compliance-Funktion die Rahmenbedingungen definiert, die für die Gewährung der Prämien herangezogen werden. In 2020 wurden 5.900 EUR an 15 Mitarbeitende ausgezahlt.

Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem:

Unser Haus ist tarifgebunden. Die Vergütung unserer Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach den tariflichen Regelungen für die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Für die variablen Zahlungen aus dem betrieblichen Ideenmanagement wird auf Basis von Erfahrungswerten ein Budget bereitgestellt, das für 2020 bei 4.000 EUR lag. Dieses Budget inkl. der Rahmenbedingungen für die Gewährung der Vergütung löst keinen eigenständigen Bonuspool-Prozess im Sinne der InstitutsVergV aus.

Ausgestaltung des Vergütungssystems:

Es gibt in unserem Haus keine leistungsorientierte Vergütung.

Zusammensetzung der Vergütungen:

Die Gesamtvergütung setzt sich aus fixen Gehaltsbestandteilen zusammen.

Angaben zu Erfolgskriterien:

Sowohl in den Marktbereichen (Vertrieb) als auch in den Geschäftsbereichen der Marktfolge und dem Stab werden keine Vereinbarungen über variable Vergütungsbestandteile getroffen.

Vergütungsparameter:

Vergütungsparameter sind funktions- und mitarbeiterbezogene Kriterien, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemessen wird. Im Rahmen der Reform des Vergütungstarifvertrages hat ein Umdenken von tätigkeitsorientierter Einstufung in Tarif-Gruppen zu einer marktorientierten Sichtweise mit neuen Vergütungsgruppen und Tätigkeitsjahren stattgefunden. In diesem Zusammenhang sind die in der BIB vorhandenen „Entwicklungsstufen“ im Zusammenhang mit der „Zuordnung der Stellen zu den Entwicklungs- und Gehaltsstufen in der BIB“ überarbeitet worden. Diese überarbeiteten Dokumente bilden die Basis für die Eingruppierung der Mitarbeitenden in die tariflichen Strukturen.

Informationen zur Vergütung nach § 16 InstitutsVergV i.V.m. Art. 450 Abs. 1 Buchst. g und h CRR sowie § 25d KWG:

Geschäftsbereiche1

Markt Marktfolge Stabsbereiche
Anzahl der Begünstigten2 70 51 27
Gesamte Vergütung in TEUR 5.920 3.511 2.046
davon fix 5.920 3.511 2.046
davon variabel 0 0 0
Mitglieder (nach Köpfen) Aufsichtsrat 7
Gesamte Vergütung in TEUR für Aufsichtsrat 123

1 Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder sind dem jeweils (überwiegend) verantworteten Bereich zugeordnet. Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der festen bzw. variablen Vergütungen je Geschäftsbereich werden daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen Vorstandsmitglieds dargestellt. Zu Angaben zu den Organbezügen verweisen wir ergänzend auf den Anhang zum Jahresabschluss.
2 Aktiv Beschäftigte (inkl. Auszubildende)

Zusätzliche Erläuterungen (ungeprüft)

1.) KLASSIFIZIERUNG NACH SFDR-VERORDNUNG (EU 2019/​2088)

Die nachfolgenden Ausführungen sind als Ergänzung zu den im Bericht des Fondsmanagements dargestellten Zielen des Fonds zu verstehen.

Bei diesem Teilfonds handelt es sich um eine Produkt nach Artikel 9 der Verordnung (EUR) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Zur Erreichung nachhaltiger Anlageziele verfolgt der Fonds eine aktive Managementstrategie und investiert daher nicht unter Bezugnahme auf einen Index. Der AIFM sowie der Fondsmanager verfügen über die erforderliche Expertise im Bereich ESG bzw. nachhaltige Anlagen. Im Rahmen der Due-Diligence-Verfahren und über das laufende Monitoring einer Geschäftsbeziehung werden die nachfolgend angegebenen, der Überprüfung des angestrebten Zieles dienenden Indikatoren, erhoben und bewertet, einschließlich der Frage, ob die Mikrofinanzinstitute über angemessene Managementstrukturen (Corporate Governance), Mitarbeiterbeziehungen und Compliancepraktiken verfügen. Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung der Erreichung des Nachhaltigkeitsziels sind insbesondere:

Die Anzahl der mit den Investitionen erreichten Mikrofinanz-Endkunden

Die durchschnittliche Höhe der an Endkunden ausgelegten Kredite

Das Verhältnis der mit den Investitionen erreichten Männer und Frauen

Das Verhältnis der mit den Investitionen erreichten Endkunden im städtischen und ländlichen Bereich

Die Anzahl der mit den Fondsinvestitionen erreichten Mikrofinanz-Dienstleister

Die Anzahl der mit den Fondsinvestitionen erreichten Märkte

Die Erhebung der Daten zu den genannten Indikatoren ist integriert in die Investmententscheidung. Sie ist Teil der Analyse, ob eine Kreditvergabe an einen Finanzdienstleister im Mikrofinanzbereich für den Fonds geeignet ist oder nicht. Über die gesamte Laufzeit der Geschäftsbeziehung werden die Indikatoren mindestens vierteljährlich aktualisiert mittels eines standardisierten und weltweit eingesetzten Datenerfassungssystems.

Darüber hinaus ist Teil eines jeden Due-Diligence-Verfahrens die Überprüfung der Social Governance, die Einhaltung von Kundenschutzregeln sowie die Prüfung diesbezüglicher Planungen und Strategien. Es beinhaltet weitergehend auch eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken, wie z.B. Überschuldungsgefahren beim Endkunden, die mit in eine Anlageempfehlung einfließen.

Teil der vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen einer Investition ist immer eine Zweckbestimmung der zur Verfügung gestellten Gelder. Außerdem gibt es grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung über eine Vielzahl von Ausschlusskriterien. Die entsprechende Anlage zu dem jeweiligen Vertrag orientiert sich dabei an den von den multilateralen Entwicklungsbanken formulierten Ausschlusskriterien.

Der Fondsmanager berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für diesen Fonds. Im Markt liegen aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor. Spätestens ab dem

30. Dezember 2022 wird der Fondsmanager Informationen darüber bereitstellen, ob und wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

2.) TRANSPARENZ VON WERTPAPIERFINANZIERUNGSGESCHÄFTEN UND DEREN WEITERVERWENDUNG

Die IPConcept (Luxemburg) S.A., als Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie als Manager alternativer Investmentfonds („AIFM“), fällt per Definition in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/​2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 („SFTR“). Im Geschäftsjahr des Investmentfonds kamen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps im Sinne dieser Verordnung zum Einsatz. Somit sind im Jahresbericht keine Angaben im Sinne von Artikel 13 der genannten Verordnung an die Anleger aufzuführen. Details zur Anlagestrategie und den eingesetzten Finanzinstrumenten des Investmentfonds/​der Investmentgesellschaft können jeweils aus dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

3.) MASSNAHMEN DER IPCONCEPT (LUXEMBURG) S.A. UND DER DZ PRIVATBANK S.A. IM RAHMEN DER COVID-19-PANDEMIE

Zum Schutz vor dem Coronavirus hat die Verwaltungsgesellschaft, IPConcept (Luxemburg) S.A., diverse Maßnahmen getroffen, die ihre Mitarbeiter und externen Dienstleister an den Standorten in Luxemburg, der Schweiz und Deutschland betreffen und durch die ihre Geschäftsabläufe auch in einem Krisenszenario sichergestellt werden.

Neben umfangreichen Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten und Einschränkungen bei Dienstreisen und Veranstaltungen wurden weitere Vorkehrungen getroffen, wie die Verwaltungsgesellschaft bei einem Verdachtsfall auf eine Coronavirus-Infektion innerhalb der Belegschaft einen verlässlichen und reibungslosen Ablauf ihrer Geschäftsprozesse gewährleisten kann. Mit einer Ausweitung der technischen Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten sowie der Aktivierung der Business Recovery Center am Standort Luxemburg hat die IPConcept (Luxemburg) S.A. die Voraussetzungen für eine Aufteilung der Mitarbeiter auf mehrere Arbeitsstätten geschaffen. Damit wird das mögliche Risiko einer Übertragung des Coronavirus innerhalb der Verwaltungsgesellschaft deutlich reduziert.

Die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern haben oberste Priorität. Seit April 2020 wurde in der DZ PRIVATBANK S.A. („die Bank“) eine durchgängig hohe Quote beim mobilen Arbeiten von über 75% etabliert, welche sich zuletzt weiter erhöht hat. Die Bank hält standortübergreifend an ihren strengen Schutzmaßnahmen konsequent fest, bei allerdings zugleich weiterhin flexiblem Notfallmanagement, z.B. genaue Beobachtung der Inzidenzen und Anpassung der bankweit gültigen Corona-Maßnahmen (schrittweise Rücknahme der Maßnahmen versus Beibehaltung). Der verstärkte Remote-Vertrieb und die digitalen Austauschformate werden bis auf Weiteres fortgesetzt. Der Bankbetrieb/​-vertrieb funktioniert nach wie vor reibungslos. Der Geschäftsbetrieb ist weiterhin sichergestellt. Die Verwaltungsgesellschaft, das Notfallmanagement-Team der Bank und deren Management beobachten die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen genau.

4.) ANLAGESTRATEGIEN UND ZIELE

Angaben zur Anlagestrategie und Ziele des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Die vom Fonds verwendeten Techniken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsgesellschaft erweitert werden, wenn am Markt neue, dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der Fonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen anwenden darf.

5.) RECHTSSTELLUNG DER AKTIONÄRE

Angaben zur Rechtsstellung der Anleger des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Berechnung der Ausschüttung gemäß § 12 KARBV (ungeprüft)

BIB Sustainable Finance (SICAV) – KCD-Mikrofinanzfonds – III

LU1106543249

Währung insgesamt je Anteil*)
I. Für die Ausschüttung verfügbar EUR 3.682.444,07 3,7057**)
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 5.290.333,06 4,9863
2. Ergebnis des Geschäftsjahres 1) EUR -1.607.888,99 -1,6180
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,0000
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet EUR 2.067.165,56 2,0802**)
1. Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.067.165,56 2,0802
III. Gesamtausschüttung EUR 1.615.278,51**) 1,5000
1. Endausschüttung EUR 1.615.278,51 1,5000
a) Barausschüttung EUR 1.615.278,51 1,5000
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer 2) EUR 0,00 0,0000
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,0000

*) Die Werte wurden rechnerisch aus den Gesamtbeträgen ermittelt und kaufmännisch auf vier Nachkommastellen gerundet.
**) Der Wert basiert auf der Anzahl der umlaufenden Anteile zum Berichtsstichtag. Diese können von den umlaufenden Anteilen am Ex-Tag abweichen.

1) Diese Position enthält den ordentlichen Nettoertrag inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich sowie das Nettoergebnis der realisierten Gewinne und Verluste inkl. außerordentlicher Ertrags- und Aufwandsausgleich.
2) Der Einbehalt der Kapitalertragssteuer findet auf Ebene der depotführenden Stelle statt.

Verwaltung, Vertrieb und Beratung

Investmentgesellschaft

BIB Sustainable Finance (SICAV)
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft

Vorsitzender des Verwaltungsrats:

Johannes Mintrop
BANK IM BISTUM ESSEN eG

Verwaltungsratsmitglieder:

bis zum 9. Juni 2021
Ludger Krösmann
Vorsitzender des Aufsichtsrates der BANK IM BISTUM ESSEN eG

seit dem 9. Juni 2021
Andreas Künzel
BANK IM BISTUM ESSEN eG

Alexander Steinmetz
DZ PRIVATBANK S.A.

Björn Preiß
DZ PRIVATBANK S.A.

Verwaltungsgesellschaft

IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Vorstand der Verwaltungsgesellschaft (Leitungsorgan)

Vorsitzender des Vorstandes:

Marco Onischschenko

Mitglieder des Vorstandes:

Marco Kops (bis zum 28. Februar 2022)
Silvia Mayers
Nikolaus Rummler

Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Frank Müller
Vorstand der DZ PRIVATBANK S.A.

Aufsichtsratsmitglieder

Klaus-Peter Bräuer
Bernhard Singer

Zentralverwaltungsstelle, Register- und Transferstelle

sowie Zahlstelle

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Verwahrstelle

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Fondsmanager und Vertriebsstelle

BANK IM BISTUM ESSEN eG
Gildehofstraße 2
D-45127 Essen

Unterfondsmanager

(Währungsmanagement)

B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA
Untermainanlage 1
D-60329 Frankfurt am Main

Verwaltung, Vertrieb und Beratung

Abschlussprüfer des Fonds

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative
2, rue Gerhard Mercator
B.P. 1443
L-1014 Luxemburg

Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative
2, rue Gerhard Mercator
B.P. 1443
L-1014 Luxemburg

 

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